Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s7.5
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c33.s7.5
- Language
- German
c33.s7.5
Scarificationen und Aderlässe (*sirāvyadha*) sind die beiden mit scharfen Instrumenten zu bewirkenden, daher härteren Formen der Blutentziehung. Da aus verdorbenem Blut Rose, Abscesse, Milzanschwellung, Fieber, Mund-, Augen-, Kopfleiden und viele andere Krankheiten entstehen, so muss man in solchen Fällen zur Abzapfung des überflüssigen Blutes zur Ader lassen. Doch sind Aderlässe unzweckmässig bei solchen, die eines der fünf Kurmittel (§ 24) gebraucht oder Fett getrunken haben, kein schlechtes Blut haben, noch nicht 16 oder über 70 Jahre alt sind, bei Schwangeren und Wöchnerinnen, bei Asthma und Husten, Durchfall, Erbrechen, Gelbsucht, Geschwulst am ganzen Körper, Schlagfluss, Hemiplegie u.s.w. Als die bei Aderlässen zu verwendenden Instrumente werden die Lancetten *kuṭhārikā* und *vrīhimukha* genannt, vgl. § 28. Vor der Operation salbt man den Patienten, gibt ihm Brühe von Wildpret und Reis zu essen und lässt ihn dann auf einem weichen Sitz Platz nehmen; von rückwärts legt ihm ein Diener ein Tuch um den Hals und hält ihn damit fest, aber ohne ihn zu würgen. Welche Adern der Arzt öffnet, hängt von dem Sitz des Leidens ab; so öffnet man bei Kopf- und Augenleiden die Stirnadern oder die Adern bei der Nase und am äusseren Augenwinkel, bei Ohrenleiden die Ader am Ohr, bei Nasenleiden eine Ader an der Nasenspitze, bei Tollheit Adern an der Brust, am äusseren Augenwinkel und an der Stirn, bei tiefliegenden Abscessen die an den Seiten und zwischen den Achselgruben und Brustwarzen liegenden Adern. Die Lancette ist rasch einzuführen, weder zu tief noch zu oberflächlich, mitten auf die Ader, ohne eine gefährliche Stelle (*marman*) zu treffen. Wenn das Blut nicht gehörig fliesst, reibe man die Wundstelle mit einem Teig aus Russ, Salz und Öl vermischt mit pulverisirtem Tagara (Tabernaemontana coronaria) ein, dann fliesst es ordentlich. Wenn es gehörig fliesst, benetze man die Stelle mit lauwarmem Öl und Salz. Tritt eine Ohnmacht ein, so bringe man den Kranken durch kaltes Wasser und Fächeln zum Bewusstsein und setze das Aderlassen sofort oder bei wiederholten Ohnmachten ein oder zwei Tage später fort. Das Maximum des abzuzapfenden Bluts beträgt 1 *prastha* (= 16 *pala* oder Handvoll). Nach der Operation lege man ein geöltes Tuch auf die Stelle und verbinde sie (S. A.). Nach Su. ist zur Blutstillung in erster Linie Kälte anzuwenden, wodurch das Blut verdickt wird, eventuell zusammenziehende Decocte, oder Asche zum Trocknen der Wunde, im schlimmsten Fall das Brenneisen, ausserdem nennt er verschiedene Pulver zum Einreiben bei zu starkem Blutfluss (Su. 1, 14; 3, 8; S. 1, 36; A. 1, 27).
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