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Die Religion des Veda c9.s3: Die Toten und die Lebenden

Die Religion des Veda c9.s3

Language
German

Die Toten und die Lebenden

c9.s3.1

Daß man den Seelen, auch nachdem sie ihr endgültiges Ziel im Jenseits erreicht hatten, doch — anders als die homerischen Griechen den Hadesbewohnern — die Fähigkeit beilegte mit den Lebenden in Verbindung zu treten und auf deren Geschicke einzuwirken, zeigt schon die Existenz des Totenkults, der aufs tiefste mit allen Familienordnungen verwoben Neumond für Neumond, oder monatlich in der Hälfte des abnehmenden Lichts, auch die Zeit des abnehmenden Tageslichts, den Nachmittag bevorzugend, durch das Jahr hindurchgeht⁴), außerdem aber gewisse Zeitpunkte — das Fest der Sākamedhās (S. 441), die Aṣṭakās im Winter gegen das Jahresende (S. 445) und auch an einem Termin in der Regenzeit — als den Manen besonders heilig hervortreten läßt: ein zwar bis jetzt erst in jüngeren Texten nachgewiesener, aber genau zu den Vorstellungen der verwandten Völker stimmender Glaube läßt die Seelen zu bestimmten Zeiten Yamas Wohnung verlassen und Speise verlangend ihre Nachkommen auf Erden besuchen: wohl dem, der sie dann sättigt¹). — Und wie die epischen Gedichte voll sind von Erscheinungen der Toten, so zeigt sich auch im gesamten Lieder- und Spruchmaterial²) des Veda die Vorstellung von lebendiger Beziehung zwischen den Hingegangenen und den irdischen Geschicken in mannigfaltigsten Formen. Meist werden die „Väter“ im allgemeinen angerufen, aber gelegentlich richtet der brahmanische Opferer sein Gebet auch an die einzelnen Vorfahren der Priestergeschlechter mit Namen, an Kaṇva, Kakṣīvant und die ganze Reihe jener Patriarchen, oder der Dichter aus dem Hause der Vasiṣṭhas ruft die hingegangenen Vasiṣṭhiden an³). Man bittet, ganz wie bei den Göttern, bald im allgemeinen um Segen, um Erhörung, bald um einzelne Gnadenerweisungen, z. B. um Regen oder um die Gabe erfolgreicher Rede in der Gerichtsversammlung, oder daß der Verstorbene für die ihm geweihte Opferspeise dem bedürftigen Volk auf Erden Nahrung gebe, oder daß das von den Vätern angesammelte Verdienst der Opfer und Gaben dem Betenden zur Vernichtung seines Feindes zugute komme¹). Vor der Schlacht betet man zu den lanzenbewehrten, pfeilgewaltigen Vätern, den Bezwingern feindlicher Scharen²). Beim Opfer des Pravargya geben außer den Göttern auch die Väter dem Opferer ihre Zustimmung³). Insonderheit aber ist es die Fortpflanzung des Geschlechts, die in der Hut der Vorfahren steht. „Starke Söhne gebt mir, ihr Urgroßväter! Starke Söhne gebt mir, ihr Großväter! Starke Söhne gebt mir, ihr Väter!“ wird beim Totenopfer gebetet⁴). Einen der für die Manen bereiteten Klöße gibt der Opferer seiner Gattin, wenn sie sich einen Sohn wünscht, mit dem Spruch: „Gebt eine Leibesfrucht, ihr Väter, einen Knaben lotusbekränzt, daß ein Mann hier sei“⁵). Mit den Überbleibseln des den Vätern ausgegossenen Wassers benetzt sich der Opferer, der sich einen Sohn wünscht, das Antlitz⁶). Vor der Hochzeit wird den Vätern ein Kloßopfer gebracht⁷), offenbar um der Ehe Nachkommenschaft zu erwirken, und man glaubt, daß wenn der Brautzug gehalten wird, sie kommen die junge Braut zu sehen⁸).

