Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2.2
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c4.s2.2
- Language
- German
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Wenn die allgemeine Anerkennung dieser Punkte wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen wird, so steht zu hoffen, dass der Gebrauch des *argumentum ex silentio*, der Schluss auf Nichtexistenz der Schrift aus ihrer Nichterwähnung, schon jetzt vollständig aufgegeben wird. Derselbe ist schon deshalb unberechtigt, weil der Inder selbst heutigen Tages trotz eines nachweislich sehr langen Gebrauches der Schrift, das geschriebene Wort geringer achtet als das gesprochene, seinen ganzen wissenschaftlichen und litterarischen Verkehr auf mündliche Mitteilung gründet und besonders in wissenschaftlichen Werken die Schrift und MSS. sehr selten erwähnt. Unbeschadet der Verehrung, welche den MSS. als *sarasvatīmukha* »dem Antlitze der Göttin der Rede« gebührt und zu Teil wird, existiren für den heutigen Inder die heiligen Schriften und alle Wissenschaften nur im Munde des Lehrers, dem gegenüber ein geschriebener Text keine Autorität besitzt, und können nur von einem Lehrer, nicht aus MSS., richtig gelernt werden. Noch heute wird bei dem Gelehrten nur die *mukhasthā vidyā* geschätzt, das dem Gedächtnis eingeprägte Wissen. Noch heute nimmt die gelehrte Discussion nur auf das lebendige Wort Rücksicht, und selbst die modernen Dichter wünschen nicht gelesen zu werden, sondern hoffen, dass ihre Poesien ein »Schmuck für die Kehlen der Kenner« (*satāṃ kaṇṭhabhūṣaṇa*) werden mögen. Dieses Verhältnis ist, so weit unsere Beobachtung reicht, in der Vorzeit stets dasselbe gewesen.
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Sein letzter Grund dürfte darin liegen, dass die Anfänge der indischen Wissenschaft, wie die der Poesie, in eine Zeit zurückgehen, in der die Schrift unbekannt war und dass ein System der mündlichen Überlieferung, dessen Spuren sich schon im Ṛgveda finden, vor der Einführung der Schrift fest ausgebildet war. Zahlreiche Spuren des Gebrauches der Schrift oder Erwähnungen derselben sind deshalb in den Werken der Priester- und Gelehrten-Schulen nicht zu erwarten. Es liegt aber natürlich kein Grund vor anzunehmen, dass nicht trotzdem, selbst in der »vedischen« Zeit, MSS. wie jetzt als nebensächliche Hilfsmittel beim Unterricht und sonst gebraucht wurden. Man kann auch die unleugbare Thatsache, dass die *brāhmī lipi* von Phonetikern oder Grammatikern ausgebildet ist, als ein Argument für eine solche Vermutung anführen⁶. Alle diejenigen brahmanischen Werke dagegen, welche, wie die Epen, Puranen, Kāvya, Dramen u. s. w. das wirkliche Leben schildern, oder wie die metrischen Rechtsbücher nicht blos den *dharma*, das heilige Recht, sondern auch den *vyavahāra*, das bürgerliche und Strafrecht, ausführlich lehren, oder wie das Nāṭya-, Nīti- und Kāmaśāstra rein weltliche Gegenstände behandeln, enthalten zahlreiche Erwähnungen der Schrift und schriftlicher Documente aller Art, sowie Zeugnisse für das Vorkommen von MSS. litterarischer Werke.
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Mit Ausnahme der beiden Epen kann man jedoch von keinem der erhaltenen Werke dieser Classen annehmen, dass es vor die Zeit zurückgeht, aus welcher die ältesten indischen Inschriften stammen, und selbst die Zeugnisse der Epen können angefochten werden, da der Text derselben im Einzelnen keineswegs für ein hohes Alter gesichert ist. Für das Rāmāyaṇa hat JACOBI jetzt durch die Abweichungen der verschiedenen Recensionen nachgewiesen, dass der grössere Teil seiner Verse dem ursprünglichen Bestande nicht angehörte⁷. Der Text des Mahābhārata weist zwar, so viel bekannt ist, in den MSS. keine ähnlichen Verschiedenheiten auf, aber eine volle Beglaubigung für die Existenz der Mehrzahl der einzelnen Capitel kann man erst für das 11. Jahrh. p. Chr. liefern⁸. Wenn demnach die Angaben der Epen nur unter Vorbehalt gebraucht werden können, so kann man denselben doch eine bedeutende Altertümlichkeit nicht absprechen. Die Epen gebrauchen, wie der Kanon der alten Buddhisten⁹, für »schreiben, Schrift und Schreiber« nur die alten Ausdrücke *likh*, *lekha* und *lekhaka*, nicht das wahrscheinlich fremde *lipi*. Die wichtigsten Stellen aus den Epen über den Gebrauch der Schrift finden sich in BRW unter den angegebenen Wörtern und unter *lekhana*, vgl. J. DAHLMANN, Mahābh. 185 f. Betreffs der Schrift bei MANU s. den Index in SBE 25 unter »Documents« und über die in den späteren Smṛti erwähnten Urkunden diesen Grundriss, Bd. II, 8, Recht und Sitte, § 35.
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Eine interessante Zusammenstellung von Angaben über MSS. in den Puranen findet sich bei Hemādri, Dānakhaṇḍa, Adhy. 7, p. 544 ff. (Bibl. Ind.). Im Kāmasūtra I, 3, p. 33 wird *pustakavācana*, das Lesen von MSS., unter den 64 Kalā aufgeführt.