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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.1

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.1

Language
German

c33.1

§ 18. Ausbildung der Ärzte¹. — Bei der Wahl eines Lehrers soll der künftige Arzt vorsichtig sein und sich nur an einen in der Theorie und Praxis erprobten, geschickten, unbescholtenen Mann wenden, der seine Hand zu regieren weiss, die nötigen Hilfsmittel und ein freundliches Benehmen hat, wie auch der Lehrer als Schüler nur einen jungen Mann aus guter Familie, namentlich aus einer Familie von Ärzten annehmen soll, der verständig, beherzt, geduldig, seinem Lehrer ergeben ist, ein gutes Gedächtnis und andere gute Eigenschaften hat. Dem Beginn des Unterrichts geht eine Einweihungsceremonie (*upanayana*) voraus. Der Unterricht ist an den ziemlich zahlreichen Feiertagen und bei unglücklichen Naturereignissen, ceremonieller Unreinheit u. dgl. zu unterbrechen, dem Lehrer besondere Ehrerbietung und strenger Gehorsam zu erweisen. Diese und ähnliche Vorschriften erinnern an die Bestimmungen des Dharmaśāstra über das Verhalten des Brahmanenschülers (*brahmacārin*)² und sind denselben wohl nachgebildet (C. 3, 8; Su. 1, 2; S. 1, 2).

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