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Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c6.s1.9

Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c6.s1.9

Language
German

c6.s1.9

In einer Reihe von Fällen sind Umstellungen und Auslassungen einzelner Rigverse im Aitareya und Kaushîtaka zu bemerken. Im Fall der Umstellungen entsteht zunächst die Frage, ob die betreffende Ordnung der Verse in den Augen der Brâhmaṇaverfasser die natürliche, allein gültige war, oder ob auch für sie die in unsrer Saṃhitâ überlieferte Ordnung als die normale zu Grunde lag und mit derselben eben nur zu rituellen Zwecken Modificationen, deren man sich als solcher bewusst war, vorgenommen wurden. An mehreren Stellen entscheiden klare Aeusserungen der Brâhmaṇas für die letztere Auffassung. So schreibt das Kaushîtaka (XIX, 9) bei der Verwendung von I, 165 für das Marutvatîyaśastra die Umstellung des neunten Verses an das Ende des Liedes vor: denn dieser Vers gehe auf Indra allein ohne die Maruts — so dass er gewissermaassen als Uebergang vom Marutvatîya- zum Nishkevalyaśastra angesehen wurde. Dass dies eben nur rituelle Düftelei, und dass der wirkliche Schluss des Liedes nicht V. 9 sondern V. 15 ist, zeigt das Aussehen des Textes mit Sicherheit. — Aus der Art, wie das Aitareya (III, 37) die Recitation von X, 14, 4. 3 und dann von X, 15, 1. 3. 2¹) vorschreibt, kann gleichfalls entnommen werden, dass die Umstellung als solche angesehen wurde²); der Text der Verse selbst spricht übrigens auch hier beidemal eher für als gegen die überlieferte Versfolge. — Bei der Aponaptrîyarecitation, die mit Ṛv. X, 30, 1-9. 11 anfängt (Vers 10 folgt dann), sagt das Aitareya (II, 20) ausdrücklich, dass die ersten neun Verse ohne Auslassungen (anantarâyam) vorzutragen sind: es weiss also von Vers 10 als an seiner natürlichen Stelle übergangen. Der zwölfte Vers des Liedes findet sich in dieser Litanei überhaupt nicht: und doch giebt das Kaushîtaka (XII, 1), welches diesen Vers gleichfalls weglässt — dafür übrigens mehrere Verse andrer Herkunft denen des Liedes X, 30 beimischt —, in vollkommener Uebereinstimmung mit unsrer Ṛiksamhitâ an, dass das ganze Lied 15 Verse hat. Man sieht also wieder: die Brâhmaṇas beschreiben die im Ritual vorkommende Gestalt des Textes nicht als die einzig vorhandene, sondern als eine aus der zu Grunde liegenden Textform — nämlich aus der auch uns überlieferten — abgeleitete. Und hier wie in den vorher besprochenen Fällen hat die Kritik keinen Grund, ihrerseits das Verhältnis der beiden Textformen anders zu beurtheilen. Vers 12 passt in der That an seine traditionelle Stelle so gut wie nur erwartet werden kann. Er beendet die Recitation, welche vorzutragen ist, während die wasserholenden Priester noch entfernt sind. Die Worte sarasvatî tad gṛṇate vayo dhât zeigen die am Schluss eines Vortrags häufige Ausdrucksweise. Die folgenden drei Verse sind dann einzeln zu sprechen, wenn das Wasser herankommt, wenn es angelangt, und wenn es auf die Opferstreu gesetzt ist. Weshalb aber wird in der von den Brâhmaṇatexten beschriebenen Liturgie Vers 12 an dieser seiner natürlichen Stelle ausgelassen? Offenbar nur deshalb, weil er bei einer andern Gelegenheit schon verwandt worden ist (Ait. II, 16; Kaush. XI, 4). Dem Kenner des Rituals brauchen keine Belege für dies überaus häufige Auslassen benutzter oder für spätere Benutzung reservirter Verse gegeben zu werden¹); die Anschauung ist offenbar die, dass der einmal vorgetragene Text damit seiner Kraft beraubt ist ²). Das Fehlen von Vers 12 in der Aponaptrîya-Litanei kann also nicht den mindesten Verdacht gegen diesen Vers begründen, und so wird auch die Umstellung von V. 10 und 11, für welche und gegen welche an sich nichts zu sagen wäre, der höheren Autorität des Saṃhitâtextes gegenüber nicht in Betracht kommen können ¹).

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