Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4.1
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4.1
- Language
- German
c35.s4.1
— Zunächst wird der Fall des noch lebenden Fötus in Betracht gezogen. So sagt Bh. 2, 4, 189: »Wenn der Fötus lebendig, aber verirrt (*mūḍha*) ist, soll sie (die Hebamme) ihn mit Anstrengung herausziehen, mit ihrer Hand, die sie mit zerlassener Butter gesalbt in die Scheide einführt.« Nach Su. 4, 15, 2—6 sind bei einer schweren Entbindung entsprechende Mantras zu recitiren, in denen der Wunsch nach einer leichten Niederkunft ausgedrückt wird, auch Arzneien zu geben. H. 728 f., 370 f. empfiehlt Bestreichung des Unterleibs mit einer Paste, Genuss von siebenmal eingesegneter Milch und Vorhalten eines Diagramms mit gewissen Buchstaben. Ähnlich V. 872. Allgemein wird vor der Zerstückelung eines etwa noch lebendigen Fötus gewarnt, weil derselbe auch die Mutter töten würde, nach S. durch seine heftigen Bewegungen, richtiger wohl des angenommenen engen Zusammenhangs zwischen Mutter und Kind wegen (Su. 4, 15, 7; S. 2, 4; A. 2, 2, 37; V. 869).
Cites (4)
- Aṣṭāṅgahṛdayasaṃhitā — Vāgbhaṭa, Sanskrit
- Suśrutasaṃhitā — Suśruta & Nāgārjuna (siddha/alchemist), Sanskrit
- Hārītasaṃhitā — Hārīta, Sanskrit
- Bhāvaprakāśa — Bhāvamiśra 1550, Sanskrit