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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c36.s2.11

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c36.s2.11

Language
German

c36.s2.11

Den an *viṣūcikā* Kranken soll man in heilbaren Fällen auf beiden Fersen brennen und (seinen Körper) erwärmen, ihm ferner ein scharfes Brechmittel geben; wenn die Nahrung verdaut ist, soll er fasten und die Verdauung befördernde und abführende Mittel nehmen. Wenn der Körper gereinigt ist, hören die Ohnmacht und der Durchfall auf, man gebe dann ein stärkendes Klystier und verschiedene Arzneien (Su. 6, 56, 10 f.). Auch eine Augensalbe wird gegen *viṣūcikā* selbst oder die damit verbundenen Augen- und Kopfschmerzen verordnet, gegen die gichtischen Schmerzen in Händen und Füssen und gegen die Kolik lauwarme Einreibungen, gegen die »furchtbare *viṣūcikā*« im Allgemeinen ein Brechmittel, Klystiere u. s. w., für sehr alte *viṣūcī* Brennen der Fersen, was besonders die Wiederkehr des Bewusstseins bezwecken soll (Vṛ. 6, 58 ff.). Ähnlich V. 197—9, wo als Brechmittel warmes Salzwasser, zur Erwärmung auch heisse Töpfe empfohlen und die Schmerzen in den *marman* mit dem Zustand eines der Gift getrunken hat verglichen werden, und Bh. 2, 2, 26 ff., wo weitere Pillen und Säfte, mit Borax u. a., beschrieben werden.

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