Pramāṇa · Search · About · API

Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c8.s2: § 31. Der Grantha-Typus

Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c8.s2

Language
German

§ 31. Der Grantha-Typus

c8.s2.1

Für die Geschichte der Sanskritalphabete in den Tamildistricten während der Periode nach 350 p. Chr. stehen uns nur die Sanskrit-Inschriften der Pallava, Cola und Pāṇḍya von der Ostküste Indiens zu Gebote, von denen nur die ersteren auf ein höheres Alter Anspruch haben. Entsprechende Sanskrit-Inschriften von der Westküste fehlen bis jetzt ganz und von den östlichen Documenten sind leider nur wenige in guten Facs. veröffentlicht. Das Bild der Entwicklung bleibt deshalb unvollständig. Die paläographisch altertümlichsten Zeichen dieses Typus finden sich auf den Kupferplatten der Pallavakönige von Palakkada und (oder?) Daśanapura¹, T. VII, C. XX—XXI, aus dem 5. oder 6. Jahrh. (?), an welche sich die archaischen Inschriften Nr. 1—16 des Dharmarājaratha², T. VII, C. XXII, eng anschliessen. Diese Inschriften markiren zusammen mit einigen andern die erste oder archaische Stufe des Grantha-Typus, deren spätestes Document aus der Mitte des 7. Jahrh. stammt. Denn die Badami-Inschrift mit archaischem Grantha gehört, nach Fleet's neuester Untersuchung⁴ in die Zeit des Pallavakönigs Narasiṁha I., welcher den Calukya Pulikeśi II. (609 bis ca. 642) bekriegte, und wurde während seines Zuges nach Vātāpi-Badami eingemeisselt. Die Kūram-Kupfertafeln seines Sohnes Parameśvara I. weisen dagegen die Characteristica der zweiten oder mittleren Stufe auf. Mit den Zügen dieser Stufe stimmt die Stein-Inschrift von Jambu auf Java, IA, 4, 356. Die Schrift der ersten Stufe gleicht im allgemeinen der der archaischen Stufe des Kāṇara-Telugu (§ 29 A), zeigt aber folgende Eigentümlichkeiten, die im Grantha constant bleiben: 1) das *tha*, dessen mittlerer Punkt in eine mit der rechten Seite verbundene Schleife verwandelt ist, T. VII, 23, XXI (daneben in C. XX das auch im K.-T.-Typus gewöhnliche *tha* mit dem Strich an der rechten Seite), 2) das *śa*, dessen Querstrich mit der rechten Seite des Zeichens verbunden oder verschleift wird, 36, XX—XXII, u. 45, XXII (vgl. das cursive *śa* des westlichen Typus, § 28, A, 7), 3) *ṣa*, dessen Mittelstrich in analoger Weise mit dem rechten Verticalstrich verbunden ist, 37, XX (daneben in C. XXI die gewöhnliche ältere Form mit dem Querstriche). Zu den Pallava-Inschriften in Prakrit (§ 20 D) haben die der C. XX—XXI keine nähere Beziehung.

c8.s2.2

Die älteste Inschrift der bedeutend weiter vorgeschrittenen zweiten oder mittleren Stufe ist die der Kūram-Kupfertafeln aus der Zeit Parameśvara's I., der mit Pulikeśi's Sohne, Vikramāditya I. (655—680 p. Chr.), Krieg führte³, T. VII, C. XXIV. Der Schrift dieses Documentes gegenüber, welche eine echte Kanzleischrift zu bieten scheint, ist das Alphabet der Bauinschrift im Kailāsanātha-Tempel (T. VII, C. XXIII), der nach FLEET'S Bestimmung⁶ von Narasiṁha II., dem Sohne Parameśvara's I. (ca. 700), errichtet wurde, in einigen wichtigen Buchstaben rückläufig. Dagegen stimmt die Schrift der Kaśākūdi-Kupfertafeln (T. VIII, C. XIII) aus der Zeit des Nandivarman, der Narasiṁha's II. zweitem Sohne, Mahendra III., folgte und der den Calukyakönig Vikramāditya II. (733—747 p. Chr.) bekriegte⁷, genauer mit der der Kūram-Kupferplatten und zeigt neben einigen Archaismen auch weitere Fortschritte in der Entwicklung.

