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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33: II. Die Ärzte und die Therapie

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33

Language
German

Contents

II. Die Ärzte und die Therapie

c33.1

§ 18. Ausbildung der Ärzte¹. — Bei der Wahl eines Lehrers soll der künftige Arzt vorsichtig sein und sich nur an einen in der Theorie und Praxis erprobten, geschickten, unbescholtenen Mann wenden, der seine Hand zu regieren weiss, die nötigen Hilfsmittel und ein freundliches Benehmen hat, wie auch der Lehrer als Schüler nur einen jungen Mann aus guter Familie, namentlich aus einer Familie von Ärzten annehmen soll, der verständig, beherzt, geduldig, seinem Lehrer ergeben ist, ein gutes Gedächtnis und andere gute Eigenschaften hat. Dem Beginn des Unterrichts geht eine Einweihungsceremonie (*upanayana*) voraus. Der Unterricht ist an den ziemlich zahlreichen Feiertagen und bei unglücklichen Naturereignissen, ceremonieller Unreinheit u. dgl. zu unterbrechen, dem Lehrer besondere Ehrerbietung und strenger Gehorsam zu erweisen. Diese und ähnliche Vorschriften erinnern an die Bestimmungen des Dharmaśāstra über das Verhalten des Brahmanenschülers (*brahmacārin*)² und sind denselben wohl nachgebildet (C. 3, 8; Su. 1, 2; S. 1, 2).

c33.2

¹ Vgl. Roth, Indische Medicin. Caraka. ZDMG. 26, 441—52; Puschmann, Geschichte des medicinischen Unterrichts (Leipzig 1889) 6—15.

c33.3

² Vgl. Hillebrandt, Grdr. 3, 2 § 24—35.

c33.4

Es ist auch nicht gleichgiltig, welches Lehrbuch (*śāstra*) der Schüler sich erwählt, da mannigfache Lehrbücher von Ärzten cursiren. Nur ein erprobtes, anerkanntes, leichtfassliches, gut geordnetes, vollständiges Lehrbuch ist zum Studium geeignet (C. 3, 8, 2). Das Studium besteht zunächst im Memoriren, indem der Schüler die Lehrsätze (*sūtra*) der Reihe nach durchgeht, sie laut hersagt und öfter wiederholt (C. 3, 8, 5), doch ist es mit blossem Auswendiglernen nicht gethan, sondern der Lehrer soll jedes Wort des Textes öfter erklären und der Schüler seine Erklärungen wiederholen; verständnisloses Memoriren wäre ebenso unnütz, wie wenn ein Esel Sandelholz trägt, wobei er nur die Last spürt, ohne sich an dem Wohlgeruch zu ergötzen (Su. 1, 4, 1f.). Neben dem Lernen und Lehren erörtert C. auch die Besprechung mit Fachgenossen, die teils in friedlichen Gesprächen, teils in Disputationen besteht und das Wissen, die Einsicht, die Redegewandtheit und das Ansehen fördert. Su. hebt die Notwendigkeit praktischer Ausbildung hervor, da ein noch so gelehrter Arzt ohne praktische Ausbildung zur Ausübung der Praxis unfähig sei. Dabei betont er seinem chirurgischen Standpunkt gemäss die Anleitung zu chirurgischen Operationen. So soll man dem Schüler die tiefen Schnitte, das Aus- und Durchschneiden an verschiedenen Arten von Kürbissen und Gurken und an Wassermelonen zeigen, die oberflächlichen Schnitte an gefüllten Schläuchen, Harnblasen (von Tieren), Taschen, das Scarificiren an gestreckten, noch behaarten Tierfellen, das Aufstechen an den Blutgefässen toter Tiere oder an Lotusstengeln, das Sondiren an Öffnungen in wurmstichigem Holz, Bambus, Rohrschilf, röhrenförmigen Gegenständen überhaupt, oder getrockneten Flaschenkürbissen, das Herausziehen an dem Fleisch gewisser Früchte oder an den Zähnen toter Tiere, das Ausdrücken an einem mit Wachs bestrichenen Brett, das Nähen an den Enden von zwei Stücken von dickem Tuch oder weichem Leder, das Verbinden an den Gliedern einer aus Stoff oder anderm Material angefertigten Puppe, das Ätzen und Brennen an weichen Fleischstückchen u. a. (Su. 1, 9).

c33.5

§ 19. Stellung und Thätigkeit der Ärzte. — Nach Vollendung seines Studiums und seiner praktischen Ausbildung soll der angehende Arzt sich die Erlaubnis des Königs zur Ausübung der ärztlichen Praxis erwirken (Su. 10. 1). Diese Erlaubnis des Königs ist deshalb nötig, weil sonst Pfuscher in seinem Reich ihr Wesen treiben und zu einer Landplage werden könnten (D.). Sehr scharf spricht sich C. über solche Betrüger aus, die im Gewand eines Arztes grosssprecherisch in den Strassen umherziehen, um Praxis zu bekommen. Sobald sie von einem Kranken hören, eilen sie herbei und preisen laut, so dass es ihm zu Ohren kommt, ihre ärztlichen Fähigkeiten. Die Freunde des Kranken suchen sie durch allerhand Aufmerksamkeiten zu gewinnen und heben hervor, dass sie mit geringem Lohn zufrieden sein würden. Wenn sie einen Kranken behandeln und sein Leiden nicht zu heben vermögen, behaupten sie, er habe nicht die nötigen Hilfsmittel, übertrete die ärztlichen Vorschriften und könne seine Gelüste nicht bezwingen. Wenn das Ende gekommen ist, machen sie sich davon. Vor ungebildeten Leuten suchen sie ihre Geschicklichkeit herauszustreichen, während sie dabei nur ihre Unwissenheit verraten. Einer Versammlung von unterrichteten Leuten gehen sie aus dem Wege, wie der Wanderer einer gefährlichen Wildnis. Niemand kennt ihren Lehrer, Schüler oder Mitschüler (C. 1, 29, 5)¹. Solche Pfuscher besonders mögen den schlechten Ruf der Ärzte verschuldet haben, der sich in dem Verbot des Dharmaśāstra ausdrückt, von einem *cikitsaka* ein Almosen anzunehmen². Doch nehmen die Ambaṣṭha, deren Beschäftigung die Heilkunst (*cikitsitā*) bildet, einen ziemlich hohen Rang in der Reihenfolge der Kasten ein, da sie väterlicherseits von Brahmanen abstammen sollen³. Auch die modernen Baidya (*vaidya*) in Bengalen, von denen etwa noch ein Drittel ärztliche Praxis ausüben, sind sehr angesehen, im Mittelalter ging aus ihnen die berühmte Senadynastie hervor⁴. Als das höchste Ziel für einen Arzt erscheint es, einen König zu behandeln, der Arzt des Königs zu werden. Solchen Hofärzten fiel namentlich die Aufgabe zu, den König vor Vergiftung zu bewahren und zu diesem Zweck die Hofküche zu inspicieren (§ 95). So erklärt es sich wohl auch, dass Cakradatta, der berühmte medicinische Autor, der Sohn eines Küchenmeisters eines bengalischen Fürsten war⁵. Auch im Kriege soll der Arzt den König besonders gegen Vergiftung schützen, ferner die vom Feinde vergifteten Brunnen, Speisen u. s. w. reinigen und, dicht beim König wohnend, die in seinem Heere vorkommenden Vergiftungen, Wunden und Krankheiten behandeln (Su. 1, 34). Ähnlich versammelt auch Alexander der Grosse die geschicktesten indischen Ärzte in seinem Zelte, um Schlangenbisse und dann auch andere Leiden zu heilen (Arr. Ind. 15). Schon Jīvaka Komārabhacca, ein Zeitgenosse Buddhas, bezog für seine wunderbaren Kuren sehr hohe Honorare⁶. Auch ein im Rigveda erwähnter Arzt hofft durch seine Heilkräuter »Ross, Rind und ein Gewand« zu erlangen⁷. Einem Brahmanen, einem geistlichen Lehrer, einem Armen, einem Freunde, einem Asketen und dergleichen Personen soll der Arzt seine Arzneien umsonst verabreichen, dagegen Jäger, Vogelsteller, aus der Kaste Gestossene und Sünder überhaupt nicht behandeln. Durch ein solches Verfahren erlangt er Freunde, Ruhm, Verdienst, Reichtum und Vergnügen (Su. 1, 2, 5).

