Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.59
Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.59
- Language
- German
v3.c22.s5.59
Selbst weit über Indien hinaus reicht das Ansehen und die Bedeutung von Manus Gesetzbuch. Die buddhistischen Rechtsbücher von Birma stehen ganz unter dem Einfluß der indischen Werke und werden auch meist als Manu-Dhammasaṭṭham, d. h. Manu-Dharmaśāstra, bezeichnet. Das wichtigste dieser Rechtsbücher ist das dem König Wagaru (1281—1306) zugeschriebene Dhammasaṭṭham¹). Die Grundlage dieses Gesetzbuches bildet das indische Recht, wie wir es bei Manu und in anderen Smṛtis finden, aber mit Ausschaltung der vedisch-brahmanischen Elemente, soweit sie das Opfer, die Sakramente und die Bußen betreffen. Ihr Strafrecht ist ganz auf der Karman-Lehre aufgebaut. Auch die Gesetzbücher von Siam knüpfen an die Tradition von einem Gesetzgeber Manu an und sind vom indischen Recht beeinflußt. Auf der Insel Java findet sich ebenfalls ein »Mānava-dharmaśāstra«[^1), das auf der Insel Bali noch heute als Gesetzbuch benützt wird.
Cites (1)
- Mānava Dharmaśāstra — Manu & Bhṛgu, Sanskrit