Pramāṇa · Search · About · API

Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c36.s5.3

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c36.s5.3

Language
German

c36.s5.3

Gegen Stein und Gries verordnen manche Autoren wie Vṛ. 34, V. 506—16 nur verschiedene Abkochungen, Pulver, Lösungen in zerlassener Butter und Öl u. dgl., die, innerlich genommen, den Stein zerteilen oder auflösen sollen. Auch Bh. 2, 3, 57 spricht nur kurz von dem Herausziehen eines Steins, der durch Arzneien und Injectionen in die Harnröhre nicht geheilt werden konnte, mit einem Haken. C. 6, 26, 40 nennt neben anderen Arzneien einen Trank, welcher den Stein heilt, »falls nicht ein Arzt ihn herauszieht«. Vgl. auch H. 639, 317. Nach Cd. 223 soll, wenn er durch Arzneien nicht beseitigt ist, ein Chirurg (*śalyavid*, *śastrakarmavid*) den Stein, um ihn zwischen After und Harnröhre zu bringen, mit zwei in den After des Kranken gesteckten Fingern hinabdrücken, hierauf links ein Gerstenkorn weit von der Naht (Raphe) einen Schnitt machen und lediglich den Stein entfernen. Wenn er aus Ungeschick die Blase spaltet, ohne den Stein herauszubringen, tritt der Tod ein. Den Stein muss er vollständig beseitigen und das Blut aus der Blase entfernen. Wenn der Stein entfernt ist, lasse er den Kranken in warmem Wasser baden, salbe die Wunde mit Honig und Butter und gebe ihm zur Reinigung des Urins Zucker zu essen, hierauf drei Tage lang einen Trank mit Harnreinigungsmitteln, bis zum 10. Tag Reis mit Milch, ferner Schwitzmittel, wasche und salbe die Wunde. Wenn dieselbe nach 10 Tagen nicht geheilt ist, brenne man sie aus; bleibt der Stein durch Unglück im Nabel(?) stecken, so schneide man den Nabel auf und ziehe den Stein heraus. Eingehende Beschreibungen der wichtigen Steinoperation geben Su. 4, 7; S. 4, 13; A. 4, 11. Die Steinkrankheit ist ein gefährliches, mit dem Todesgott vergleichbares Leiden, das im Anfang durch Arzneien geheilt werden kann, später aber einer Operation bedarf; da dieselbe aber selbst einem geschickten Arzt misslingen kann, so muss er zur Vornahme derselben erst die Erlaubnis des Königs einholen. Bei der Operation soll sich der Kranke auf einen kräftigen Mann stützen, der auf einer Bank sitzt, und mit Stricken oder Binden an denselben festgebunden werden. Die ganze Gegend um den Nabel herum und unterhalb soll eingerieben und mit der Faust bearbeitet werden, bis der Stein hinabkommt. Wenn der Stein bis unterhalb des Nabels gebracht ist, führe der Arzt den Zeige- und Mittelfinger der linken Hand, eingeölt und mit beschnittenen Nägeln, in den After des Kranken ein, dem Mittelfleisch entlang, bis er den Stein fühlt, bringe ihn zwischen After und Harnröhre und drücke so lange darauf, bis er wie ein Knoten hervorragt. Wird bei dieser Procedur der Patient ohnmächtig, so ist die Operation der Lebensgefahr wegen aufzugeben. Andernfalls erfolgt nunmehr mit einem Messer der Einschnitt auf der linken Seite, ein Gerstenkorn weit von der Raphe, unter Umständen auch auf der rechten Seite, der Grösse des Steins entsprechend. Der Stein darf nicht gespalten oder zersplittert werden, da selbst kleine Überreste wieder anwachsen würden, daher muss man ihn mit einem hakenartigen Instrument (*agravaktra*) ganz entfernen. Bei Frauen liegt der Uterus dicht bei der Blase, daher darf man bei ihnen keinen Einschnitt in den Schoss machen, da sonst ein den Harn nach aussen leitender Wundkanal (Fistel) entstehen würde; auch bei Männern strömt bei Verletzung des Harnkanals der Urin aus, andere Verletzungen können den Tod oder Impotenz zur Folge haben. Ein einfacher Blasenschnitt heilt wieder zu, die Wunde ist wie nach Cd. (s. o.) zu behandeln, eventuell schon nach 7 Tagen auszubrennen. Wenn ein Stein oder Harngries in die Harnröhre geraten ist, suche man ihn mit dem Harn hinauszuspülen; geht dies nicht an, so mache man einen Einschnitt mit einem Messer und ziehe ihn mit einem Haken heraus. Der Operirte muss noch ein Jahr lang nach der Heilung es vermeiden, auf Pferden oder Elephanten zu reiten, in einem Wagen zu fahren, zu schwimmen, auf einen Berg oder Baum zu steigen, schwere Speisen zu essen, mit Frauen zu verkehren.

Linked texts (7)