c33.6

Über das äussere Auftreten des Arztes sagt Su. 1, 10, 2, er solle seine Nägel und Haare kurz halten, baden und ein weisses Gewand anziehen, einen Schirm, Stock und Schuhe tragen. So soll er, bescheiden gekleidet und mit freundlicher Rede, von einem zuverlässigen Diener begleitet, auf Praxis gehen. Nach C. 3, 8, 9 soll er alle seine Gedanken auf die Heilung der Kranken richten und ihnen selbst wo sein eigenes Leben auf dem Spiele steht keinen Schaden zufügen, auch nicht einmal in Gedanken dem Weib eines Anderen oder seiner Habe zu nahe treten. Trunksucht, Sünde und schlechte Gesellschaft meide er. Von den Vorgängen im Hause des Kranken darf er anderwärts nicht sprechen, auch darf er, wenn er die Nähe des Todes erkannt hat, nichts davon verlauten lassen, wenn es dem Kranken oder Anderen Schaden bringen könnte. Nach Su. 1, 25, 40 soll der Arzt den Patienten wie seinen eigenen Sohn behandeln. Über die Spitäler s. § 22.

c33.7

¹ Vgl. ROTH, l. c. 452; AVINASH CHANDRA KAVIRATNAS Übers. 408 f. —

c33.8

² Manu 4, 212; Viṣṇu 51, 10. —

c33.9

³ Manu 10, 8. 47. —

c33.10

⁴ Vgl. RISLEY, The Tribes and Castes of Bengal (Calcutta 1892) 1, 47. —

c33.11

⁵ ZDMG. 53, 379, vgl. § 4. —

c33.12

⁶ SBE. 17, 173 ff.; PUSCHMANN, l. c. 14. —

c33.13

⁷ RV. 10, 97; ROTH, ZDMG. 25, 646; ZIMMER, Altind. Leben 398.

c33.14

§ 20. Diagnose. — Bei günstigen Vorzeichen soll der Arzt sich nach dem Hause des Kranken begeben, hineintreten und ihn besehen, berühren und befragen (Su. 1, 10, 2; A. 1, 1, 21). Alle fünf Sinne müssen bei dieser ärztlichen Untersuchung angestrengt werden. So ist mit dem Ohr das geräuschvolle Austreten der Luft mit schaumigem Blut bei einem Abscess wahrzunehmen, ferner Kollern in den Gedärmen, Krachen der Gelenke, Veränderungen in der Stimme u. a.; mit dem Auge die Zu- oder Abnahme des Körpers, Farbe, Gestalt und Umfang desselben, Lebenskraft u. a.; mit dem Geschmack der verschiedene Geschmack des Urins bei Harnruhr und anderen Leiden, ferner der schlechte Geschmack im Körper durch das Herumkriechen von Läusen auf demselben, der süsse Geschmack durch das Herumkriechen von Bienen u. s. w.; mit dem Gefühl Kälte oder Hitze, Glätte oder Rauheit, Weichheit oder Härte und andere Eigenschaften der Haut bei Fieber, Schwindsucht und anderen Krankheiten; mit dem Geruch die von dem Körper, besonders beim Todeskampf, ausgehenden Gerüche. Durch Befragen des Kranken erkunde man seine Heimat, seinen Zustand, seine Kaste, seine Lebensweise und Ernährung, die Entstehung seines Leidens, seine Schmerzen, seine Stärke, seinen Appetit, das Auftreten oder Ausbleiben von Winden, Harnlassen oder Stühlen, die Dauer seiner Krankheit u. dgl. Manches lässt sich auch nur durch Combination (*anumāna*) feststellen (Su. 1, 10, 3 f.; C. 3, 4).

c33.15

Spätere Werke enthalten Näheres über die ärztlichen Untersuchungen. So sind nach Bh. 1, 2, 162 f. die Augen zu untersuchen nach ihrer Farbe, rot, gelb, weiss, braun u. s. w., ferner ob glanzlos, eingesunken, thränend u. s. w., um daraus zu erkennen, welcher der drei Grundsäfte afficirt ist. Ebenso weist eine rauhe und aufgesprungene Zunge auf Störung des Windes hin, eine rote oder schwärzliche auf Störung der Galle, eine belegte, feuchte und weisse auf Störung des Schleims. Der Urin ist von Wind weisslich, von Galle rot und blau, von Blut nur rot, von Schleim weiss und schaumig. Ausführlich wird das Pulsfühlen (*nāḍīparīkṣā*) beschrieben, hierüber existiren auch eigene Werke unter dem Titel Nāḍīparīkṣā, Nāḍīprakāśa, Nāḍīvijñāna und ähnliche. Nach einem dieser Werke¹ ist bei Frauen der Puls auf der linken, bei Männern auf der rechten Seite zu fühlen, in der Regel am Handgelenk, doch kommt auch der Puls an den Füssen, dem Hals und der Nase in Betracht. Der Arzt fühlt den Puls durch Drücken mit den drei mittleren Fingern der rechten Hand. Von Wind geht der Puls wie eine Schlange oder ein Blutegel, von Galle wie eine Krähe, Wachtel oder ein Frosch, von Schleim wie ein Schwan, Pfau, Tauben verschiedener Art oder ein Hahn. Von den drei Grundsäften bewirkt und unheilbar ist der Zustand, wenn der Puls bald langsam, bald schwach, bald aufgeregt ist, bald aussetzt, bald sich ganz verliert oder kaum bemerkbar ist, stets seinen natürlichen Standort verlässt, dann wieder dort auftritt. Bei Durchfall ist der Puls kühl und langsam. Bei Cholera ist der Puls bald gar nicht bemerkbar, bald bleibt er an seinem Platz. Bei Wurmkrankheit ist der Puls langsam und schwach, manchmal unregelmässig oder weich. Bei Gelbsucht ist er matt, oder bewegt sich, als ob er die Haut sprengen sollte. Bei Blutsturz ist er schwach, steif und weich. Bei Schwindsucht zeigt er die verschiedensten Gangarten. Bei innerlichen Wunden in der Brust springt der Puls in die Höhe und ist schnell, bei Schwindsucht ist er ganz matt, bei Husten zitterig u. s. w. Noch jetzt betrachtet der Kaviraj in Bengalen es als besonders wichtig, den Puls zu fühlen und wird vielen Ärzten die Fähigkeit zugeschrieben, die Natur eines Leidens aus dem Puls zu bestimmen². Vielleicht stammt das Pulsfühlen aus Arabien oder Persien.

c33.16

¹ Nari Vijnana or An Exposition of the Pulse by Kaviraj Dhurmo Dass Sen Gupta, Calcutta 1893. —

c33.17

² Vgl. Risley, The Tribes and Castes of Bengal 1, 364.

§ 21. Prognose

c33.s1.1

Auf die Prognose wird besonderer Wert gelegt, da der Arzt (aus Gründen der Klugheit) einen unheilbaren Patienten nicht behandeln soll. Daher werden bei der Beschreibung der Krankheiten gewöhnlich auch die ungünstigen Symptome oder Vorzeichen des Todes aufgezählt, die schlimmen Omina sowie die günstigen Vorzeichen auch ausserdem noch besonders abgehandelt.

