Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.62
Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.62
- Language
- German
v3.c22.s5.62
Die Nārada-Smṛti[^2) beschreibt sich selbst in der dem Werke vorausgeschickten Prosa-Vorrede als das neunte, vom eigentlichen Recht handelnde Kapitel eines von dem göttlichen Seher Nārada gemachten Auszuges aus einer älteren und ausführlicheren Rezension der Manu-Smṛti. Es ist fraglich, ob diese Vorrede in Prosa wirklich auf den Verfasser der metrischen Smṛti zurückgeht, und noch mehr fraglich, was an der hier erzählten mythischen »Textgeschichte« historisch ist[^3). Keinesfalls ist es möglich, daß die Nārada-Smṛti auf eine ältere Rezension der Manu-Smṛti zurückgeht, als die des Bhṛgu. Den tatsächlichen Verhältnissen entspricht mehr die in den Purāṇas erhaltene Tradition, in der Bhṛgu, Nārada, Bṛhaspati und Aṅgiras als aufeinanderfolgende Redaktoren der Manu-Smṛti aufgezählt werden. Denn es ist sicher, daß die Nārada-Smṛti jünger ist als unsere Manu-Smṛti. Sie steht auf einem viel fortgeschritteneren Standpunkt in der Behandlung des Rechts. Sie kennt 132 Unterabteilungen der 18 Rechtstitel des Manu, 15 Arten der Sklaverei, 21 Arten des Erwerbs, 11 Arten von Zeugen, 5 Arten des Gottesurteils und hebt im Prozeß das schriftliche Verfahren und den Urkundenbeweis stark hervor — lauter Dinge, die sie als ein
Cites (2)
- Mānava Dharmaśāstra — Manu & Bhṛgu, Sanskrit
- Nāradasmṛti — Nārada, Sanskrit