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Der Jainismus: Eine indische Erlosungsreligion c9.s3.t2: II. Die praktische Ethik

Der Jainismus: Eine indische Erlösungsreligion c9.s3.t2

Language
German

II. Die praktische Ethik

c9.s3.t2.1

1. Verdienst und Schuld

c9.s3.t2.2

Die Lehre vom Karma liegt, wie die vorigen Abschnitte zeigen, der theoretischen Heilsordnung der Jainas zugrunde; in gleicher Weise beherrscht sie aber auch ihr ganzes System der praktischen Ethik. Alle Vorschriften über das Handeln beruhen auf der Vorstellung von dem Einströmen der Karma-Stoffe in die Seele und auf der Annahme, daß man durch geeignetes Verhalten diese Infizierung mit schädigenden Stoffen zum Stillstand bringen oder aufheben könne.

c9.s3.t2.3

So wie durch Kanäle beständig Wasser in einen See fließen, so fließt durch die Betätigung von Leib, Rede und Denken beständig Karma in die Seele. Eine gute Betätigung ist das „Einströmen“, die Influenz (Âsrava) von Verdienst (Punya), eine schlechte Betätigung die Influenz von Schuld (Pâpa).

c9.s3.t2.4

Die Influenz geht auf 42 Wegen vor sich. Die 17 bedeutendsten derselben sind: die 5 Sinne, die 4 Leidenschaften, die 3 Arten der Betätigung (S. 176), die Verletzung der 5 Gebote (S. 202). Zu diesen kommen noch 25 Handlungen verschiedenster Art²³.

c9.s3.t2.5

Eine Vorstellung davon, welche Tätigkeiten die Seele mit bestimmten Karmas behaften, gibt die folgende Aufzählung:

c9.s3.t2.6

Feindseligkeit gegen das Wissen und Schauen, gegen die Wissenden und die Hilfsmittel des Erkennens, Verleugnung, Vernichtung und Hinderung derselben, Nichtachtung der Lehrer und ihrer Gebote, Zerstörung von Büchern, Ausreißen der Augen usw. — solche Handlungen rufen Wissen und Schauen verhüllendes Karma hervor.

c9.s3.t2.7

Frömmigkeit, Pietät gegen Eltern und Lehrer, Sanftmut, Mitleid, Einhaltung der Gelübde, achtbares Benehmen, Überwindung der Leidenschaften, Spendung von Almosen, Glaubenstreue — bewirken „Lust-Empfindung“, das Gegenteil „Unlust-Empfindung“.

c9.s3.t2.8

Das Lehren einer falschen, die Hemmung der wahren Religion, die Lästerung der Jinas, Heiligen, Götterbilder, der Gemeinde und des Kanons, der Raub von geweihten Gegenständen — alles dies erzeugt „Glaubensstörung“. Ausbrüche der Leidenschaften und der „Nichtleidenschaften“ rufen die entsprechenden „Wandelstörungen“ hervor.

c9.s3.t2.9

Geringe Leidenschaftlichkeit, eheliche Treue, Anlage zum rechten Wandel verleihen männliches, Eifersucht, Kleinmut, Lügenhaftigkeit, große Sinnlichkeit verleihen weibliches, heftige Genußsucht und starke, auf den Geschlechtsverkehr mit Männern und Frauen gerichtete Leidenschaften verleihen drittes Geschlecht.

c9.s3.t2.10

Wer andere Wesen peinigt und tötet, übermäßig nach Besitz strebt und von lebenslänglichen Leidenschaften beherrscht wird, erlangt die Wiedergeburt in der Hölle und ein entsprechendes Lebensquantum (Âyus). Der Betrügerische, Hinterlistige, der dem Irrglauben nachgeht, sich der Sinnenlust ergibt und seine Sünden nicht beichtet, wird als Tier wiedergeboren, der Demütige, Aufrichtige, der nur in geringem Maße nach Besitz strebt und wenig andere Wesen schädigt, als Mensch. Einer, der den rechten Glauben besitzt, aber nur teilweise oder gar nicht Selbstzucht übt, einer, dessen Leidenschaften klein sind, ein Ketzer, der törichte Askese übt und einer, der unfreiwillig Karma tilgt, indem er ohne Absicht Hunger und Durst erträgt, Keuschheit übt, Mühsale erduldet, von Bergen stürzt, in Feuer und Wasser umkommt, — der erreicht ein für Götter geeignetes *Lebensquantum*.

c9.s3.t2.11

Ehrlichkeit, Sanftmut, Begierdelosigkeit und Lauterkeit geben gutes Nâma-karma, das Entgegengesetzte schlechtes Nâma-karma.