c33.s1.2

Zunächst kommt es auf den Boten (*dūta*) an, der zu dem Arzt gesandt wird, auf sein Aussehen, seine Kaste, seine Kleidung, seine Reden, ferner auf das Verhalten und Aussehen des Arztes, wenn er gerufen wird. So ist ungünstig, wenn der Bote einer höheren Kaste als der Kranke angehört, ein Eunuch oder eine Frau oder selbst krank ist, traurig, furchtsam oder erschreckt ist oder läuft, eine Waffe oder einen Stock in der Hand hält, ein abgetragenes, verblichenes, schmutziges, nasses oder nur ein einziges Gewand trägt, kahl geschoren ist, auf einem Esel, Kamel oder Büffel reitet u. a. Ominös ist auch das Eintreffen des Boten zu gewissen Zeiten, wie Mitternacht, Mittag, Dämmerung, Zeit einer Mondfinsternis u. a., ferner wenn er gewissen Tieren oder Vögeln oder einer Leiche, einem Blinden oder einem Feinde begegnet, mit einem heissen und übelriechenden Gegenwind zu kämpfen hat u. a. Der Bote darf auch nicht zu dem Arzt kommen, wenn derselbe schläft, nackt auf dem Boden liegt, gesalbt ist, das Haar offen trägt, schwitzt, den Manen oder Göttern opfert u. a. Günstig ist es dagegen, wenn der Bote weiss gekleidet, rein, von angenehmem Äusseren, von gleicher Kaste wie der Kranke ist, in einem von Rindern gezogenen Wagen sitzt u. a. (Su. 1, 29; S. 3, 12; A. 3, 6).

c33.s1.3

Die Beobachtung der Omina erstreckt sich auch auf die Zeit des Aufbruchs und die Ankunft des Arztes und auf seinen Aufenthalt bei dem Patienten. Ferner sind die Träume des Kranken wichtig. So wird, wer davon träumt, dass er mit Totengespenstern Branntwein trinkend von einem Hunde angefallen wird, bald am Fieber sterben. Von schlimmer Vorbedeutung ist es auch, wenn er träumt, dass eine schwarze Frau mit roten Kleidern ihn lachend und tanzend und mit zerzaustem Haar bindet und in südlicher Richtung fortschleppt, oder dass ihn Totengespenster und Bettelmönche umarmen, oder dass er Honig oder Öl trinkt oder in einen Sumpf fällt, oder dass er nackt einen roten Kranz auf dem Kopf trägt, oder dass er von einem Fisch gefressen wird oder von einer Bergspitze herabstürzt oder dass ein Strom ihn fortreisst u. dgl. (l. c.).

c33.s1.4

Andere *ariṣṭa* beruhen auf abnormen Veränderungen in der körperlichen oder geistigen Beschaffenheit des Patienten, so wenn er Geräusche zu hören glaubt oder verschiedene Geräusche mit einander verwechselt, sich über die Stimme eines Freundes ärgert und über die Stimme eines Feindes freut, die Kälte als Hitze und die Hitze als Kälte empfindet, bei Frostbeulen brennende Hitze fühlt, einen Schlag oder sogar das Abschneiden eines Gliedes nicht spürt, am Tag die Sterne und den Mond, in der Nacht die Sonne zu sehen glaubt, seine Augen auffallend unruhig oder starr sind, braune, rote, blaue oder gelbe Schatten ihn verfolgen, die Zähne braun werden oder plötzlich ausfallen, die Zunge weiss oder braun, trocken, schwer, gefühllos, belegt oder rauh ist, der Mund übel riecht, die Glieder plötzlich schwer oder auffallend leicht werden, auf der Stirne vorher nicht vorhandene Adern hervortreten, das Niesen, Husten u. dgl. anders als gewöhnlich klingt, ohne Anlass starker Schweiss auftritt, der Patient keinen Schlaf finden kann, oder fortwährend schläft, die Füsse und Hände kalt sind, der Atem beschwerlich ist u. a. (C. 5, 1 ff.; Su. 1, 30—32; S. 3, 9 f.; A. 3, 5). Die *ariṣṭa* sind nicht in allen Fällen die gleichen, sondern wechseln je nach der Natur der Krankheit. So verläuft das Fieber tödlich, wenn es stark, tief sitzend und anhaltend ist, von Phantasieren, Schwindel, Asthma, Geschwulst und Verdauungsschwäche begleitet wird, der Kranke kräftig ist, nur mit Mühe reden kann, rote Augen und Brustschmerzen hat, am Vor- oder Nachmittag von trockenem Husten gequält wird, seine Stärke und sein Fleisch verliert und Schleimhusten hat (S. A.), ferner wenn er betäubt wird und bewusstlos daliegt oder hinfällt, von Frost geschüttelt wird, während er innerlich Hitze empfindet, die Augen rollt u. a. (Su.). Schwindsucht ist tödlich, wenn Seitenschmerzen, Verstopfung, Blutbrechen und Schmerzen in den Schultern auftreten. Harnruhr ist tödlich, wenn die gewöhnlichen Complicationen auftreten, die Harnsecretion sehr stark ist und gefährliche Geschwüre entstehen. Hämorrhoiden führen zum Tode, wenn die Hände, Füsse, der Nabel, After, die Hoden und der Mund geschwollen sind, Brust-, Seiten- und Gliederschmerzen auftreten, der After entzündet, der Ausfluss von Blut sehr stark ist, mit Durst, Appetitlosigkeit, Kolik und Fieber. Stein bringt rasch den Tod, wenn die Hoden geschwollen sind, der Urin angehalten und starker Schmerz vorhanden ist (C. 5, 9; Su. 1, 33; S. 3, 11; A. 3, 5). Weitere *ariṣṭa* s. u. bei den einzelnen Krankheiten.

c33.s1.5

Ehe der Arzt die Behandlung (*karman*, *kriyā*) des Kranken beginnt, muss er auch besonders seine Lebenskraft oder Langlebigkeit (*āyus*) untersuchen, die an gewissen Körpermerkmalen erkannt wird, wie an grossen Dimensionen der Hände, Füsse, Seiten, des Rückens, der Brustwarzen, der Zähne, des Gesichts, der Schultern, der Stirne u. s. w. Solche Patienten soll er behandeln (Su. 1, 35).

§ 22. Arzneimittel

c33.s2.1

— Körperliche Leiden, sagt C. 1, 1, 29, werden durch Arzneimittel (*auṣadha*) geheilt. Schon in der vedischen Medicin spielen die Heilkräuter neben den Besprechungen eine grosse Rolle. In der Bowerhs. werden sehr viele Medicamente genannt, meist Vegetabilien. Nach Viṣṇu 92, 17 ist es verdienstlich, Heilmittel (*auṣadha*) zu verschenken. Auch unter den Spitälern für Menschen und Tiere (*cikitsā*, *ārogyaśālā*), die in den Inschriften des Königs Aśoka, in den Purāṇas und sonst erwähnt werden, hat man nach der Analogie der modernen Dāvākhānās wohl besonders Anstalten zur Verabreichung von Arzneimitteln zu verstehen¹.

c33.s2.2

¹ JOLLY in ZDMG. 46, 275.

c33.s2.3

Nach S. 1, 12 geben die *auṣadha* Kraft oder beseitigen die Krankheiten. Erstere *auṣadha* sind Elixire (*rasāyana*) oder Aphrodisiaca (*vājīkaraṇa*); letztere beruhigen die Krankheit oder verhindern ihre Wiederkehr, ferner bestehen sie teils in Stoffen, mineralischen, vegetabilischen und animalischen, teils in Fasten, Abreiben, Besprechungen und anderen Proceduren. Nach C. 1, 1, 36 ff. gibt es animalische, vegetabilische und mineralische Arzneistoffe. Von animalischen nennt er Honig, Milch, Galle, Fett, Mark, Fleisch, Faeces, Urin, Haut, Samen, Knochen, Sehnen, Hörner, Klauen, Haare und den Gallenstein des Rindes, von mineralischen Gold, Schlacken, die fünf Metalle (Silber, Kupfer, Blei, Zinn und Eisen), Sand, Kalk, Realgar, Edelsteine, Salz, roten Ocker und Antimon. Die Pflanzen zerfallen in die vier Arten: fruchttragende Bäume, blühende und fruchttragende Bäume, einjährige Pflanzen und Kräuter oder Sträucher (*vīrudh*), man benutzt von ihnen die Wurzeln, die Rinde, den Saft, das Harz, den Stengel, die Brühe, Zweige, Potasche, Milch, Früchte, Blüten, Asche, Öle, Dornen, Blätter, Knospondecken, Knollen und Schösslinge.