c9.s3.2

⁴ Eine Hauptkategorie der betreffenden Opfer heißt *Śrāddha*, der Wortbedeutung nach „was auf dem Vertrauen (*śraddhā*) beruht“; gemeint ist, wie häufig bei dem Wort *śraddhā*, das Vertrauen des Opferers zu den Brahmanen (vgl. meinen Aufsatz ZDMG. L, 448 ff.), in diesem Fall zu den von ihm eingeladenen, zu speisenden und auf mannigfache Weise zu ehrenden Brahmanen, den Empfängern, wie die Palitexte sagen, „der aus Vertrauen zu spendenden Speise“ (*saddhādeyyāni bhojanāni*). — Näheres über das Verhältnis der Śrāddhas zu den anderen Typen der Totenopfer s. bei Caland, Altind. Ahnenkult, besonders 152 ff.

c9.s3.3

¹ Siehe die Materialien bei Caland, Totenverehrung S. 43 ff.

c9.s3.4

² Für den Ṛgveda s. Bergaigne I, 95 f.

c9.s3.5

³ Atharvav. XVIII, 3, 15 f.; Ṛv. X, 15, 8. Man bemerke noch, wie Ṛv. V, 31, 9 mit Indra zusammen Kutsa (vgl. oben S. 154 f.) d. h. die Seele eines menschlichen Heros angerufen wird. Ist vielleicht auch jener Udalakāśyapa (?), dem man beim Pflügerfest opfert (Pāraskara II, 13, 2), ein Ahnherr? Rituelle Charakteristika des Totenopfers werden allerdings nicht für ihn erwähnt.

c9.s3.6

¹ Av. IV, 15, 15; VII, 12, 1; XVIII, 2, 30; II, 12, 4. — Es gibt ein eigenes für die Erlangung eines bestimmten Wunsches darzubringendes Totenopfer, s. z. B. Āśvalāyana G. IV, 7, 1; Caland, Totenverehrung S. 39.

c9.s3.7

² Ṛv. VI, 75, 9.

c9.s3.8

³ Taittirīya Āraṇyaka V, 7, 8.

c9.s3.9

⁴ Kauśika Sūtra 88, 25.

c9.s3.10

⁵ Daselbst 89, 6.

c9.s3.11

⁶ Āśvalāyana G. IV, 7, 15.

c9.s3.12

⁷ Kauśika Sūtra 84, 12.

c9.s3.13

⁸ Atharvaveda XIV, 2, 73. Betreffs eines ṛgvedischen Zeugnisses über das Interesse der Väter für die Heirat ihres Nachkommen s. meine Note zu X, 40, 10.

c9.s3.14

Gewiß hat auch der Glaube nicht gefehlt, daß der Tote mit seinem übernatürlichen Wissen den Lebenden zu Hilfe kommen kann. Hierher dürfen wir wohl — unter Ablösung der auf dem Seelenwanderungsglauben beruhenden Einkleidung — den in buddhistischen Erzählungen¹ öfters begegnenden Zug stellen, daß einem Menschen eine „blutsverwandte Gottheit“ guten Rat zukommen läßt²). —

c9.s3.15

¹ Z. B. Mahāvagga (Vinaya Piṭaka) I, 4, 2; Udāna I, 10.

c9.s3.16

² Aus der späteren Literatur erinnere ich an das übernatürliche Wissen der Vetālas u. dgl. mehr; auch Geistererscheinungen wie die von Daśarathas Geist vor Rāma dürfen hier erwähnt werden. — Darüber ob eigentliche Totenorakel vorkamen, bedarf es weiterer Nachsuchungen. Daß in jedem Fall nach den Vorstellungen des großen Epos der priesterliche Zauberer Tote beschwören konnte, zeigt das Putradarśanaparvan (M. Bh. XV, 766 ff. ed. Calc.), wo Vyāsa die Geister der gefallenen Helden aus dem Wasser des Ganges aufsteigen läßt.

