Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2.1
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2.1
- Language
- German
c4.s2.1
A. Brahmanische Litteratur¹. — Unter den zur vedischen Litteratur gehörigen Werken bietet das Vāsiṣṭha Dharmaśūtra, das nach Kumārila (ca. 750 p. Chr.) ursprünglich einer Schule des Ṛgveda angehörte und jünger als das verlorene Mānava Dharmaśūtra, aber älter als die Manusaṃhitā ist², ein sicheres Zeugnis für den weitverbreiteten Gebrauch der Schrift während der »vedischen« Periode. Es nennt (XVI, 10, 14—15) schriftliche Documente als juristische Beweismittel, und das erste Sūtra ist ein Citat aus der Tradition oder einem älteren Werke. Sodann enthält Pāṇini's Grammatik, welche zu den Vedāṅga gehört, ausser dem erwähnten Worte *yavanānī* die Composita *lipikara* und *libikara* »Schreiber« (III, 2, 21), welche früher gegen die Autorität der Koṣa irrthümlich durch »Inschriftenmacher« übersetzt sind³. Neben diesen ganz vereinzelten sicheren Stellen kommen in der späteren vedischen Litteratur einige technische Ausdrücke vor, wie *akṣara*, *kāṇḍa*, *paṭala*, *grantha* u. a., die als Beweise für den Gebrauch der Schrift herbeigezogen sind. Dieselben sind indessen auch auf andere Weise gedeutet und können in der That sämtlich ohne Beziehung auf die Schrift gedeutet werden⁴. Ebensowenig sind die Argumente bis jetzt allgemein als beweiskräftig anerkannt, welche aus der hohen Entwickelung der Kultur, insbesondere des Handels und der Geldgeschäfte, während der »vedischen« Periode, aus der vollen Entwickelung der Prosa in den Brāhmaṇa, sowie aus der Sammlung, Anordnung, Zählung und Analyse der Vedentexte und den grammatischen, phonetischen und lexikalischen Untersuchungen in den Vedāṅga, für den frühen Gebrauch der Schrift und ihre Verwendung für litterarische Zwecke abgeleitet sind⁵. So wenig das Gewicht mehrerer derselben, insbesondere des ersten und des letzten, zu verkennen ist, so haben sie doch nicht vermocht, allgemeine Geltung zu erringen, wie das bei jedem *argumentum ex impossibili* der Fall sein wird, selbst wenn der Versuch gemacht wird, es durch genauere Specialuntersuchungen zu stützen, als bisher in diesem Falle geschehen ist.
Linked texts (4)
- Aṣṭādhyāyī — Pāṇini, Sanskrit
- Vasiṣṭhadharmasūtra — Vasiṣṭha, Sanskrit
- Mānava Dharmaśāstra — Manu & Bhṛgu, Sanskrit
- Ṛgvedasaṃhitā — Sanskrit