Pramāṇa · Search · About · API

Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.5

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.5

Language
German

c33.5

§ 19. Stellung und Thätigkeit der Ärzte. — Nach Vollendung seines Studiums und seiner praktischen Ausbildung soll der angehende Arzt sich die Erlaubnis des Königs zur Ausübung der ärztlichen Praxis erwirken (Su. 10. 1). Diese Erlaubnis des Königs ist deshalb nötig, weil sonst Pfuscher in seinem Reich ihr Wesen treiben und zu einer Landplage werden könnten (D.). Sehr scharf spricht sich C. über solche Betrüger aus, die im Gewand eines Arztes grosssprecherisch in den Strassen umherziehen, um Praxis zu bekommen. Sobald sie von einem Kranken hören, eilen sie herbei und preisen laut, so dass es ihm zu Ohren kommt, ihre ärztlichen Fähigkeiten. Die Freunde des Kranken suchen sie durch allerhand Aufmerksamkeiten zu gewinnen und heben hervor, dass sie mit geringem Lohn zufrieden sein würden. Wenn sie einen Kranken behandeln und sein Leiden nicht zu heben vermögen, behaupten sie, er habe nicht die nötigen Hilfsmittel, übertrete die ärztlichen Vorschriften und könne seine Gelüste nicht bezwingen. Wenn das Ende gekommen ist, machen sie sich davon. Vor ungebildeten Leuten suchen sie ihre Geschicklichkeit herauszustreichen, während sie dabei nur ihre Unwissenheit verraten. Einer Versammlung von unterrichteten Leuten gehen sie aus dem Wege, wie der Wanderer einer gefährlichen Wildnis. Niemand kennt ihren Lehrer, Schüler oder Mitschüler (C. 1, 29, 5)¹. Solche Pfuscher besonders mögen den schlechten Ruf der Ärzte verschuldet haben, der sich in dem Verbot des Dharmaśāstra ausdrückt, von einem *cikitsaka* ein Almosen anzunehmen². Doch nehmen die Ambaṣṭha, deren Beschäftigung die Heilkunst (*cikitsitā*) bildet, einen ziemlich hohen Rang in der Reihenfolge der Kasten ein, da sie väterlicherseits von Brahmanen abstammen sollen³. Auch die modernen Baidya (*vaidya*) in Bengalen, von denen etwa noch ein Drittel ärztliche Praxis ausüben, sind sehr angesehen, im Mittelalter ging aus ihnen die berühmte Senadynastie hervor⁴. Als das höchste Ziel für einen Arzt erscheint es, einen König zu behandeln, der Arzt des Königs zu werden. Solchen Hofärzten fiel namentlich die Aufgabe zu, den König vor Vergiftung zu bewahren und zu diesem Zweck die Hofküche zu inspicieren (§ 95). So erklärt es sich wohl auch, dass Cakradatta, der berühmte medicinische Autor, der Sohn eines Küchenmeisters eines bengalischen Fürsten war⁵. Auch im Kriege soll der Arzt den König besonders gegen Vergiftung schützen, ferner die vom Feinde vergifteten Brunnen, Speisen u. s. w. reinigen und, dicht beim König wohnend, die in seinem Heere vorkommenden Vergiftungen, Wunden und Krankheiten behandeln (Su. 1, 34). Ähnlich versammelt auch Alexander der Grosse die geschicktesten indischen Ärzte in seinem Zelte, um Schlangenbisse und dann auch andere Leiden zu heilen (Arr. Ind. 15). Schon Jīvaka Komārabhacca, ein Zeitgenosse Buddhas, bezog für seine wunderbaren Kuren sehr hohe Honorare⁶. Auch ein im Rigveda erwähnter Arzt hofft durch seine Heilkräuter »Ross, Rind und ein Gewand« zu erlangen⁷. Einem Brahmanen, einem geistlichen Lehrer, einem Armen, einem Freunde, einem Asketen und dergleichen Personen soll der Arzt seine Arzneien umsonst verabreichen, dagegen Jäger, Vogelsteller, aus der Kaste Gestossene und Sünder überhaupt nicht behandeln. Durch ein solches Verfahren erlangt er Freunde, Ruhm, Verdienst, Reichtum und Vergnügen (Su. 1, 2, 5).

Linked texts (5)