Pramāṇa · Search · About · API

Der Jainismus: Eine indische Erlosungsreligion c10.s2.t2.1

Der Jainismus: Eine indische Erlösungsreligion c10.s2.t2.1

Language
German

c10.s2.t2.1

Der fromme Laie ist verpflichtet, die oben S. 202 genannten ,,kleinen Gelübde“ auf sich zu nehmen. Dadurch wird seine ganze Lebensführung aufs stärkste beeinflußt. Er darf keine Nahrung zu sich nehmen, durch die er sich der Tötung lebender Wesen schuldig machen würde, er darf kein Fleisch und keinen Honig essen, bestimmte Pflanzen wie Kürbisse, Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Mohrrüben, Rettiche nicht genießen, weil in ihnen mehrere Seelen wohnen, und nur Früchte verzehren, die reif sind. Alkoholische Getränke sind streng verboten, das Wasser, das zum Trinken dient, muß vor der Benutzung durchgeseiht und gekocht werden, damit keine Lebewesen in ihm sind, wenn es getrunken wird. Die Mahlzeiten müssen vor Sonnenuntergang eingenommen werden, weil in der Dunkelheit versehentlich kleine Tiere zusammen mit der Speise verschluckt werden könnten. Auch in der Wahl des Lebensberufes setzt die Religion dem Laien Schranken: verboten sind ihm infolge der mit ihnen verbundenen Verletzung von Lebewesen eine Reihe von Beschäftigungen, wie Kriegshandwerk, Jagd, Fischfang, Ackerbau, die Verfertigung und der Verkauf von Waffen, von Elfenbeinarbeiten, von Dingen, zu denen Knochen und Haare verwendet werden, das Graben von Teichen und Brunnen, das Treiben von Mühlen und Maschinen, der Handel mit Tieren und Sklaven u. a. Die Gebote sind nie ganz beobachtet worden, da wir in der Geschichte ja auch Jaina-Feldherrn begegnen und es noch heute Jaina-Ackerbauer gibt; im allgemeinen aber haben sie dahin gewirkt, daß sich die große Mehrzahl der Jainas dem Handel zuwandten, vornehmlich dem Handel mit Perlen, Tuchen und Getreide, sowie vor allem dem Bankiergewerbe.