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Die Religion des Veda c8.s2.7

Die Religion des Veda c8.s2.7

Language
German

c8.s2.7

¹ Wenn die Brāhmaṇastelle der Pflicht des Schuldbekenntnisses (vgl. Sāmavidhāna Br. I, 5, 15) eine an moderne Auffassungen anklingende ethische Deutung gibt (vgl. auch Manu XI, 227 f.), darf man bezweifeln, daß damit der ursprüngliche Sinn dieser Pflicht im Zusammenhang des alten Zauberritus getroffen ist. Vielleicht war der Gedanke der, daß an einer Schuld, die man verborgen hält, die Wirkung des schuldentfernenden Zaubers vorübergehen würde: durch die Nennung wird diese Wirkung auf die betreffende Schuld hingelenkt. — Über eine andere Bedeutung des Schuldbekenntnisses s. unten S. 327 f.

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