Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s2.5
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s2.5
- Language
- German
c35.s2.5
Am 10. Tag, oder am Tag nach der 10. Nacht, oder am 12. Tag findet das Aufstehen der Wöchnerin und die Ceremonie der Namengebung (*nāmakaraṇa*) statt, die ähnlich wie in den Gṛhyasūtras⁶ beschrieben wird. Neben einem beliebigen Rufnamen erhält das Kind noch einen zweiten Namen, der von der Constellation zur Zeit seiner Geburt hergenommen ist, oder nur den letzteren Namen (C. 4, 8, 45; Su. 3, 10, 20; S. 6, 1, 172; A. 6, 1, 22 f.). Im 4. Monat wird, entsprechend dem ersten Ausgang (*niṣkramaṇa*, *niṣkramaṇikā*) der Smṛtis und Gṛhyasūtras⁷, das Kind aus der Hütte schön geschmückt hinausgetragen, um die Götter zu ehren. Im 5. Monat wird es auf die Erde niedergesetzt, unter Hersagung eines Spruchs, in dem die Erde aufgefordert wird, es wie eine Mutter zu schützen. Im 6. Monat folgt wie nach den Gṛhyasūtras⁸ die erste Fütterung des Kindes mit Reis (*annaprāśana*), hiermit beginnt die Abgewöhnung des Kindes. Im 6.—8. Monat soll ein Arzt ihm die Ohren durchstechen, bei einem Knaben zuerst das rechte, bei einem Mädchen zuerst das linke, worauf an goldenen Reifen befestigte Kleinodien an das Ohr gehängt werden. Wenn dem Kind die Zähne gewachsen sind, soll man es allmählich abgewöhnen und ihm Milch (von Ziegen und anderen Tieren) und leichte, nahrhafte Speisen geben, auch Süssigkeiten u. s. w. (S. 6, 1, 173—5; A. 6, 1, 28—40). Su. 3, 10, 46 (vgl. S. l. c. 175) spricht auch von dem Unterricht, der den Knaben je nach ihrem Stande erteilt wird, sobald sie das erforderliche Alter erreicht haben, und von ihrer Verheiratung, s. § 39.
Linked texts (4)
- Carakasaṃhitā — Agniveśa (Āyurveda) & Caraka, Sanskrit
- Suśrutasaṃhitā — Suśruta & Nāgārjuna (siddha/alchemist), Sanskrit
- Aṣṭāṅgahṛdayasaṃhitā — Vāgbhaṭa, Sanskrit
- Śārṅgadharasaṃhitā — Śārṅgadhara (physician), Sanskrit