c9.s3.t2.12

Gerechte Anerkennung der Vorzüge anderer, Bescheidenheit, Ehrfurcht vor Lehrern und Meistern, das Bedürfnis, zu lernen und zu lehren, ruft hohen, das Gegenteil niederen Geburtsrang hervor.

c9.s3.t2.13

Das Verhindern der Verehrung der Jinas, das Vorenthalten von Speise, Trank, Wohnung, Kleidung, das Kraftlosmachen eines anderen mit Hilfe von Zaubersprüchen, überhaupt das Bereiten von Hindernissen jeglicher Art bewirkt die Karmas „Hinderung“.

c9.s3.t2.14

Entsprechend derartigen Aufzählungen unterscheiden die Jainas die Karmas in gute, welche durch Verdienst (Punya) entstanden sind, und schlechte, welche die Folge böser Taten (Pâpa) sind. Im ganzen werden dann 42 gute und 82 schlechte Karmas angenommen²⁴.

c9.s3.t2.15

Das Bedürfnis, das Wesen des Verdienstes und der Schuld möglichst genau zu umschreiben, hat die Jainas dazu geführt, die Inhalte beider Kategorien zu klassifizieren. So werden denn 9 Arten des Verdienstes und 18 Arten der Sünde unterschieden.

c9.s3.t2.16

Die 9 Arten des Verdienstes (Punya) bestehen in dem Spenden von Speise, Trank, Kleidung, Obdach, Lagerstätten; in dem Wohltun mit Gedanken, Worten und Werken, sowie in der Ehrerbietung, die den Vorgesetzten erwiesen wird.

c9.s3.t2.17

Die 18 Arten der Sünde (Pâpa) sind: die Tötung lebender Wesen, Unwahrhaftigkeit, Diebstahl, Unkeuschheit, übermäßiges Hängen am Besitz, Zorn, Stolz, Trug, Gier; Zuneigung, Haß, Streitsucht, Verleumdung, Hinterbringerei, Tadelsucht; Vergnügen bzw. Mißvergnügen; Heuchelei und Irrglaube.

c9.s3.t2.18

2. Die sittlichen Gebote.

c9.s3.t2.19

a. Die Pflichten des Laien.

c9.s3.t2.20

Ein Laie, der die Erkenntnis der wahren Lehre, des wahren Gottes (Deva-Jina), des rechten Meisters (Guru) besitzt und der frei ist von den 5 Vergehen: Glaubenszweifel, Verlangen nach anderen irdischen und überirdischen Lehren und Dingen, Unentschiedenheit in der Anerkennung der Wahrheiten des Jainismus, Bewunderung und Anerkennung Andersgläubiger — ein solcher Laie kann es auf sich nehmen, die 5 „kleinen Gelübde“ (Anuvrata) zu erfüllen:

c9.s3.t2.21

1. Ahinsâ, kein lebendes Wesen absichtlich zu töten oder zu verletzen. Dieses Gebot bezieht sich nicht nur auf die Mitmenschen, sondern auch auf die Tiere, die nicht zum Zweck des Fleischgenusses oder für die Veranstaltung von Opfern geschlachtet werden dürfen. Auch die unbeweglichen Wesen, wie die Pflanzen, sollen nach Möglichkeit nicht beschädigt werden. Die Befolgung dieses Gebotes schränkt die Zahl der Speisen und Getränke, welche genossen werden dürfen, stark ein, verbietet ferner eine Reihe von Beschäftigungen (s. unten).

c9.s3.t2.22

2. Satya, die Wahrheit zu sagen, d. h. nicht zu lügen.

c9.s3.t2.23

3. Asteya, nicht zu stehlen, d. h. nehmen, was nicht gegeben ist.

c9.s3.t2.24

4. Brahmacarya, keusch zu leben.

c9.s3.t2.25

5. Parigraha-tyâga, nicht habgierig nach immer neuen Gütern zu verlangen, sondern sich mit einem Besitz zufrieden zu geben, dessen freiwillig selbst aufgestellte Grenze nicht überschritten wird.

c9.s3.t2.26

Die Einhaltung der genannten Anuvratas wird unterstützt durch die Beobachtung der folgenden 3 Guna-vratas:

c9.s3.t2.27

1. Dig-vrata. Der Laie verpflichtet sich, seine Reisen in jeder Himmelsrichtung nur bis zu einem bestimmten Punkt (z. B. dem Himâlaya im Norden usw.) auszudehnen.

c9.s3.t2.28

2. Upabhogaparibhoga-vrata. Er verpflichtet sich, nur eine bestimmte Anzahl von lebensnotwendigen Dingen zu gebrauchen, andere aber zu meiden. Dieses Gelübde umfaßt auch die Einhaltung der Speisegebote, nach welchen nichts genossen werden soll, das durch die Schädigung von lebenden Wesen erlangt wird, und untersagt eine Reihe von Beschäftigungen, bei deren Ausübung Wesen verletzt werden könnten.

