Grammatik der Prakrit-Sprachen c2.s2.23
Grammatik der Prakrit-Sprachen c2.s2.23
- Language
- German
c2.s2.23.1
§ 34. Sehr weit gehen die Ansichten aus einander über Caṇḍa, dessen Prākṛtalakṣaṇa HOERNLE herausgegeben hat: The Prākṛta-Lakṣaṇam or Caṇḍa's Grammar of the Ancient (Ārsha) Prākṛt. Part I. Text with a critical introduction and indexes. Calcutta 1880. HOERNLE ist der Ansicht, dass Caṇḍa das Ārṣa (§ 16. 17) behandelt. Er hat seiner Ausgabe die MSS. AB zu Grunde gelegt, die den kürzesten Text geben und sieht in dem Texte der MSS. CD eine spätere Überarbeitung. C. hält er jünger als Vr. und Hc., so dass er überhaupt der älteste uns erhaltene Prākṛtgrammatiker wäre. BLOCH¹ dagegen erklärt C.'s Grammatik »für einen sehr ungenauen und oberflächlichen Auszug aus anderen Werken, vielleicht auch aus Hemacandra«. Beides ist unrichtig. Dass C. nicht so alt ist, wie HOERNLE meint, ergibt sich schon aus der Einleitungsstrophe 1, in der er erklärt, sein Werk nach der Ansicht der Alten (vṛddhamatāt) verfertigen zu wollen. Diese Strophe findet sich in allen Handschriften HOERNLE'S, auch bei PETERSON, Third Report (Bombay 1887) p. 265 und BHĀṆḌARKAR, Lists of Sanskrit Manuscripts in Private Libraries in the Bombay Presidency. Part I (Bombay 1893) p. 58 und kann daher nicht mit HOERNLE p. I Anm.* auch nur vermutungsweise den Überarbeitern zugeschrieben werden. Wie weit überhaupt eine Überarbeitung anzunehmen ist, ist zweifelhaft. MS. C scheint allerdings im Commentar manche Zusätze erfahren zu haben.
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Aber nicht alle Regeln, die CD, noch weniger alle, die BCD gemeinsam haben, sind wohl dem ursprünglichen Werke abzusprechen. C. behandelt offenbar M. AMg. JŚ. neben einander. Darauf weisen Regeln, wie 1, 5, wo Genetive auf -āṇam und -āham neben einander gestellt werden; 2, 10, wo der Nominat. auf -e neben dem auf -o gelehrt wird; 2, 19, wo Absolutiva aus M. AMg. JM. JŚ., aber auch A., 3, 11. 12, wo Regeln über M. AMg. JŚ.² vereint sind. Diese Eigenheit ist in CD mehrmals zu weit ausgedehnt worden. So bei 1, 26ᵃ (p. 42), wo A. haū neben ham, aham, steht; 2, 19 fügen CD zu den Formen des Absolut. in M. AMg. JM. JŚ. A. noch andere aus M. A. hinzu; 2, 27ᵉ⁻¹ enthalten ebenfalls Zusätze vorwiegend aus A., 27ⁱ. ᵏ auch aus JŚ; 3, 6 (p. 48) stellt die Formen aus JŚ. AMg. JM. zusammen; 3, 11ᵃ gibt eine Ergänzung aus CP. zu 3, 11. 12. Davon entspricht 3, 6 (p. 48) dem ganzen Charakter des Werkes, und 3, 39ᵃ kann unmöglich fehlen. Zuweilen scheinen die Zusätze aus Hc. zu stammen. So ist die Erklärung von Prākṛta in C zu 1, 1 wörtlich = Hc. 1, 1, aber nur der Anfang; 1, 11ᵃ (p. 36) ist = Hc. 4, 353; 2, 1ᶜ (p. 37) ist = Hc. 1, 6, aber kürzer; 3, 11ᵃ (p. 48) entspricht Hc. 4, 325, ist aber auch kürzer. So ist C. überall kürzer, und in Fällen, wie 3, 34 (p. 51) = Hc. 1, 177 ist bei aller Ähnlichkeit der Unterschied doch so gross, dass C. nicht der Entlehner sein kann. Dagegen scheint Hc. 3, 81 auf C. 1, 17 hinzuweisen, wie HOERNLE p. XXII hervorhebt. C. lehrt dort se auch im Genet.