c33.s2.4

Weiterhin specificirt C.¹ unter den Arzneistoffen 16 Pflanzen, deren Wurzeln, 19, deren Früchte, 3, deren Saft, und 3, deren Rinde gebraucht wird; 4 Arten von Fett (*sneha*), nämlich zerlassene Butter, Öl, Fett und Mark; 5 Arten von Salz, nämlich *sauvarcala*, ein schwärzliches Salz, der Niederschlag einer Lösung von gewöhnlichem Salz in einer Lösung von rohem Soda, *saindhava*, Steinsalz aus dem Indusgebiet, *viṭ*, schwarzes Salz, eine Abkochung von gewöhnlichem Salz mit einem Zusatz von Myrobalanen und Soda², *sāmudra* Meersalz, *audbhida* Steppensalz; 8 Arten von Urin, nämlich von Schafen, Ziegen, Kühen, Büffeln, Elephanten, Kamelen, Pferden oder Eseln; 8 Arten von Milch, nämlich von Schafen, Ziegen, Kühen, Büffelstuten, Kamel- und Elephantenweibchen, Stuten und Frauen.

c33.s2.5

¹ Vgl. BÜHLER, ZDMG. 37, 98 ff.; Hemādri 1, 894 ff.; PUSCHMANN, l. c. 14 f. —

c33.s2.6

² WATT, Economic Products of India 6, 2, 415.

c33.s2.7

Nach Su. 1, 37 muss man beim Sammeln von Arzneipflanzen zunächst den Boden untersuchen, ob er keine Löcher, Kies, Steine, Ameisenhaufen, Steppensalz u. dgl. enthält, weich, schwarz, weiss oder rot ist u. s. w. Je nach seiner Beschaffenheit hat der Boden die Eigenschaften der fünf Elemente, und so soll man z. B. Abführmittel einem Boden entnehmen, in dem Erde und Wasser vorherrschen, Brechmittel einem Boden, in dem Feuer, Luft und Wind vorherrschen. Durch Kuhhirten, Asketen, Jäger und andere im Wald lebende Leute soll man die Arzneipflanzen kennen lernen. Animalische Substanzen wie Blut, Haare, Nägel, Milch, Harn und Fäces soll man von ausgewachsenen Tieren nach ihrer Verdauung nehmen. Die zur Aufbewahrung der Arzneien dienende Hütte (*bheṣajāgāra*) soll auf einem reinen Platz aufgeführt werden. Weiterhin (1, 38) nennt er über 700 pflanzliche Heilmittel, eingeteilt in 37 *gaṇa* nach den Krankheiten, für die sie gut sein sollen, und benannt nach dem ersten Heilmittel in jeder Gruppe, wie z. B. *arkādigaṇa* nach *arka* (Calotropis gigantea). Mit dieser Classification durchkreuzt sich eine andere (1, 39) nach der Wirkung der Arzneien als Brech- oder Purgiermittel, Niese- oder Beruhigungsmittel. Nach ähnlichen Gesichtspunkten teilt C. 1, 1—4 die Heilmittel ein, namentlich nennt er in 1, 4 50 Gruppen von Abkochungen (*kaṣāya*), nämlich solche die das Leben verlängern, den Körper feist machen, ihn dünn machen, Ausscheidungen bewirken, (Fracturen) zusammenziehen, den Appetit reizen, Stärke verleihen, die Gesichtsfarbe verbessern, Heiserkeit heilen, die Stimmung anregen, Übersättigung, Hämorrhoiden, Hautkrankheiten, Jucken, Würmer und Giftwirkungen beseitigen, Muttermilch erzeugen oder reinigen, Samen erzeugen oder reinigen, Fett-, Schwitz-, Brech- und Abführmittel, Mittel, für gewöhnliche und für ölige Klystiere, Niesemittel, Mittel gegen Brechreiz, Durst, Schlucken, Durchfall, zur Veränderung der Farbe der Fäces, zur Verminderung oder Vermehrung des Urins und zur Veränderung seiner Farbe, Mittel gegen Husten, Asthma, Geschwülste, Fieber, Müdigkeit, Hitze- oder Kältegefühl, Nesselsucht, Gliederreißen, Kolik, Blutungen, Schmerzen, Bewusstlosigkeit, Unfruchtbarkeit, Altersschwäche. Jede dieser 50 Gruppen umfasst 10 Pflanzen, sodass hier 500 vegetabilische Arzneistoffe genannt werden. Die ausführlichsten Zusammenstellungen der Arzneimittel, einschliesslich der Speisen und Getränke, mit genauer Angabe ihrer Eigenschaften und Wirkungen, enthalten die medicinischen Glossare, s. § 11.

c33.s2.8

§ 23. Eigenschaften der Arzneimittel. — Neben ihren specifischen Wirkungen bei einzelnen Krankheiten werden den Heilmitteln sowie den Nahrungsmitteln auch noch eine Reihe allgemeiner Eigenschaften und Wirkungen zugeschrieben. Besonders wichtig sind die sechs Arten von *rasa* Geschmack: süss, sauer, salzig, scharf, bitter und zusammenziehend. 1. Der süsse Geschmack bewirkt Klebrigkeit im Munde, vermehrt den Schleim, den Chylus, das Blut, Fleisch u. s. w., stillt den Durst und Hunger, ergötzt und belebt, bewirkt aber, wenn man ihn ausschliesslich bevorzugt, auch manche Leiden, wie Husten, Asthma, Flatulenz, Würmer, Kropf, Elephantiasis u. a. 2. Der sauere Geschmack bewirkt Empfindlichkeit der Zähne und Speichelfluss und Esslust, befördert die Verdauung, ist zumeist angenehm, bewirkt aber bei einseitiger Pflege Eiterung an Wunden und Geschwüren und wegen der erhitzenden Natur sauerer Substanzen Brennen in der Kehle, Brust und im Herzen. 3. Der salzige Geschmack reinigt und regt die Verdauung an, bewirkt aber bei Einseitigkeit Jucken, Geschwulst und andere Leiden. 4. Der scharfe Geschmack befördert den Appetit und die Verdauung, vermindert die Corpulenz, bei Einseitigkeit bewirkt er Nervenschmerzen in den Händen und Füssen u. a. 5. Der bittere Geschmack wirkt auch günstig auf Appetit und Verdauung, bewirkt aber bei Einseitigkeit Convulsionen, Kopfweh u. dgl. 6. Der zusammenziehende Geschmack wirkt heilend auf Wunden und reinigend, bei Einseitigkeit erzeugt er Zuckungen, Krämpfe u. dgl. Alle wichtigeren Arznei- und Nahrungsmittel werden von Su. 1, 42 einer dieser sechs Gruppen zugewiesen. Auch in den medicinischen Glossaren wird bei jedem Stoff sein Geschmack angegeben.

c33.s2.9

Wenn die Stoffe im Magen mit dem Verdauungsfeuer in Berührung kommen, werden sie durch Verdauung (*vipāka*) verwandelt, wobei süsse und salzige Dinge süss, sauere wieder sauer, scharfe, bittere und zusammenziehende scharf werden (S. 1, 1; A. 1, 9). Doch bestanden hierüber viele Controversen, ja man wollte manchmal den Geschmack überhaupt nur als ein Product der Verdauung gelten lassen (Su. 1, 40).

c33.s2.10

Jede Arznei besitzt ferner ihre besondere Kraft (*vīrya*), und zwar ist sie entweder heiss (erhitzend) oder kalt (abkühlend). Dies ist die gewöhnliche Lehre, doch erwähnt Su. l. c. auch eine Lehrmeinung, wonach es acht Arten von *vīrya* gibt: heiss, kalt, ölig oder aufweichend, trocken oder austrocknend, klar oder reinigend, schlüpfrig (machend), mild und scharf.

c33.s2.11

Alle Stoffe haben die Eigenschaften (*guṇa*) der Elemente, aus denen sie bestehen. So haben Abführmittel überwiegend die Eigenschaften der Erde und des Wassers, sind daher schwer und gehen nach unten (Su. 1, 41).

