Die Religion des Veda c9.s2.69
Die Religion des Veda c9.s2.69
- Language
- German
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kann ich dich nicht fassen und umarmen.“ „Ja — so sprach jener —, ein Brahmane des Sāman kundig hat mir das Sāman gesungen; der hat durch das körperlose Sāman die Körperlichkeit von mir abgeschüttelt. Für wen ein Sāman-kenner das Sāman singt, den läßt er zu der Götter Reich gelangen.“ Durch die theologische Stilisierung scheint hier doch der Volksglaube an Erscheinungen Verstorbener deutlich genug hindurch. Aber diese Geschichte steht in der Vedaliteratur, so viel ich sehe, einzig da. Das ist bemerkenswert, aber leicht verständlich. Himmel und Hölle genoßen, zumal als der Seelenwanderungsglaube immer lebendiger wurde, in der auf das Extreme gerichteten religiösen Phantasie den Vorrang. Die Gespensterwelt war nicht viel mehr als ein im populären Glauben ihr Dasein fristendes Rudiment außerhalb der lebendigen Denkrichtungen der Gegenwart: „die Lebenden und die Väter“, heißt es¹), „erscheinen nicht zusammen.“ So sind auch die Wesen, die wir in der Literatur der Abwehrsprüche gegen böse Dämonen und Plagegeister als Krankheits- und Unheilstifter antreffen, keine Gespenster. So wahrscheinlich es ist, daß diese Rakṣas, Piśāca usw. zum nicht geringen Teil schließlich auf böswillige Seelen Verstorbener zurückgehen²), war doch für die Dichter des Atharvaveda dieser Zusammenhang längst verdunkelt, jene Typen verselbständigt. Mehr von den Gespenstern hören wir erst in den altbuddhistischen Texten³).
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Hier sind Gespenster, die für Sünden ihres Erdenlebens bestraft werden, beliebt als warnende Beispiele und zugleich als Antrieb zur Freigebigkeit gegen fromme Mönche; denn durch Gaben, die man den Verstorbenen zu Ehren spendet, kann man deren Leiden im Jenseits lindern. Lassen wir diese Pointe beiseite, so gibt der buddhistische Gespensterglaube wahrscheinlich ein im wesentlichen treues Bild des unserer direkten Kunde nahezu entzogenen vedischen; viel von Neubildungen hier zu vermuten ist kein Anlaß¹). Es wird daher gerechtfertigt sein, einen Blick auf die buddhistischen Vorstellungen von den Gespenstern zu werfen. Daß die von den Buddhisten selbst keineswegs nur als poetisch-erbauliche Staffage, sondern durchaus ernst genommen wurden, zeigt sich darin, daß das Gemeinderecht in seinem unwandelbar nüchternen Ton z. B. beim Verbot geschlechtlicher Sünden auch den Fall bespricht, daß ein Mönch mit einem weiblichen Gespenst Umgang hat, beim Verbot des Diebstahls den Fall, daß ein Mönch sich die einem Gespenst gehörige Sache aneignet: diese wurde wie die einem Tier gehörige als herrenlos betrachtet²). In den Erzählungen finden sich die Gespenster besonders häufig an einsamen Orten, wo der Wanderer sie trifft, der in die Stille zurückgezogene Mönch von ihnen angesprochen wird. Der König von Surāṣṭra, von der Hauptstadt der Maurya in sein Land zurückkehrend, kommt um die Mittagszeit zu einem Pfad, der im Sumpf verläuft;
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dort weht ein unheimlicher Geruch und grausiges Getön ist zu hören³). Er merkt, daß er in der Nähe der Leute aus Yamas Reich ist, und unter einem mächtigen Nyagrodhabaum naht ihm ein Mann von götterähnlichem Aussehen, schön geschmückt, der sich ihm als Gespenst (*preta*) zu erkennen gibt und ihm von dem bösen Lebenswandel, den er geführt hat, erzählt⁴). Andere Gespenster zeigen sich am Ufer des Ganges, auf einem Zuckerfeld, auf einem Kothaufen, vor der Stadt Vesālī¹). Sie sind nicht unabänderlich an den Ort gebannt, an dem sie erscheinen. Der Gatte lädt seine Gattin, die ihm als Gespenst begegnet, ein nach Hause zu kommen und ihre Kinder zu sehen²). Ein anderes Gespenst geht in die Königsstadt Rājagṛha zum König, um ihm anzuzeigen, wie es erlöst werden kann³). Wenn Freunde und Verwandte dem Gespenst Nahrung spenden, lebt dieses davon; ist es gerade nicht zugegen, nähren sich davon andere befreundete oder verwandte Gespenster; daß solche überhaupt nicht anwesend sein sollten, ist ausgeschlossen⁴). Ein merkwürdiges Textstück⁵) beschreibt, wie die menschlichen Wohnungen von den Gespenstern der verstorbenen Familienglieder umschwärmt werden: „Hinter den Wänden stehen sie, an Grenzen und Kreuzwegen; an den Türpfosten stehen sie; zu ihrem Haus kehren sie zurück; — wer ein mitleidiges Herz hat, gibt ihnen Speise und Trank; dem wünschen die Gespenster langes Leben.“ „Bei ihnen gibt es ja keinen Ackerbau, und Herden werden dort nicht gehütet;
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Handel gibt es nicht, Kaufgetriebe um Geld. Von dem, was ihnen von dieser Welt aus gegeben wird, leben die Verstorbenen, die Hingegangenen drüben. Wie das Regenwasser, das auf der Höhe niedergefallen ist, in die Tiefe rinnt, so kommt, was hier gegeben wird, den Verstorbenen zugute.“ Hier sieht es ganz aus, als gelte das gespenstische Verweilen in der Nähe der alten Heimat als das regelmäßige Los der Toten. Gewöhnlich aber erscheint das Gespensterdasein als Ausnahme, als Strafe für Verschuldungen, mit Plagen aller Art beladen. Mit einem ungeheuren Bauch und ganz engem Schlund, nackt oder nur mit dem eigenen Haar bekleidet, von Hitze verfolgt, gegen welche Wasser, Schatten, Wind keine Zuflucht bieten, hungernd oder Kot essend, durstend mitten im Gangeswasser, das sich dem Verlangenden in Blut wandelt, wie Wahnsinnige, wie gescheuchtes Wild umherstürzend: so schildern die Buddhisten die Gespenster, viel mehr selbst leidend als dem begegnenden Menschen Schaden zufügend.