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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.14

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.14

Language
German

c33.14

§ 20. Diagnose. — Bei günstigen Vorzeichen soll der Arzt sich nach dem Hause des Kranken begeben, hineintreten und ihn besehen, berühren und befragen (Su. 1, 10, 2; A. 1, 1, 21). Alle fünf Sinne müssen bei dieser ärztlichen Untersuchung angestrengt werden. So ist mit dem Ohr das geräuschvolle Austreten der Luft mit schaumigem Blut bei einem Abscess wahrzunehmen, ferner Kollern in den Gedärmen, Krachen der Gelenke, Veränderungen in der Stimme u. a.; mit dem Auge die Zu- oder Abnahme des Körpers, Farbe, Gestalt und Umfang desselben, Lebenskraft u. a.; mit dem Geschmack der verschiedene Geschmack des Urins bei Harnruhr und anderen Leiden, ferner der schlechte Geschmack im Körper durch das Herumkriechen von Läusen auf demselben, der süsse Geschmack durch das Herumkriechen von Bienen u. s. w.; mit dem Gefühl Kälte oder Hitze, Glätte oder Rauheit, Weichheit oder Härte und andere Eigenschaften der Haut bei Fieber, Schwindsucht und anderen Krankheiten; mit dem Geruch die von dem Körper, besonders beim Todeskampf, ausgehenden Gerüche. Durch Befragen des Kranken erkunde man seine Heimat, seinen Zustand, seine Kaste, seine Lebensweise und Ernährung, die Entstehung seines Leidens, seine Schmerzen, seine Stärke, seinen Appetit, das Auftreten oder Ausbleiben von Winden, Harnlassen oder Stühlen, die Dauer seiner Krankheit u. dgl. Manches lässt sich auch nur durch Combination (*anumāna*) feststellen (Su. 1, 10, 3 f.; C. 3, 4).

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