§ 24. Kurmethoden

c33.s3.1

Unter dem Namen *pañcakarman* »die fünf Verfahrensarten« werden die wichtigsten Kurmethoden zusammengefasst, nämlich Brechmittel, Purgirmittel, Klystiere, ölige Klystiere und Niesemittel. Das gewöhnlichste Brechmittel (*vamana*) ist *madana* (Randia dumetorum), eine kleine süssliche Frucht, wie ein kleiner Apfel¹. Zur Unterstützung der Brechwirkung steckt sich der Kranke einen Ricinusstengel in den Hals, während ein Diener ihm den Kopf und die Seiten hält. Das Gebrochene muss der Arzt untersuchen. Indicirt ist das Vomiren bei Schleimkrankheiten, Vergiftung, Fieber, Schwindsucht, Krankheiten der weiblichen Brust, Durchfall, Harnruhr, Flatulenz, Cholera, Verdauungsschwäche, Indigestion, Übelkeit, Rose, Lepra, Asthma, Husten, Elephantiasis, Herzleiden, Fettsucht, Tollheit, Epilepsie, Schnupfen, Ozäna, geschwollenen Mandeln und anderen Leiden. Unter den Purgirmitteln (*virecana*) sind *trivṛt* (Ipomea Turpethum), noch jetzt bei den Hindus das beliebteste Mittel dieser Art, und von den Ölen das Ricinusöl (*eraṇḍataila*) hervorzuheben⁷. Empfohlen wird das Purgiren bei Fieber, Vergiftung, Appetitlosigkeit, Hämorrhoiden, Leibes- und Milzanschwellung, Abscessen, Lepra, Mastdarmfistel, Frauenleiden, Rose, Cholera, Trommelsucht, Harnruhr, Strangurie, Verletzungen, Brandwunden, Ophthalmie, Star, Hitze im Kopf und anderen Körperteilen, Blutsturz, Gelbsucht, Kolik und anderen Leiden (C. 1, 15f.; Su. 4, 33f.; S. 1, 27; A. 1, 18; Vṛ. 73f.). Ein Klystier heisst *vasti*, *vastikarman*, der Klystierbeutel (*vasti*) soll aus Rinder-, Büffel-, Eber-, Ziegen- oder Schafblasen oder eventuell aus Leder oder dünnem aber festem Gewebe gemacht werden, die Röhre (*netra*) aus Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Messing, Elfenbein, Horn, Rohrschilf u. a., spitz zulaufend wie ein Kuhschweif, für über 25jährige Patienten 12 Fingerbreiten lang und am Anfang eine Daumenbreite stark. Klystiere sind indicirt bei Fieber, Durchfall, Star, Katarrh, Kopfweh, Ophthalmie, Convulsionen, Hemiplegie, Flatulenz, Harngries, Kolik, Hodenanschwellung, Verstopfung, Strangurie, Stein, Dystocie und vielen anderen Leiden, sie machen einen Impotenten potent, einen Mageren feist, einen Dicken mager, beseitigen Runzeln und graue Haare. Man unterscheidet zwischen reinigenden Klystieren (*nirūha*, *nairūhika*) und öligen Klystieren (*snaihika*, *anuvāsana*). Wenn durch *nirūha* die Wege im Körper gereinigt sind, lasse man darauf ein öliges Klystier folgen. Die Recepte für Klystiere sind mannigfaltig. Unfälle (*vyāpad*) bei Klystieren scheinen sehr häufig vorgekommen zu sein, da Su. deren 76 aufzählt, an erster Stelle nennt er Verletzungen und Schmerzen am After. Injectionen in die Harnröhre, bei Frauen auch in die Vagina, heissen *uttaravasti* (C. 8, 10—2; Su. 4, 35—8; S. 1, 28; 5, 4—6; A. 1, 19; 5, 4f.; Vr. 15f.). Nasen- oder Niesemittel (*nasya*) sind danach benannt, dass dabei eine Arznei oder ein mit Arznei vermischtes Öl in die Nase (*nāsikā*) gebracht wird (Su. 40, 17). Ähnlich wie die Klystiere werden die *nasya* in die zwei Classen der reinigenden, den Kopf purgirenden (*śirovirecana*) und öligen oder stärkenden (*snehana*, *bṛṁhaṇa*) eingeteilt. Weiter heisst *avapīḍa* das Einträufeln scharfer Säfte, *pradhamana* die Einführung von Pulvern mittelst einer Röhre in die Nasenlöcher, *pratimarṣa* das tropfenweise Aufziehen von Ölen in die Nase, doch ohne sie hinunterzuschlucken. Die Nasenmittel sind besonders für Kopf- und Halsleiden geeignet (Su. 4, 40; S. 1, 29; A. 1, 20; Vr. 78).

c33.s3.2

Der Anwendung des *pañcakarman* haben in der Regel Fett- und Schwitzmittel (*sneha*, *sveda*) vorauszugehen, die überhaupt eine grosse Rolle spielen. Unter den animalischen Fetten ist zerlassene Butter, unter den vegetabilischen Sesamöl am besten. Man kann die Fette oder Öle entweder unvermischt oder mit verschiedenen Zusätzen, wie Salz, Fleischbrühe, Fleisch, Milch, Molken, Brei und anderem geniessen oder sie zu Einreibungen, Pflastern, Klystieren, Augensalben, Einspritzungen in die Nase und Ohren u. dgl. verwenden. Bei innerlichem Gebrauch ist die volle Dosis (*uttamā mātrā*) anzuwenden bei starken Patienten mit kräftiger Verdauung, Leibesanschwellung, Schlangenbissen, Rose, Tollheit, Strangurie, Verstopfung, die mittlere Dosis bei Beulen, Bläschen, Krätze, Lepra und anderen Hautkrankheiten, und bei mässigen Essern, die nicht sehr stark und nicht verstopft sind, die kleine Dosis bei Greisen oder Kindern, schwächlichen oder schon purgirten oder mit schwacher Verdauung behafteten oder schon lange an Fieber, Durchfall oder Husten leidenden Personen. Von *sveda* unterscheidet C. 1, 14 13 Arten: 1. *saṁkarasveda*, in einem Tuch erhitzte, zusammengeballte Gegenstände, wie Kuhmist, Sand u. dgl. werden an den erkrankten Körperteil gebracht. 2. *prastarasveda*, »Schwitzen durch eine Streu«, die Gegenstände stecken lose in einem Tuch. 3. *nāḍīsveda*, ein Dampfbad durch Röhren, deren eines Ende dem Körper applicirt wird, während das andere in einem Kochtopf steckt. 4. *pariṣeka*, Begiessung mit erwärmten Arzneistoffen. 5. *avagāha*, Bad in einer Tonne mit warmem Wasser und Arzneien. 6. *jentākasveda*, Schwitzen in einer Schwitzstube, die durch einen Ofen mit vielen Löchern geheizt wird. 7. *aśmaghanasveda*, Schwitzen durch Liegen auf einer erhitzten Steinplatte. 8. *karṣūsveda*, Füllung einer unter dem Bett des Kranken gegrabenen Grube mit glühenden Kohlen. 9. *kuṭīsveda*, Schwitzen in einer dicht verwahrten Hütte, auf einem Bett liegend. 10. *bhūsveda*, Liegen auf ebenem Boden, sonst wie in 7. 11. *kumbhīsveda*, Eingraben eines mit Arzneien und glühend gemachten eisernen Kugeln oder Steinen gefüllten Kruges unter dem Bett des Patienten. 12. *kūpa-sveda*, Füllung einer geräumigen Grube mit Mist, der angezündet und über den, wenn das Feuer keinen Rauch mehr gibt, das Bett für den Kranken gestellt wird. 13. *holākasveda*, das Bett wird über einen Haufen von verbranntem Mist gestellt. *sveda* ist geeignet für Schnupfen, Husten, Schlucken, Asthma, Ohren-, Hals- und Kopfschmerzen, Heiserkeit, Halsweh, Schlagfluss, Hemiplegie, Verstopfung, Harnbeschwerden und viele andere Leiden (C. 1, 13f.; Su. 4, 31f.; S. 1, 25f.; A. 1, 16f.; Vṛ. 71f.).

