Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s8.1.1
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s8.1.1
- Language
- German
c33.s8.1.1
— Schon B. 1, 51 stellt den Grundsatz auf, dass der einsichtige Arzt stets und bei allen Krankheiten zunächst auf die Regelung der Verdauung Bedacht zu nehmen hat und erst nachher auf die Heilung des Leidens ausgehen soll. Nach C. 1, 25, 14 ist richtige Ernährung die einzige Ursache des Gedeihens eines Menschen, schädliche Nahrung die Ursache der Erkrankung. Daher spielen die Mastkuren und die dazu dienenden Mittel (*bṛṁhaṇa*, *tarpaṇa*), andrerseits die Fastenkuren und die Mittel zum Magerwerden (*laṅghana*, *apatarpaṇa*) eine wichtige Rolle, namentlich aber werden alle Nahrungsmittel, feste und flüssige, gruppenweise aufgezählt, mit Angabe ihrer medicinischen Eigenschaften und Wirkungen, ihres Geschmacks und ihrer natürlichen Temperatur (warm oder kalt). Fleisch zu geniessen wird nicht principiell untersagt wie in der religiösen Litteratur, aber ähnlich dem Standpunkt der Smṛtis und der Aśoka-Inschriften (»Recht und Sitte« § 59) nur der Genuss von Wildpret und Wildpretbrühe (*jāṅgalarasa*) empfohlen. Ferner sollen von Vögeln besonders die *viṣkira* »Scharrer« gegessen werden, d. h. Wachteln, Francoline, Sperlinge, Pfauen, Wildhühner, Rebhühner u. dgl., von Fischen der Rohita (Cyprinus Rohita); auch das Fleisch der Sumpftiere (*ānūpa*), in erster Linie der Büffel, wird häufig gerühmt. Dagegen soll man Schweinefleisch, Rindfleisch und die meisten Fische gar nicht oder wenigstens nicht regelmässig geniessen (*na śīlayet* C. 1, 5, 5).