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Plur., und Hc. 3, 81 bemerkt, dass einer auch se für den Genet. Plur. wünsche: īdaṃtador āmāpi se ādeśaṃ kaścid icchati. BLOCH³ meint zwar, auf den Singular kaścit sei bei Hc. kein grosses Gewicht zu legen. Aber BLOCH'S ganze Anschauung über die Citirmethode Hc.'s und der indischen Grammatiker überhaupt ist irrig. Wenn Hc. kaścit sagt, so meint er auch nur einen. Ausser C. ist aber kein Grammatiker bekannt, der gleiche Regel hat, so dass die grösste Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass wo C. und Hc. zusammentreffen, nicht C. der Entlehner ist, sondern Hc. Anderes hat durchaus richtig schon HOERNLE p. XXII ff. zusammengestellt⁴. Ich will nur noch hinzufügen, dass C. 2, 12ᵃ (p. 44) das Beispiel caüvīsaṃ pi ... bei C. viel ausführlicher ist als bei Hc. 3, 137. Auch die Terminologie ist bei beiden durchaus nicht die gleiche. So nennt C. 2, 1ᵇ (p. 37) den Vocal, der nach Elision des Consonanten übrig bleibt, *Uddhṛta*, Hc. 1, 8 aber *Udvṛtta*; C. 2, 10 hat *Visarjanīya*, aber Hc. 1, 37 *Visarga*; C. zu 2, 15 (p. 45) gebraucht *Ardhānusvāra*, Hc. 3, 7 *Anunāsika* u. a. Ferner hat C. z. T. Citate, die Hc. nicht hat. So 2, 21. 22. 24; 3, 38. 39; zu 1, 1 (p. 39), wo das zweite Beispiel auch von Siṃhadevagaṇin zu *Vāgbhaṭālaṃkāra* 2, 2 citirt wird (§ 9); zu 2, 24 (p. 46); zu 2, 27ᵇ und 2, 27¹ (p. 47). Keinesfalls hat C. das *Ārṣa* allein lehren wollen. Die angeblichen Altertümlichkeiten, wie Beibehaltung des *t, th*, der Länge des Vocals in den Endungen *-ām, -īm, -ūm* u. a.
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sind Fehler der Handschriften, wie sie sich gerade in Jaina-MSS. sehr oft finden⁵. Die Handschriften des C. haben sie meist auch nicht, kaum an einer Stelle einmal alle. Die Sprache, die C. vorwiegend lehrt, ist M., daneben erwähnt er selbst ausdrücklich 3, 37 den *Apabhraṃśa*, 3, 38 die *Paiśācīkī*, 3, 39 die *Māgadhikā*; 2, 13 a. b (p. 44) das *Ārṣa*, das, wie erwähnt, auch in der Recension von AB mehrfach aufgeführt wird, 3, 39ᵃ (p. 52) die *Saurasenī*. Das Beispiel in D 2, 1ᶜ (p. 37) ist = *Gaüḍavaho* 220 und steht auch bei Hc. 1, 6; das zweite Beispiel in CD 1, 26ᵃ (p. 42) *teṇ* *ahaṃ* *viddho* ist offenbar = *Hāla* 441⁶. Da die Beispiele sich nicht in allen MSS. finden, ist es misslich, sie für eine Zeitbestimmung des C. zu verwerten. Der Text ist so schlecht überliefert, dass er nur mit Vorsicht gebraucht werden kann, und nur mit sorgfältiger Benutzung der Varianten. So viel aber scheint sicher zu sein, dass C. älter ist als Hc. und sich unter dessen Quellen befunden hat. Für ein höheres Alter spricht das Vorhandensein mehrerer Recensionen. Abweichechend von allen andern Grammatikern beginnt C. mit der Nominal- und Pronominalflexion (*vibhaktividhāna*); der zweite Abschnitt behandelt die Vocale (*svaravidhāna*), der dritte die Consonanten (*vyañjanavidhāna*). Die Recension CD schliesst diesen Abschnitt mit 3, 36 und fasst 3, 37—39ᵃ als einen vierten Abschnitt zusammen, den sie *bhāṣāntaravidhāna* »Regeln über die andern Sprachen« nennt.
c2.s2.23.5
Diesem Namen entsprechend handelt der Abschnitt von den andern Prākritsprachen als M. JM. AMg. JŚ., und daher wird irrtümlich das ganze Werk bei BÜHLER (ZDMG. 42, 556) und BHĀṆḌĀRKAR (Lists p. 58) *Prākṛtabhāṣāntaravidhāna* genannt. BÜHLER und BHĀṆḌĀRKAR nennen den Verfasser *Candra*⁷. Dass aber dasselbe Werk gemeint ist, zeigt der Auszug bei BHĀṆḌĀRKAR. Die Einteilung von CD ist gewiss die richtige. Es ist dies um so weniger zweifelhaft, als die Handschrift BHĀṆḌĀRKAR’S denselben Schluss wie AB hat. Das Verbum wird von C. gar nicht behandelt, was vielleicht nur Schuld der Überlieferung des Textes ist. Dass aber die Grammatik nur kurz war, scheint der Name *Prākṛtasāroddhāravṛttiḥ* anzudeuten, den das MS. bei PETERSON, Third Report p. 265 ihr gibt.