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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.6

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.6

Language
German

c33.6

Über das äussere Auftreten des Arztes sagt Su. 1, 10, 2, er solle seine Nägel und Haare kurz halten, baden und ein weisses Gewand anziehen, einen Schirm, Stock und Schuhe tragen. So soll er, bescheiden gekleidet und mit freundlicher Rede, von einem zuverlässigen Diener begleitet, auf Praxis gehen. Nach C. 3, 8, 9 soll er alle seine Gedanken auf die Heilung der Kranken richten und ihnen selbst wo sein eigenes Leben auf dem Spiele steht keinen Schaden zufügen, auch nicht einmal in Gedanken dem Weib eines Anderen oder seiner Habe zu nahe treten. Trunksucht, Sünde und schlechte Gesellschaft meide er. Von den Vorgängen im Hause des Kranken darf er anderwärts nicht sprechen, auch darf er, wenn er die Nähe des Todes erkannt hat, nichts davon verlauten lassen, wenn es dem Kranken oder Anderen Schaden bringen könnte. Nach Su. 1, 25, 40 soll der Arzt den Patienten wie seinen eigenen Sohn behandeln. Über die Spitäler s. § 22.

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