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Die Religion des Veda c9.s2.48

Die Religion des Veda c9.s2.48

Language
German

c9.s2.48

Vor allem ist hier zu erwähnen, daß die regelmäßigen monatlichen Totenopfer (*śrāddha*) an Vater, Großvater und Urgroßvater des Opferers für den eben Verstorbenen in der ersten Zeit nach seinem Tode noch nicht gefeiert wurden. Man ehrte ihn für sich allein durch ein Einzeltotenopfer und nahm ihn in der Regel erst nach einem Jahr in die Opfergemeinschaft der Väter auf: wo dann für den neu Hinzutretenden der Entfernteste der drei vorangegangenen Ahnherrn fortgelassen wurde, in die unbestimmte, allgemeine Schar der Väter überging. Offenbar liegt der Gedanke zugrunde, daß der Tote den im Jenseits unter den anderen Ahnherren ihm gebührenden Platz erst nach Ablauf einer gewissen Zeit einnimmt, vorher aber sich in einem Zwischenzustand befindet. Einige rituelle Abweichungen des Einzeltotenopfers vom gewöhnlichen Totenopfer scheinen dies zu bestätigen. Das Herbeirufen des Toten fällt fort. Zum Schluß, wo sonst die Väter entlassen werden („geht weg, ihr Väter" usw., S. 554), heißt es hier: „Man verweile in Ruhe"¹). An Stelle eines Gebets, daß die den Vätern gespendete Gabe ihnen unvergänglich gehöre, betete man nur, daß sie für den Toten da sein möge²). Die Vorstellung, die in diesen Abweichungen zum Ausdruck kommt, kann offenbar nur die sein, daß der Tote in dieser Zeit in der Nähe der Lebenden weilt und daß dies als vorläufiger Zustand einem späteren dauernden gegenübersteht. Die ganze jüngere Literatur³) stellt denn auch ausdrücklich den Unterschied auf zwischen dem für sich allein verehrten Preta — wörtlich dem Hingegangenen⁴); das Wort hat auch die Bedeutung etwa von „Gespenst" — und den vollberechtigten Vorfahrengeistern, den Pitaras („Vätern")⁵); und wenn sich eine entgegengesetzte Vorstellung — das Feuer des Scheiterhaufens den Toten direkt unter die Väter versetzend — auch schon im Ṛgveda findet, scheint mir doch das Zeugnis des Rituals hinreichend gewichtig mit der inneren Wahrscheinlichkeit sich zu vereinen, umUBERPRUEFUNGglaublich zu machen, daß die späteren Texte hier in der Tat uralten Glauben bewahren⁶).