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Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.35

Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.35

Language
German

v3.c22.s5.35

¹ So nach Bühler, SBE, vol. 25, pp. XCIX ff., CVI ff. Tantravārttika III, 58, wird ein Vers des Manu aus dem »Dharmaśāstra« zitiert, der wie eine freie Wiedergabe des Verses Manu-Smṛti VIII, 262 aussieht. Daß Kālidāsa mit dem Gesetzbuch des Manu bekannt war, ist nach Raghuvaṁśa 14, 67 wahrscheinlich; s. K. T. Telang, JBRAS 18, 1891, 148 n. R. G. Bhandarkar (A Peep into the Early History of India, JBRAS 1900, Reprint p. 46 f.) glaubt mit Rücksicht auf Manu X, 43 f., daß die Manu-Smṛti erst entstanden sei, als die Fremdherrscher (Yavanas, Śakas usw.) durch die Guptas beseitigt und die Brahmanen wieder zur Vorherrschaft gelangt waren, also erst im 4. Jahrhundert n. Chr. Haraprasād Śāstrī (JASB 6, 1910, 307) setzt aber die Manu-Smṛti ins 1. Jahrhundert v. Chr., weil damals schon die Brahmanen die Oberhand hatten. Diese ganze Argumentation hilft nicht viel; denn bei Manu und in den Dharmaśāstras überhaupt erheben die Brahmanen ungeheure Ansprüche, womit aber keineswegs bewiesen ist, daß diese auch wirklich zur Zeit ihrer Abfassung von den Königen anerkannt worden sind.

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