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Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s2.6

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35.s2.6

Language
German

c35.s2.6

Die Spielsachen des kleinen Knaben sollen bunt, Geräusch machend und unterhaltend sein, sie dürfen nicht schwer sein, eine scharfe Spitze haben, in den Mund des Kindes dringen, sein Leben gefährden oder es erschrecken (C. 4, 8, 56). Überhaupt muss man sich hüten, ein Kind zu erschrecken, oder ihm mit Dämonen zu drohen, auch wenn es ungehorsam ist, weint oder nicht essen will, weil sich sonst die *graha*, die gefürchteten Krankheitsdämonen des Kindes (§ 50), seiner bemächtigen würden. So darf man ein Kind auch nicht plötzlich wecken oder es heftig bewegen, um nicht die Grundsäfte des Körpers zu stören und die natürlichen Ausscheidungen zu hemmen, muss es vielmehr in hundertfacher Weise zu erfreuen suchen. Um einer Verkrümmung des Rückens vorzubeugen, lasse man es nicht immer auf dem Boden sitzen. Man hüte es auch vor Wind, Sonne, Blitz, Regen, dem Schatten eines Hauses, bösen Planeten, Dämonen und anderen Fährlichkeiten und lasse es Amulette tragen. Kinderkrankheiten (§ 50) bekämpfe man mit milden Mitteln, Laxirmittel sind ausser in den schwersten Fällen ganz zu meiden (C. 4, 8, 55—57; Su. 3, 10, 41—5; S. l. c. 173—6; A. 6, 1, 42—50). C. 4, 8, 53 (vgl. S. 173) spricht auch von der Erbauung einer besonderen Hütte für das Kind (*kumārāgāra*) durch einen kundigen Baumeister; sie soll gegen den Wind geschützt, aber nach einer Seite hin windfrei sein, wohl ausgestattet mit Geräten, Wasser, einem Kochplatz, reinlich, frei von Ungeziefer, hell, schön etc.

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