Die Religion des Veda c8.s2.6
Die Religion des Veda c8.s2.6
- Language
- German
c8.s2.6
Von anderem Wesen aber als solche Opfer und Gebete sind eine Reihe anderer Sühnhandlungen. Der hervortretendste Sühnakt des regulären Festkalenders gehört zum zweiten der drei viermonatlichen Feste, der um den Anfang der Regenzeit stattfindenden Feier der Varuṇapraghāsās. Mit Gerste, die im südlichen Opferfeuer, dem Feuer der unreinen und unheimlichen Verrichtungen, geröstet ist, wird ein Gebäck in Form von Tellern hergestellt, je ein Teller für jeden Hausgenossen, und einer darüber: dieser für die Ungeborenen, wie die Überlieferung vielleicht mit Recht erklärt. Die Gattin des Opferers wird nach ihren Buhlen gefragt: „mit wem hältst du es?“ — sie muß sie nennen oder wenigstens so viele Grashalme aufheben als sie Buhlen hat: eine Art Sündenbekenntnis als Teil der großen Sühnhandlung. „Gegen Varuṇa sündigt das Weib, wenn sie dem einen gehörend es mit dem anderen hält. Damit sie nicht mit einem Stachel im Herzen opfere, darum fragt er sie. Und durch das Geständnis wird die Schuld geringer, denn es herrscht Wahrheit: auch deshalb fragt er sie. Würde sie nicht bekennen, würde es ihren Verwandten schlecht gehen“ (Śatapatha Br. II, 5, 2, 20)¹. Nun wird die Frau zu den Opferfeuern geführt, tut das Tellergebäck in einer Korbschwinge auf ihr Haupt und opfert es ins Feuer — wieder ins südliche Opferfeuer — mit dem Spruch: „Was im Dorf, im Wald, in der Halle, was an unseren Sinnen wir für Schuld begangen haben, die opfern wir hier hinweg!“ Unter den weiteren Darbringungen derselben Feier begegnet eine an Varuṇa, mit Sprüchen, die das Erbarmen des Gottes anrufen: er möge nicht zürnen, nicht das Leben des Flehenden abschneiden²). Ein offenbar als sündentilgend zu verstehendes Bad, in dem der Opferer und seine Gattin einander den Rücken reinigen und nach dem sie neue Gewänder anlegen, macht den Beschluß.
Linked texts (1)
- Śatapathabrāhmaṇa — Yājñavalkya & Śāṇḍilya (Vedic teacher), Sanskrit