c33.s3.3

Unter *dhūma* Rauch oder *dhūmapāna* Rauchtrinken sind Inhalationen in die Nase oder den Mund zu verstehen. Nach C. werden die zu verwendenden Arzneistoffe pulverisirt und zu einem Teig zusammengeknetet, der über einen Rohrhalm geklebt wird. Wenn der Teig trocken ist, zieht man den Halm heraus, steckt die so entstandene Teigröhre in ein Rohr von Metall, Holz oder Elfenbein, zündet sie an und steckt das andere Ende des Rohres in den Mund oder die Nase. Nach Su. gibt es 5 Arten von *dhūma*. Nach A. ist *dhūma* bei Kopf- und Halsleiden indicirt, auch um der Entstehung solcher Leiden vorzubeugen, nach C. Su. S. auch bei Schlafsucht, Mattigkeit, Bleichsucht, Vergiftungen, Blutungen, Tollheit u. a. (C. 1, 5, 10ff.; Su. 4, 40; S. 1, 30; A. 1, 21; Vṛ. 77). Locale Anwendung von Rauch durch Röhren bei Geschwüren, Hautkrankheiten u. dgl. heisst *dhūpana* Räucherung.

c33.s3.4

Flüssigkeiten zum Mundausspülen oder Gurgeln (*kavalagraha*, *gaṇḍūṣadhāraṇa*) werden besonders gegen Erkrankungen des Mundes und der Zähne empfohlen. Man soll die Flüssigkeit so lange im Mund behalten, bis die Augen zu thränen und die Nase zu tropfen beginnt, dann eine neue Portion nehmen (Su. 4, 40; S. 1, 31; A. 1, 22; Vṛ. 78).

c33.s3.5

Bei Augenleiden sind in erster Linie Einträufelungen (*āścyotana*) indicirt, da sie Rötung, Thränen, Schmerzen, Eiterung und andere Affectionen der Augen beseitigen. Häufig ist auch von den Augensalben (*añjana*), besonders aus Antimon bestehend, die Rede, die mit einer Sonde (*śalākā*) in das Auge eingeführt werden (S. 1, 32; A. 1, 23). Gesichtspflaster heissen *mukhapralepa*, Pflaster im Allgemeinen *pralepa*, erweichende Breiumschläge *pradeha*, Stuhlzäpfchen *varti*, *phalavarti*, Salben *lepa*, *abhyaṅga*, *anulepana*³. Eine wichtige Classe von innerlich zu nehmenden Arzneien bilden auch die Elixire (*rasāyana*), die als 7. Hauptteil der Medicin gelten, so heisst es in vielen Recepten, dass man sich durch ihren Gebrauch ein hundertjähriges Leben sichern könne. Über Brennen und Ätzen s. § 29.

c33.s3.6

¹ DUTT, Mat. Med. 177.

c33.s3.7

² l. c. 202. 231.

c33.s3.8

³ Vgl. l. c. 17 ff.

§ 25. Form und Quantität der Arzneien

c33.s4.1

— Von den Mixturen der indischen Ärzte vor c. 1600 Jahren gewähren die zahlreichen Recepte der Bowerhs. eine lebendige Anschauung. Die meisten dieser Recepte bestehen aus einer beträchtlichen Anzahl verschiedener Ingredienzen und sind mit volltönenden Titeln geschmückt wie die »Citronenpillen der beiden Dioskuren« (*āśvinī mātuluṅgaguḍikā*), das »Ambrosia von zerlassener Butter« (*amṛtaprāśaṁ nāma ghṛtam*), die »elixirartige zerlassene Butter« (*rasāyanikaṁ nāma ghṛtam*), die »zehn Arzneistoffe enthaltende zerlassene Butter« (*daśāṅgaṁ nāma ghṛtam*), ein »Öl zur Beseitigung von Runzeln und grauen Haaren« (*valīpalitanāśanaṁ tailam*) u. dgl. Viele dieser Namen sowohl als auch die Recepte selbst kehren in der späteren medicinischen Litteratur wieder.

c33.s4.2

Auch in der Bereitung der Arzneien hat sich im Laufe der Jahrhunderte nur wenig geändert, ich nenne einige Hauptformen¹, die fast alle schon in B. nachweisbar sind: *ghṛta*, zerlassene Butter, in der Pflanzenstoffe abgekocht sind, mit einem Zusatz von Wasser, Milch u. dgl., meist zu innerlichem Gebrauch. *taila*, ebensolche Abkochungen in Öl, meist äusserlich zu gebrauchen.

c33.s4.3

*kaṣāya*, *kvātha*, Säfte, Abkochungen, besonders Decocte von 4—16 Teilen Wasser mit 1 Teil Arznei und Einkochung der Mischung bis auf ein Viertel. *vaṭikā*, *guṭikā*, Pillen, Kugeln. *modaka*, süsse ungekochte Pillen. *puṭapāka*, geröstete vegetabilische Arzneistoffe; man macht aus den Stoffen einen Teig, wickelt ihn in Blätter ein, die man zusammenschnürt und mit einer Lage von Lehm umgibt, worauf das Ganze geröstet, dann die Schale zerbrochen und die geröstete Arznei entweder als Pille oder Pulver oder ein Extract davon als Saft mit Honig u. dgl. verabreicht wird. *cūrṇa*, Pulver, die in einem Mörser gestossen und dann in einem Tuche durchgesiebt werden. *kalka*, Teig, Paste von auf einem Stein zerstampften Pflanzenstoffen. *svarasa*, natürlicher Saft, der durch das Stossen frischer Kräuter in einem Mörser entsteht. *leha*, *lihya*, *avalehya*, Leckmittel, Latwergen, bestehend aus zähen Extracten aus Pflanzenstoffen mit einem Zuckerzusatz. *yavāgū*, Mehlbrühen mit einem Zusatz von Arzneistoffen. *ariṣṭa*, *āsava*, Liqueur, ein gegohrener Trank aus Honig, Sirup und Wasser mit verschiedenen Arzneistoffen; eine Abart hiervon ist *cūrṇāriṣṭa*, Liqueur mit einem Pulver vermischt. *kāñjika*, saurer gegohrener Reisschleim. *-guḍa*, *-lavaṇa*, Mixturen mit Sirup und Salz.

c33.s4.4

Über die Dosen, in denen die einzelnen Arzneistoffe zu mischen und die Mixturen zu verabreichen sind, lässt sich den medicinischen Werken, schon den Recepten der Bowerhs., Manches entnehmen. Im Allgemeinen stimmen die medicinischen Gewichte mit denjenigen der Rechtslitteratur überein. Das wichtigste kleinere Gewicht ist *guñjā*, die Samenkörner von Abrus precatorius, entsprechend der modernen Ratti der Apotheker und Juweliere. Doch gab es im Einzelnen starke locale Verschiedenheiten². Den Kindern sind kleinere Dosen zu geben.

c33.s4.5

¹ Vgl. Dutt, Mat. Med. 9—16. —

c33.s4.6

² B. p. 13. 78, Anm.; Colebrooke, Essays 2. 528 ff.; Bühler, Anm. zu Manu 8, 134; Dutt, l. c. 7. 9. 151; Sachau, Alberuni's India 1, 162 f.

§ 26. Quecksilber und Opium

c33.s5.1

--- Auf die Anwendung und Geschichte der einzelnen Arzneimittel näher einzugehen, hiesse eine Geschichte der indischen Botanik, Mineralogie, Pharmacie und Chemie schreiben, wozu hier der Raum fehlt. Ich darf auf das reiche Material in Watts Economic Products of India, Hoernles B., Garbes Indische Mineralien und anderen in § 17 angeführten Werken verweisen. Im Allgemeinen scheint der Gebrauch von Mineralien als Arzneistoffe stetig zugenommen zu haben, besonders gelangte das Quecksilber (*pārada*) zu dem Ruf eines Universalmittels, das sowohl äusserlich gebraucht wurde, in späterer Zeit besonders für Syphilis, als auch innerlich. Eine ganze Litteraturgattung über *rasa* entstand (§ 3), worin allerdings auch über andere Metalle und Mineralien, wie Schwefel, Gold u. a. gehandelt wird. Daher heisst das Quecksilber *rasendra*, *rasarāja*, *rasanātha* »der König der Metalle«, in dem Rājanighaṇṭu werden ihm 33 verschiedene Namen beigelegt¹. Auch bei den Asketen war der Genuss eines Quecksilberpräparats (*rasapāna*) zur Verlängerung des Lebens üblich, und die Philosophie entwickelte (spätestens im 14. Jahrh.) ein Quecksilbersystem (*raseśvaradarśana*)². In B. kommt das Quecksilber noch nicht vor, auch bei Su. S. A. wird es als *rasendra*, *pārada* nur einige Male erwähnt, ob C. es kennt, ist zweifelhaft³. Jedenfalls finden sich das Reinigen (*śodhana*) durch Erhitzung und darauf folgende Eintauchung in gewisse Flüssigkeiten und das »Töten« (*māraṇa*) d. h. Calciniren oder Pulverisiren des Quecksilbers und andere metallurgische Processe, die es zur pharmaceutischen Verwendung geeignet machen sollen, in diesen alten Werken noch nicht erwähnt.

