Die Religion des Veda c8.s5.73
Die Religion des Veda c8.s5.73
- Language
- German
c8.s5.73
¹ Eine weitere Möglichkeit ist die als Opfer sich darstellende Hingabe eines durch Schuld verwirkten Menschenlebens. Es scheint nicht, daß diese für Indien in Betracht kommt. Die indische Rechtsliteratur kennt zwar Fälle, in denen die zum Besten des Schuldigen vollzogene Reinigung desselben als Tötung auftritt; die Größe der Schuld verlangt das schärfste Heilmittel, den Tod oder todbringende Prozeduren. Solche Tötung aber ist keine Opferung und bewegt sich nicht in den Formen des Opferritus. Findet sich gelegentlich eine Ausnahme (Āpastamba Dh. I, 9, 25, 12, vgl. Vasiṣṭha XX, 25. 26), wird die so häufige Umformung einer anderweitigen Prozedur in ein Opfer vorliegen. Ebensowenig scheint die eigentliche Todestrafe ein Opfer zu sein. Vgl. meine Bemerkungen bei Th. Mommsen, Zum ältesten Strafrecht der Kulturvölker 83 f.
Linked texts (2)
- Āpastambadharmasūtra — Āpastamba, Sanskrit
- Vasiṣṭhadharmasūtra — Vasiṣṭha, Sanskrit