Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c11.s1: § 39. Schreiber, Graveure und Steinmetzen
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c11.s1
- Language
- German
§ 39. Schreiber, Graveure und Steinmetzen
c11.s1.1
— Obgleich das älteste indische Alphabet eine Schöpfung der brahmanischen Schulmänner ist (S. 18) und der Schreibunterricht bis auf die neueste Zeit hauptsächlich in den Händen der Brahmanen geblieben ist, so finden sich doch schon früh Anzeichen, dass es professionelle Schreiber gab, die einen eigenen Stand oder Kaste bildeten. Der älteste Namen derselben ist das schon im südbuddhistischen Kanon und im Epos gebräuchliche Wort *lekhaka* (S. 5). In der Sānci-Inschrift St. I. Nr. 143¹ wird es deutlich zur Bezeichnung der Profession des Gebers gebraucht. Man kann jedoch zweifeln, ob es, wie ich es gefasst habe, »Abschreiber von MSS.« oder »Schreiber« überhaupt, d. h. auch »Kanzlist« bedeutet. In manchen späteren Inschriften² bezeichnet es ohne Zweifel die Anfertiger der auf Kupfer oder Stein einzumeisselnden Documente². In der heutigen Zeit ist der *lekhak* stets ein Copist von MSS. und seine Profession ist meist die letzte Zuflucht armer Brahmanen, seltener alter Kanzlisten (Kāyasth, Karkun). Bei den Jaina wurden und werden viele MSS., wie deren Praśasti beweisen, von Mönchen, Novizen oder selbst Nonnen geschrieben, bei den Bauddha von Nepal, von den Bhikṣu, Vajrācārya u. s. w.³
c11.s1.2
Ein zweiter Namen der professionellen Schreiber, der schon im 4. Jahrh. n. Chr. üblich war (S. 5) ist das oben besprochene Wort *lipikara* oder *libikara*, das in den Koṣa⁴ als Synonym von *lekhaka* aufgeführt und in der Vāsavadattā⁵ schlechthin für »Schreiber« gebraucht wird. Aśoka (F. Ed. XIV) bezeichnet damit seine Kanzlisten und in den Sānci-Inschriften St. I, Nr. 49⁷ gibt sich Subāhita Gotiputa den Titel *rājalipikara* »Schreiber des Königs.« Wahrscheinlich wurde dies Wort in der älteren Zeit ausschliesslich in der Bedeutung »Kanzlist« verwendet. In einer Anzahl von Valabhī-Inschriften des 7.—8. Jahrh. n. Chr. erhält der Schreiber des Documentes, der gewöhnlich der »Minister für Allianzen und Krieg« (*saṃdhivigrahādhikṛta*) ist, den Titel *divirapati*, *divīrapati*. *Divira*-*divīra* ist das persische *debīr* »Schreiber«, welches während der Sassanidenzeit, wahrscheinlich in Folge des lebhaften Handelsverkehrs, in Kathiawar als Lehnwort heimisch geworden ist. *Divira* erscheint gleichfalls in der Rājatarangiṇī und in andern kashmirischen Werken der späteren Zeit. In Kṣemendra's Lokaprakāśa werden sogar verschiedene Classen *gañjadivira* »Bazaarschreiber«, *grāmadivira* »Dorfschreiber«, *nagara-divira* »Stadtschreiber« und *khavāsadivira* (?) erwähnt⁷.