c9.s3.17

Von Bösem, das die Verstorbenen den Lebenden zufügen, ist wenig die Rede, wie das in den Zusammenhängen, in welche die betreffenden vedischen Texte größtenteils hineingehören, des Rituals von Begräbnis und Totenopfer, nicht anders erwartet werden kann. Daß die Vorstellung von schadenstiftenden Seelen doch nicht gefehlt hat, ist an sich klar und wird durch hinreichende Spuren bestätigt. Schon im Ṛgveda (X, 15, 6) findet sich das Gebet beim Totenopfer: „Tut uns kein Leid, ihr Väter, wenn wir nach Menschenart irgend ein Fehl gegen euch begangen haben.“ Und in einem jüngeren vedischen Text³ heißt es: „Das was sie sich nehmen ist der Anteil der Väter.“ Die eigenen Väter werden zürnen und schaden nur wo Verschuldung oder Vorenthalten der gebührenden Gaben sie dazu reizt. Dem Fremden werden Seelen leichter gefährlich werden; man erinnere sich der oben (S. 568) erwähnten Anrufung, daß die Väter das Verdienst ihrer guten Werke dem Bittenden zur Vernichtung seines Feindes zuwenden mögen: die priesterliche Pointe vom Verdienst der Werke ist dabei nebensächlich; das Wesentliche ist der Glaube an die Seelen von Vätern, die den Feind ihres Nachkommen vernichten.

c9.s3.18

³ Taittirīya Brāhmaṇa I, 3, 10, 7.

c9.s3.19

In ähnlichen Zusammenhang gehört es auch, wenn beim Totenopfer gegen „die Dasyus¹), die sich unter die Väter gemischt haben, wie Verwandte aussehend“ eine eigene Abwehrhandlung mit einem auf beiden Seiten brennenden Feuerbrand vollzogen wird²). Speziell für bösartig gehalten werden auch — in Indien wie anderwärts — die Seelen ungeborener Kinder; sie gelten für Blutsauger³). Überhaupt weist die mannigfache das ganze Totenritual durchziehende Vorsicht den Seelen gegenüber auf den Glauben hin, daß diese dem, der sich nicht hütet, leicht näher kommen als gut ist.

c9.s3.20

¹ Unarische Feinde (oben S. 148 ff.).

c9.s3.21

² Atharvaveda XVIII, 2, 28; Kauśika Sūtra 87, 30. — Auch das Vergraben irgendwelcher Zauberobjekte auf Leichenstätten als Mittel einem Feind zu schaden (Av. V, 31, 8; X, 1, 18) kann auf die Vorstellung hinweisen, daß die dort hausenden Seelen — freilich galten solche Orte ja auch als Sammelplatz anderer unheimlicher Dämonen — jenem Böses tun werden. — Von eigentlichem Leichenzauber (vgl. z. B. Monier Williams, *Brahmanism and Hinduism*³ 254) kenne ich in der älteren Literatur so gut wie keine Spuren. Für verwandt damit wird es aber gelten können, wenn man, um die zum Weglaufen neigende Gattin oder Dienerin festzuhalten, ihr Körner. die beim Totenopfer ausgestreut waren, zu essen gibt (Kauś. Sūtra 89, 10). Weiter sei auf Jātaka vol. I S. 456 verwiesen. Daß auch ein Kult, wie ihn die Buddhisten den körperlichen Reliquien ihres Meisters und anderer Heiliger widmeten, hierhergehörige Elemente enthält, versteht sich von selbst.

c9.s3.22

³ Caland, Altind. Ahnenkult 32. Dies ist wohl der Grund, aus dem man das Verbrechen des „Embryotöters“ als besonders schwer ansah; es wurde dadurch eine ausnahmsweise gefährliche Seele in Tätigkeit gesetzt.

c9.s3.23

Im Zeitalter des Atharvaveda scheint übrigens die Vorstellung von schadenstiftenden Seelen schon stark im Verblassen gewesen zu sein. Wir berührten schon (S. 560), daß es in diesem Veda durchweg nicht Seelen, sondern — wenigstens für das Bewußtsein jener Zeit — andersgeartete Dämonen wie Rakṣas⁴) u. dgl. sind, die als Verursacher von Krankheit und Unglück auftreten.

c9.s3.24

⁴ Durch ein solches Rakṣas aber scheint die schadenbringende Seele doch deutlich durch, wenn erzählt wird, wie aus dem abgetrennten Haupt des Namuci, den Indra unter Verletzung des Treubundes getötet hatte, ein Rakṣas wurde; das verfolgte den Indra und sprach zu ihm: „Wohin willst du gehen? Wo willst du von mir loskommen?“ (Śatapatha Br. V, 4, 1, 9; vgl. Taitt. Br. I, 7, 1, 7. 8; Maitr. S. IV, 3, 4). Offenbar im Grunde die als Rachegeist den Täter verfolgende Seele des Erschlagenen.

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