c8.s2.3

Die wichtigsten Neuerungen auf dieser Stufe sind: 1) die Entwicklung eines zweiten Verticalstriches bei *A*—*Ā*, *ka*, *ra* (T. VII, 1—2, 8, 33, XXIII—IV; VIII, 1—2, 11, 36, XIII) und bei mittlerem *u* und *ū* (T. VII, 31 u. 38, XXIV; VIII, 34 u. 40, XIII) aus dem alten Haken, wofür die Facs. zu IA, 9, 100 u. 102 nahe liegende Übergangsformen bieten; 2) die Verbindung des rechten oder linken Punktes von *I* mit der oberen Linie (T. VII, 3, XXIII—IV; VIII, 3 a b, XIII); 3) die Öffnung des *E*, T. VII, 5, XXIV, das aber in XXIII und VIII, 8, XIII geschlossene Formen zeigt; 4) die Entwicklung einer Schleife links am Fusse von *kha* nebst Öffnung der rechten Seite des Zeichens (T. VII, 9, XXIII), wie im mittleren K.-T.-Typus (vgl. § 29, B, 2); 5) die Aufwärtsbiegung des Begrenzungsstriches der linken Linie von *ga* und *śa*, T. VII, 10 u. 36, XXIV; VIII, 13 u. 39, XIII (nicht in VII, C. XXIII); 6) die Öffnung der Schlingen des *cha*, T. VIII, 17, XIII, die vielleicht auch in dem etwas undeutlichen *cha* der Kūram-Kupferplatte (1. Z. 5) vorkam; 7) die Verschiebung des Verticalstriches von *ja* an das rechte Ende der obersten Barre nebst der Ablösung der mittleren und Verschleifung der letzteren mit der dritten, T. VII, 15, XXIV; VIII, 18, XIII (nicht in VII, C. XXIII); 8) die beginnende Öffnung des Kopfes von *dha* und *tha*, T. VII, 23 u. 25, XXIII—IV; VIII, 26 u. 28, XIII; 9) die Öffnung des Kopfes von *ba* und Verschiebung der ursprünglichen Kopflinie an die linke Seite des linken Verticalstriches, T. VII, 29, XXIV; VIII, 32, XIII (nicht in VII, C. XXIII); 10) die Entlehnung des nördlichen *bha* der spitzwinkligen Schrift oder Entwicklung eines ganz gleichen Zeichens (vgl. § 24, A, 24), T. VII, 30, XXIV; VIII, 33, XIII (nicht in VII, C. XXIII); 11) die Verbindung des linken Verticalstriches des *sa* mit dem linken Ende des alten Curvenanhängsels, und des rechten Endes des letzteren mit der Basis in T. VII, 38, XXIV (Übergangsformen in 38, XXII und ältere Cursivform mit Viereck für Haken in VIII, 41, XIII); 12) die häufige Abtrennung des mittleren *ā*, *e*, *ai*, *o*, *au* von den Mātṛkā, neben der nicht selten eine Aufwärtsdrehung des *ā* wie in der nördlichen Schrift dieser Periode und im centralindischen Typus, vorkommt (vgl. VII, 17, 19, 21, 31—33, XXIII; 8, 24, XXIV); 13) die Bezeichnung des Virāma durch einen Vertikalstrich über dem finalen Consonanten (wie im K.-T.-Typus) oder in der Kaśākūdi-Inschrift auch neben demselben, vgl. VII, 41, XXIII; VIII, 47, XIII und das Facs.; 14) die Herabrückung des Anusvāra auf die Linie (T. VII, 38, XXIV; VIII, 41, XIII) wie im K.-T.-Typus; 15) die Entwicklung kleiner, oben offener Winkel auf den Verticalstrichen, für deren linken Teil in T. VIII, C. XIII oft ein Punkt eintritt, wie auch für den Haken links am mittleren *ā*. Der stark ausgeprägte Character der Schrift der Kūram-Kupferplatten lässt vermuten, dass dieselbe nicht in den 20—30 Jahren entwickelt ist, um welche Narasiṁha's bedeutend altertümlichere Badami-Inschrift ihrer Zeit vorausliegt, sondern dass sie eine längere Vorgeschichte gehabt hat.