c33.s5.2

Watt⁴ lässt die Frage offen, ob die Inder vor oder nach den Arabern die medicinischen Wirkungen des Quecksilbers erkannt hätten. Es ist aber doch wohl, da die Calcination des Quecksilbers erst in der mohammedanischen Epoche auftritt, anzunehmen, dass sie aus der arabischen Alchemie stammt, in der das Quecksilber eine so grosse Rolle spielt. Aus Arabien erhielten die indischen Ärzte auch das Opium, das erst seit dem 16. Jahrh. in Indien gebaut wird, vorher aus Arabien importirt wurde⁵. Die Bezeichnung des Opiums als *ahiphena* »Schlangenschaum« ist offenbar nur eine volksetymologische Umgestaltung des älteren *aphena*, *aphīma*, *āphīna*, *āphūka*, und diese Ausdrücke gehen auf eine der arabischen Umgestaltungen (gew. *afyun*) des griechischen ὄπιον zurück, kommen auch erst in späteren Werken wie Madanavinoda, Rājanighaṇṭu, Ś., Rasendrasārasaṃgraha, Yogaratnakara vor, während C. Su. S. A. das Opium noch nicht kennen. Es wird ihm eine verstopfende und narkotische Wirkung zugeschrieben (*grāhin*, *mohakṛt*), weshalb es besonders für Durchfall (*atisāra*, *grahaṇī*) empfohlen wird⁶.

c33.s5.3

⁴ Economic Products of India 5, 234.

c33.s5.4

⁵ l. c. 6, 24.

c33.s5.5

⁶ Vgl. Dutt, Mat. Med. 111 ff.

§ 27. Chirurgische Operationen

c33.s6.1

¹ Garbe, Die ind. Mineralien 60.

c33.s6.2

¹ Die arabischen Zahlen beziehen sich auf die am Schlusse jedes Paragraphen zusammengestellten Litteraturnachweise.

c33.s6.3

Die grosse Chirurgie (*śalya*) handelt von der Herausziehung von Fremdkörpern aus dem Körper (§ 81), ferner von den stumpfen und scharfen Instrumenten, von Ätzen und Brennen und von *vraṇa* (Wunden im weitesten Sinn, s. § 78). Die kleine Chirurgie (*śālākya*) umfasst alle Erkrankungen des Kopfes, namentlich die Augenleiden (§ 82). Jede dieser beiden Wissenschaften bildet einen der acht Hauptteile der Medicin (*āyurveda*), und Su. stellt sie an die Spitze derselben, namentlich hebt er die besondere Wichtigkeit des *śalya* hervor (Su. 1, 1, 3 ff.). Die wichtigeren Operationen, wie die Laparotomie, die Steinoperation, die Staroperation u. a. sollen später bei den betreffenden Krankheiten beschrieben werden, daher mögen hier nur einige allgemeinere Vorschriften Platz finden.

c33.s6.4

Die chirurgischen Operationen zerfallen in acht Arten: Ausschneiden, Einschneiden (Aufschneiden), Scarificiren, Punktiren, Sondiren, Ausziehen, Ausdrücken, Nähen. Der Arzt muss dazu bereit halten: stumpfe und scharfe Instrumente, Ätzmittel und Feuer, spitze Instrumente (*śalākā*), ein Horn (zum Schröpfen), Blutegel, einen hohlen Flaschenkürbis (für Flüssigkeiten), Katheter, Baumwolle, Tuch, Faden, Blätter, Verbandzeug, Honig, zerlassene Butter, Fett, Milch, Öl, Erfrischungsmittel, abgekochte Arzneien, Salben, Teige, Fächer, kaltes und heisses Wasser, Pfannen; auch sollen ihm zuverlässige und kräftige Gehülfen zur Seite stehen. Die Operation soll unter einer glückverheissenden Constellation stattfinden, mit einer religiösen Ceremonie eingeleitet und von einem längeren Gebet des Arztes gefolgt werden. Der Kranke darf vorher nur wenig gegessen haben, setzt sich dem Arzt gegenüber und wird festgebunden. Bei Geschwüren oder Wunden (*vraṇa*) ist das Instrument mit Vermeidung von gefährlichen Stellen, Adern, Knochen u. dgl. einzuführen, bis Eiter zum Vorschein kommt, dann rasch zurückzuziehen, eventuell der Einschnitt zu wiederholen. Je nach dem Körperteil sollen die Schnitte schief, rund oder halbkreisförmig sein. Bei Dystocie, Bauchanschwellung, Hämorrhoiden, Mastdarmfistel, Mundkrankheiten darf der Patient vor der Operation nichts geniessen. Nach derselben soll der Arzt ihn mit kaltem Wasser erfrischen, die Wunde überall mit den Fingern auspressen, zusammendrücken, mit Arznei auswaschen, mit einem Tuch abwischen, hierauf eine mit einem dick aufgetragenen Teig von Sesamsamen, vermischt mit Honig und Butter, beschmierte, mit Arzneien getränkte Einlage machen, über die dann wieder ein Teig kommt, über diesen eine Compresse, worauf das Ganze mit einem Tuch festzubinden ist. Es folgen Räucherungen und Zaubersprüche. Nach drei Tagen ist der Verband zu erneuern. Der Heilungsprocess darf nicht übereilt werden, so lange noch Eiter vorhanden ist. Der Kranke muss Diät halten (Su. 1, 5). Nach S. 1, 38, A. 1, 29 soll man dem Kranken vor der Operation nach Wunsch zu essen und Branntwein zu trinken geben, damit er nicht ohnmächtig wird und im Rausch das Messer nicht fühlt.

c33.s6.5

² Cowell and Gough, The Sarva-Darśana-Saṃgraha 137—44.

c33.s6.6

³ Vgl. ZDMG. 54, 263; Dutt, Mat. Med. XII, 22 ff.

c33.s6.7

Von den acht obigen Operationen wird das Ausschneiden empfohlen bei Mastdarmfistel, durch Schleim verursachten (unreifen) Knoten, dunkeln Muttermalen, brandigen Wundrändern (?), Tumoren, Hämorrhoiden und ähnlichen Auswüchsen (*carmakīla*), Fremdkörpern in den Knochen oder im Fleisch, haarigen Muttermalen, Fleischauswüchsen (im Gaumen), geschwollenen Mandeln, fauligen Geschwüren an den Sehnen, dem Fleisch oder den Adern, Knötchen am Hals und anderen Körperteilen, Geschwüren am Penis (*śataponaka*), einer roten Geschwulst im Gaumen (*adhruṣa*), Abscessen am Penis, Fleischgeschwulst (in der Vagina?), Geschwulst am Weisheitszahn. Einschnitte eignen sich für tiefliegende Abscesse, Knoten, Rose, Hodengeschwulst, Abscesse an den Hoden oder Achselhöhlen, von Harnruhr entstehende Furunkeln, Geschwülste (*śopha*), Erkrankungen der Mammae, Pusteln am Penis, Cysten an den Augenlidern, Geschwüre auf dem Fuss, Fisteln, die Halsgeschwülste *vṛnda* und *ekavṛnda*, die Penisgeschwüre *puṣparikā* und *alaji*, die meisten »leichteren Krankheiten« (§ 67), Geschwülste (*puppuṭa*) an Gaumen und Zähnen, Abscess an den Mandeln, harte Geschwulst im Schlunde und eiternde oder aus Fett entstehende Geschwülste; dagegen ist die Blase nur bei Stein zu öffnen. Zu scarificiren sind die vier heilbaren Arten von *rohiṇī* (Halsentzündung), weisser Aussatz (*kilāsa*), eine von Fett entstandene Geschwulst an den Zahnwurzeln, Knoten, Geschwüre, Geschwülste an der Zunge, Hämorrhoiden, kreisförmige Flecken, Fleischauswüchse oder -Erhöhungen. Zu punktiren sind die verschiedenen Adern, Hydrocele und Wassersucht. Zu sondiren sind Fisteln, die einen Fremdkörper enthalten, und unregelmässige Wunden. Herauszuziehen sind die drei Arten von Sand oder Gries, Weinstein an den Zähnen, Stein, Fremdkörper, ein toter Fötus und im After angehäufter Kot. Auszudrücken sind Abscesse mit Ausnahme der schwersten Form, lepröse Hautleiden (*kuṣṭha*), locale Schwellungen, Geschwüre am Ohrläppchen, Elephantiasis, Blutvergiftung, Tumoren, Rose, Zahngeschwülste und viele andere Geschwülste und Hautausschläge. Zu nähen sind Geschwülste, die aus Fett entstehen, nachdem man sie aufgeschnitten und gereinigt hat, Wunden und Verletzungen an beweglichen Gelenken. Die Fäden beim Nähen sollen aus Flachs oder Hanf und anderen Pflanzenfasern oder aus Sehnen oder Schweifhaaren von Tieren bestehen. Je nach dem Körperteil sei die Nadel 2—3 Fingerbreiten lang und rund, dreieckig oder krumm. Die wohl zusammengenähten Teile sind mit Baumwolle oder Linnen zu bedecken, mit heilenden Pulvern zu bestreuen und dann zu verbinden (Su. 1, 25).

