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Die Religion des Veda c8.s8.28

Die Religion des Veda c8.s8.28

Language
German

c8.s8.28

¹ Śatapatha Br. VII, 2, 4, 14. Vgl. Weber, Ind. Studien XIII, 245. Hier ist auch auf Gobhilas Regel für den Erlerner eines gewissen besonders heiligen Liedes hinzuweisen (III, 2, 58), die vermutlich zu übersetzen ist: „Er vermeide irgend eine Art von Getreide, irgend einen Ort, irgend ein Gewand“ (wohl unrichtig *Sacred Books* XXX, 76). — Immerhin vergleichbar ist das oben (S. 78) erwähnte Verbot des Genusses von Ziegenfleisch oder des Sitzens auf Kuśagras für den, der die Ziege oder das Gras als Fetisch des Opferfeuers verwandt hat, sowie das Verbot für den, der seine heiligen Feuer der guten Vorbedeutung wegen dem Haus eines Reichen entnommen hatte, fortan in diesem Haus etwas zu essen (Āpastamba V, 14. 2): all das hätte ein Zunahentreten gegenüber dem Heiligen und damit eine Gefährdung des eigenen Wohlseins eingeschlossen. Hierher gehört, scheint es, auch das Verbot des Genusses von Vogelfleisch für den Erbauer des einen symbolischen Vogel darstellenden Agnialtars (Śat. Br. X, 1, 4, 13).

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