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Die Religion des Veda c8.s6.39

Die Religion des Veda c8.s6.39

Language
German

c8.s6.39

Auf dem Purohita, dem „Wächter des Reichs“, wie ein Spruch ihn nennt, läßt schon der Ṛgveda das ganze Gedeihen des Königtums beruhen; „der König waltet sicher in trautem Heim, dem strömt immerdar schwellende Nahrungsfülle, dem neigen sich willig die Untertanen, bei dem ein Brahmane vorangeht“, sagt jener Veda (IV, 50, 8) mit deutlichem Hinblick auf den Purohita, den „Vorangestellten“. Im einzelnen zeigt das Bild, das die Rechtstexte und Erzählungen von der politischen und überhaupt der öffentlichen Tätigkeit des Purohita geben, keine vollkommen bestimmten Umrisse: sehr natürlich bei dem fließenden, an feste Normen nicht gebundenen Wesen der altindischen Staatsverwaltung. Der Purohita soll gesetzes- und regierungskundig sein, bei allen Staatsgeschäften voranstehen, den König beraten und dieser entsprechend handeln; wir finden ihn den König belehrend, speziell ihn die heiligen Texte lehrend, im Namen des Königs richtend, sowohl Bußen verhängend wie Eigentumsfragen entscheidend; beim Regierungswechsel im Fall schwieriger Sukzessionsverhältnisse kann er eingreifen und die nötigen Maßregeln treffen.

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