c33.s6.8

Über die 14 Verbände bei Su. s. § 78. Nach S. A. gibt es 15 meist nach ihrer Form benannte Verbände (*bandha*). An den Hinterbacken, Achselhöhlen, Weichen, Oberschenkeln und dem Kopf ist ein fester, an den Armen und Beinen, dem Gesicht, den Ohren, dem Hals, Penis, Scrotum, Rücken, den Seiten, dem Bauch und der Brust ein mittelfester, an den Augen und an den Gelenken ein loser Verband anzulegen. Bei leprösen Hautleiden, Brandwunden, Harnruhrfurunkeln, bei durch Ätzmittel oder Gift verursachten Wunden und dergleichen Fällen ist von Verbänden abzusehen (S. 1, 38; A. 1, 29; vgl. Su. 1, 18).

c33.s6.9

§ 28. Chirurgische Instrumente. — Beschreibungen chirurgischer Instrumente, und zwar im Wesentlichen übereinstimmend, liegen nur bei Su.

c33.s6.10

¹ Vgl. TRENDELENBURG, De vet. Indorum chirurgia. Berl. Diss. 1866; HÄSER, Übersicht der Geschichte der Chirurgie 3—5 (Breslau 1879).

c33.s6.11.1

(1, 7 f.) S. (1, 34) A. (1, 25 f.) vor¹. Von den zwei Arten von Instrumenten, nämlich den stumpfen (*yantra*) und den scharfen (*śastra*) zerfallen die ersteren wieder in 6 Unterarten mit im Ganzen 101 stumpfen Instrumenten, wozu aber nach Su. als wichtigstes aller *yantra* die Hand gehört, da man ohne dieselbe keine Operation ausführen kann². Der Hauptzweck der *yantra* ist die Herausziehung von Fremdkörpern (*śalya*) aus dem Körper, doch heben S. A. hervor, dass sie auch dazu dienen, bei schweren Operationen mit Messer, Feuer oder Ätzmitteln z. B. bei Hämorrhoiden oder Fisteln die gesunden Körperteile zu schützen, und dass auch Klystierbeutel, Schröpfhörner, hohle Flaschenkürbisse und andere Geräte zu den *yantra* zu rechnen sind. 1. *svastikayantra* »kreuzförmige Instrumente« (Zangen) sollen in der Regel aus Eisen verfertigt werden, 18 Fingerbreiten lang, die Enden den Köpfen von Raubtieren und -Vögeln ähnlich, die Arme der Zange durch einen Stift, dessen Kopf die Grösse einer Linse hat, zusammengehalten und da, wo man anfasst, gebogen. Nach Su. gibt es 24 *svastikayantra*, 9 an den Spitzen den Köpfen von Löwen, Tigern, Wölfen und anderen Raubtieren und 15 den Köpfen von Krähen, Reihern, Geiern, Falken und anderen Raubtieren gleichende. S. A. geben keine bestimmte Anzahl an. Sie dienen zur Herausziehung von Fremdkörpern aus den Knochen, und zwar die 9 raubtierköpfigen von solchen Fremdkörpern, deren Ende hervorsteht, also leicht fassbar ist.

c33.s6.11.2

Die beste, an allen Körperteilen anwendbare Zange ist die reiherköpfige. 2. *saṃdaṃśa* »Zangen«, von zwei Arten, mit oder ohne Arme, 16 Fingerbreiten lang, zum Herausziehen von *śalya* aus der Haut, dem Fleisch, den Adern oder Sehnen. S. A. erwähnen noch zwei *saṃdaṃśa*: eine kleinere Art, 6 Fingerbreiten lang, zum Herausziehen von Haaren in der Nase oder an den Augenlidern, wildem Fleisch an Wunden u. dgl., und die am Griff mit einem Ring versehene Zange *mucuṇḍi*, die zum Herausziehen des Restes von abgeschnittenem Pterygium oder zur Beseitigung von wildem Fleisch bei tiefen Geschwüren dient. 3. *tāla* »Haken«, 12 Fingerbreiten lang, dem Mund eines grossen Fisches gleichend. Es gibt zwei Arten, nämlich ein einfacher und ein Doppelhaken: sie dienen zum Herausziehen von Fremdkörpern aus den Ohren, der Nase oder einer Fistel. 4. *nāḍīyantra* »Röhren«, 20 Arten, mit einer Mündung am einen Ende oder an beiden Enden, von verschiedener Länge und Stärke, je nach dem Organ, in das man sie einführt, zum Herausziehen von Fremdkörpern aus den Canälen, z. B. aus dem Ohr, zur Diagnose, z. B. von Halskrankheiten, zum Aussaugen, z. B. von Gift, und zur Erleichterung von Operationen, z. B. zum Auswaschen von Wunden oder zur Einführung von Arzneistoffen dienend.

c33.s6.11.3

Diese Röhren finden Anwendung bei Mastdarmfistel, Hämorrhoiden, Tumoren, Geschwüren, Klystieren, Injectionen in die Harnröhre, Hydrocele, Wassersucht, Inhalationen, Stricturen der Harnröhre und des Mastdarms, auch gehören dazu die Flaschenkürbisse und Hörner zum Schröpfen. S. A. beschreiben einige dieser *nāḍīyantra* näher, so eine 10 Fingerbreiten lange und 5 Fingerbreiten starke Röhre zur Untersuchung eines im Hals steckenden *śalya*, eine kurze, aber dicke Röhre zum Untersuchen und Ätzen oder Operiren von Hämorrhoiden, eine 16 Fingerbreiten lange Röhre zur Untersuchung der weiblichen Genitalien u. a. 5. *śalākāyantra* »ahlenartige Instrumente«, 28 an der Zahl, nämlich 7 mit regenwurmartigen Enden zum Sondiren, 2 mit Enden wie ein Pfeilschaft zum Bewegen, 2 mit Enden wie eine Schlangenhaube zum Verschieben, 2 mit hakenförmigen Spitzen zum Herausziehen, 2 mit etwas gebogenen Enden von der Form einer halben Linse zum Herausziehen von *śalya* aus den äusseren Organen, 6 mit turbanartigen, mit Baumwolle umwickelten Spitzen zum Abwischen (von Eiter, Blut, Ätzmitteln u. dgl.), 3 mit löffelartigen Spitzen zur Einführung von Ätzmitteln, 3 mit Spitzen wie Jambufrüchte zum Ätzen und Brennen, 1 mit einer Spitze wie ein halber Fruchtkern zum Herausziehen oder Ausbrennen einer Geschwulst in der Nase, 3 weitere *śalākāyantra* zum Brennen und je 1 zur Einführung von Augensalben und zur Reinigung der Harnröhre. S. A.

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