Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.27
Geschichte der indischen Litteratur v3.c22.s5.27
- Language
- German
v3.c22.s5.27
Kein Werk aber erfreut sich in Indien seit Jahrhunderten einer so großen Berühmtheit und einer so anerkannten Autorität als das Mānava-Dharmaśāstra oder die Manu-Smṛti, das Gesetzbuch des Manu³). Diese Beliebtheit und Berühmtheit des dem Manu zugeschriebenen Werkes erklärt sich leicht daraus, daß seit alten Zeiten Manu nicht nur als der Urvater des Menschengeschlechts, sondern auch als der Urheber aller gesellschaftlichen Ordnung und Sitte galt, und daß wichtige Rechtslehren gerade ihm in den Mund gelegt werden. »Alles, was Manu gesagt hat, ist Arznei«, heißt es schon im Veda¹). Yāska führt bereits Manu als Autorität für das Erbrecht an²). Zahlreich sind die Stellen in den Gṛhya- und Dharmasūtras sowohl als auch im Mahābhārata, in denen Rechtslehren als von Manu herrührend zitiert werden, wo aber mit den Worten: »Also sprach Manu«, nicht auf irgendein dem Manu zugeschriebenes Buch hingewiesen, sondern nur der Zweck verfolgt wird, eine Lehre als uralt, feststehend und unwiderleglich hinzustellen³). Unserem Mānava-Dharmaśāstra wird aber sogar göttlicher Ursprung zugeschrieben. Im ersten Kapitel wird erzählt, daß dieses Gesetzbuch ein Werk des Brahman, des Schöpfers selbst, sei. Brahman habe es seinem Sohne Manu, dem Urvater des Menschengeschlechts, offenbart. Dieser habe dann das Werk den zuerst geschaffenen zehn Weisen verkündet und schließlich einem seiner Söhne, dem Bhṛgu, die Aufgabe übertragen, es den Sterblichen auseinanderzusetzen. Unsere Manu-Smṛti enthält also nach indischer Auffassung die von dem Schöpfer dem Manu offenbarten Gesetze in der Form, wie Bhṛgu sie der Menschheit mitgeteilt hat.
Cites (2)
- Mānava Dharmaśāstra — Manu & Bhṛgu, Sanskrit
- Nirukta — Yāska, Sanskrit