Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4.2
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s4.2
- Language
- German
c35.s4.2
Auf den Kaiserschnitt an einer Toten geht die Vorschrift, der Arzt solle, wenn eine Schwangere zur Zeit der Niederkunft (im 9. Monat oder später, Ḍ.) gestorben ist, wie ein Bock verendet (d. h. plötzlich durch Erwürgen, Ḍ.), und ihr Unterleib noch zuckt, denselben sofort aufschneiden und den Fötus herausziehen. Nach der Lesart in S. 2, 4, 219 (*bastidvāre* f. *bastamāram*) wäre nicht von plötzlichem Tod, sondern nur von Zuckungen an der Harnröhre die Rede, nach der Lesart in V. 868 dagegen bestimmt von Tötung (*abhighātāt*). Ein geschickter Arzt kann sich durch solche Operationen Reichtum und Ruhm erwerben.
Cites (1)
- Suśrutasaṃhitā — Suśruta & Nāgārjuna (siddha/alchemist), Sanskrit