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Die beiden genannten und andere Werke des 11. Jahrh. gebrauchen zur Bezeichnung von Schreibern auch den Ausdruck *kāyastha*, der zuerst bei Yājñavalkya (1. 335) vorkommt und noch jetzt im nördlichen und östlichen Indien gewöhnlich ist. Die Kāyastha sind aber eine streng abgeschlossene Kaste, welche, obwohl sie Sūdrablut in den Adern haben soll, auf eine hohe Stellung Anspruch macht⁸ und oft eine solche, sowie grossen politischen Einfluss, wirklich besessen hat. In den Inschriften lässt sich das Wort vom 8. Jahrh. an nachweisen, zuerst in der Kaṇasva-Inschrift von 738/9 p. Chr. aus Rajputana.⁹ Neben Kāyastha findet sich auch häufig *karaṇa*¹⁰ und *karaṇika*¹¹, seltener *karaṇin*¹², *śāsanika*¹³ und *dharmalekhin*.¹⁴ *Karaṇa* ist wahrscheinlich nur ein anderer Namen der Kāyastha, da es auch eine Kaste arischen Halbbluts bezeichnet¹⁵. Die anderen Termini, unter denen *karaṇika* von KIELHORN mit »writer of legal documents« (*karaṇa*) übersetzt wird, sind wahrscheinlich offizielle Titel ohne Nebenbeziehung auf die Kaste. Die Entwickelung der Alphabete und die Erfindung neuer Schriftformen ist neben den Brahmanen, Jaina- und Bauddha-Mönchen besonders den professionellen Schreibern und den Schreiberkasten zuzuschreiben, nicht, wie mitunter geschieht, den Steinmetzen und den Graveuren der Kupfertafeln, welche ihrer Bildung und Beschäftigung nach dazu wenig geeignet waren¹⁶.
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Wie die Notizen am Ende verschiedener Inschriften zeigen, wurden von den auf Stein eingemeisselten poetischen Praśasti, Kāvya u. s. w., gewöhnlich durch einen Schreiber eine Reinschrift hergestellt, welche der Steinmetz (*sūtradhāra*, *śilākūṭa*, *rūpakāra*, *śilpin*) benutzte.¹⁷ Hiermit stimmt, was ich selbst in einem Falle gesehen habe. Der Steinmetz erhielt ein Blatt mit der Reinschrift des einzumeisselnden Documentes, einer Tempelinschrift, das genau die Grösse des zu benutzenden Steines hatte, zeichnete die Buchstaben danach unter der Aufsicht eines Pandit auf den Stein und meisselte sie dann ein. In einigen Fällen dagegen behaupten die Autoren, dass sie selbst die Arbeit des Steinmetzen gethan haben¹⁸ und in einigen andern sagen die Steinmetzen, dass sie die Reinschrift besorgt haben¹⁹.
c11.s1.5
Die Angaben über die Herstellung der Śāsana auf Kupfertafeln sind ungenauer und spärlicher. Gewöhnlich wird nur der Schreiber genannt, der meist ein höherer Beamter, Minister, (*amātya*, *sāṃdhivigrahika*, *rahasika*) oder ein General (*senāpati*, *balādhikṛta*) ist. Statt solcher kommt mitunter ein *sūtradhāra*²⁰ oder *tvaṣṭā*²¹ als Schreiber vor, der aber in Wirklichkeit wohl nur die Gravierung besorgt hat. Nur selten und in später Zeit wird gesagt, durch wen die Platte graviert (*utkīrṇa*, *unmīlita*) ist. Als Graveure werden meist verschiedene Handwerker genannt, ein *lohakāra* oder *ayaskāra*²², womit der Kansār oder Kupferschmied der heutigen Zeit gemeint sein wird, ein *sūtradhāra*²³, »Steinmetz«, *hemakāra* oder *sunara*²⁴ (wahrscheinlich für *soṇāra*) »Goldschmied«,« ein *śilpin*²⁵, oder *vijñānika*²⁶ »kunstfertiger Handwerker.«
c11.s1.6
In den Śāsana der Gaṅga von Kaliṅga wird die Gravierung häufig dem *akṣaśālin*, oder *ākṣaśālika* »Archivar« zugeschrieben²⁷, womit aber nur gemeint sein dürfte, dass dieser die Gravierung überwachte. Für Kanzlisten und Schreiber gab es auch Handbücher, welche Formulare für Landschenkungen und Staatsverträge, sowie für Briefe, Schuldbriefe, Wechsel, (*huṇḍī*) u. s. w. enthielten. Erstere finden sich in der Lekhapañcāśikā und letztere in Kṣemendra-Vyāsadāsa's Lokaprakāśa²⁸.
Cites (5)
- Yājñavalkyasmṛti — Yājñavalkya, Sanskrit
- Rājataraṅgiṇī — Kalhaṇa, Sanskrit
- Vāsavadattā — Subandhu, Sanskrit
- Lokaprakāśa — Kṣemendra, Sanskrit
- Sānchi inscription (No. 274) — Prakrit