c8.s2.4

Mit den Kaśākūdi-Kupferplatten endigt für jetzt die Reihe der veröffentlichten datirbaren Pallava-Inschriften des 8. Jahrh. und für die nächsten Jahrhunderte stehen mir keine Facs. zu Gebote. Es ist deshalb nicht möglich, den Anfang der dritten oder Übergangsstufe (Cola- und Middle-Grantha, Burnell) genau zu bestimmen, welche in den Inschriften aus der Regierungszeit des Bāṇakönigs Vikramāditya⁸ (ca. 1150 p. Chr., T. VIII, C. XIV) und des Sundara Pāṇḍya⁹ (von 1250 p. Chr. an, T. VIII, C. XV) und anderen Documenten¹⁰ zum Ausdruck kommt. Indess legen die Grantha-Zeichen in den Gaṅga-Inschriften (T. VIII, C. XI---XII) sowie Burnell's Alphabete des Cola-Grantha von 1080¹¹ die Vermutung nahe, dass die neuen Entwicklungen teils im 9. und teils im 10. Jahrh. eingetreten sind, ungefähr um dieselbe Zeit, als die dritte Stufe des K.-T.-Typus (§ 29 C) begann. Die wichtigsten derselben sind: 1) die Verschleifung der beiden Punkte des *I* (T. VIII, 3, XIV---XV), welches aus der selteneren Form der Kaśāküdi-Kupfertafel (3 a, XIII) entstanden ist, 2) die weitere cursive Ausbildung des oben offenen *E*, 8, XIV, aus der Kūram-Form, 3) die weite Öffnung der rechten Seite des *kha*, 12, XIV---XV, 4) die Entwicklung einer Curve oder Doppelcurve links am *gha*, 14, XIV---XV, 5) die Öffnung des Kopfes von *ca* und die Verwandlung seiner linken Seite in einen spitzen Winkel, 16, XIV---XV, 6) die Entwicklung einer nach oben offenen Curve am linken Ende des *ḍa*, 22, XIV---XV, 7) die Entwicklung der zwei Schleifen am *ṇa*, 24, XIV---XV, nach dem Muster des Tamil (vgl. § 32 A), 8) die vollständige Öffnung der Köpfe des *tha* und *dha*, 26 u. 28, XIV---XV, 9) die Entwicklung einer Curve an der linken Seite des *pa*, 30, XIV---XV, 10) der Verschluss des Kopfes des *ma*, 34, XIV---XV, der sich schon in der Gaṅga-Inschrift von ca. 775 p. Chr. findet, 46, XI, 11) die Unterdrückung des Ringes an der rechten Seite des *ya*, 35, XIV---XV, das dadurch rückläufig wird, 12) die Öffnung des Kopfes von *ra* und Entwicklung einer Curve links, 38, XIV---XV, 13) die vollständigere Abtrennung von *e*, *ai*, *ā*, *o* von der Mātṛkā und die Horizontalstellung der Curven am Kopfe des zweiten Teiles von *au*, welche in der älteren Zeit vertical stehen. Zu beachten ist, dass die Schrift von C. XV mitunter C. XIV gegenüber rückläufig ist, was sich dadurch erklärt, dass die letztere die Kanzleischrift nachahmt, die erstere aber die monumentalen Formen einer Bauinschrift zeigt.

c8.s2.5

⁸ EI, 3, 75. ---

c8.s2.6

⁹ EI, 3, 8. ---

c8.s2.7

¹⁰ Vgl. Facs. zu IA, 6, 142; 8, 274; 9, 46 (EI, 3, 79 f.); EI, 3, 228; Ep. Carn. 166, SII, 2. Pl. 2; die Orig. der drittletzten und der letzten sind älter als das 11. Jahrh. -

c8.s2.8

¹¹ B.ESIP, Pl. 13.

c8.s2.9

Sämtliche Inschriften des Grantha-Typus ahmen Griffelschrift nach.

Linked texts (7)