c9.s3.t2.29

3. Anarthadanda-vrata. Er verpflichtet sich, sich von allem Schädlichen fernzuhalten, weder jemandem Böses zu wünschen, noch andere zu Schlechtem zu veranlassen, weder Waffen oder andere Dinge zu verwenden, durch welche Verletzungen hervorgerufen werden, noch leichtsinnige Handlungen zu begehen.

c9.s3.t2.30

Zu diesen kommen dann auch die 4 Shikshâ-vrata:

c9.s3.t2.31

1. Sâmâyika-vrata. Der Laie gelobt, einen oder mehrere Muhûrtas (also 48, 96, 144 Minuten) täglich in gleichmütiger Ruhe zu meditieren. Dies geschieht morgens, mittags und abends.

c9.s3.t2.32

2. Deshâvakâshika-vrata. Er gelobt, für eine bestimmte Zeit gewisse Grenzen (Haus, Dorf u. ä.) nicht zu verlassen, gewisse Dinge, Speisen usw. nicht zu verwenden.

c9.s3.t2.33

3. Poshadha-vrata. Er gelobt, an gewissen Tagen (gewöhnlich viermal im Mondmonat) 24 Stunden hindurch zu fasten und als Mönch zu leben.

c9.s3.t2.34

4. Atithisamvibhâga-vrata. Er gelobt, den Gästen, besonders den Mönchen das zu spenden, dessen sie bedürfen und wozu sie berechtigt sind.

c9.s3.t2.35

Ein weiteres Gelübde wird von manchen Frommen genommen: sie verpflichten sich, durch freiwilligen Verzicht auf jede Nahrungsaufnahme sich selbst dem Hungertode hinzugeben. Dieses Gelübde wird vielfach von alten Leuten, die ihr Ende nahen fühlen, ausgeführt, mitunter aber auch von Personen, die bei voller Gesundheit sind, weil sie durch diesen Akt höchster Entsagung überirdisches Heil zu erringen hoffen.

c9.s3.t2.36

Zwecks weiterer geistiger Vervollkommnung begnügt der Laie sich nicht damit, diese Gelübde zu befolgen, sondern er beobachtet auch die 11 Pratimâs, die ihn der Askese näher bringen. Diese sind:

c9.s3.t2.37

1. Darshana, Glaube an die Tîrthankaras, die rechten Lehrer und den Jaina-Glauben.
2. Vrata, genaue Befolgung der 12 Gelübde.
3. Sâmâyika, dreimalige Meditation täglich.
4. Poshadhopavâsa, Fasten am Vollmonds- und Neumondstag und am 8. und 14. Tag jeder Hälfte des lunaren Monats.
5. Sacitta-tyâga. Enthaltsamkeit vom Genuß von lebenden Wesen, d. h. nicht nur von Tieren, sondern auch von frischen Vegetabilien.
6. Râtri-bhukta-tyâga. Vermeiden jedes Essens und Trinkens zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang.
7. Brahmacarya. Vermeidung des Geschlechtsverkehrs, auch mit der eigenen Frau.
8. Ârambha-tyâga. Aufgeben aller weltlichen Betätigungen, die irgendwie die Verletzung lebender Wesen zur Folge haben könnten (wie Bau eines Hauses u. ä.).
9. Parigraha-tyâga. Aufgeben des Besitzes (durch Verteilung an Kinder oder andere), Verzicht auf die Dienste des Hausgesindes u. a.
10. Anumati-tyâga (Anumodana). Verzicht des Frommen auf regelrechtes, für ihn selbst hergestelltes Essen und Genuß nur von dem, was andere ihm geben, oder was übrig bleibt.
11. Uddishta-tyâga. Annahme der Mönchstracht und Aufsuchen eines Tempels oder der Einsamkeit, um dort ungestört zu meditieren.

c9.s3.t2.38

Die 11 Pratimâs sind Stufen der Vollkommenheit, zu denen sich der Laie der Reihe nach erhebt, dabei das Gelübde jeder vorhergehenden beibehaltend. Die letzte Stufe entspricht praktisch schon dem Mönchtum, wenngleich noch die Ordensweihe fehlt. Bei den Digambaras, bei welchen nur die wenigen, welche alle Kleidung abgelegt haben, als Voll-Asketen gelten, ist die Bedeutung der Personen, welche die Vorschriften der letzten Pratimâs befolgen, besonders groß; sie stehen ungefähr in demselben Ansehen wie die Asketen bei den Shvetâmbaras.

c9.s3.t2.39

b. Die Pflichten des Asketen.

c9.s3.t2.40

Der Asket hat dieselben Gelübde zu beobachten wie der Laie, jedoch ist die Ausdehnung derselben viel weitgehender. Die Asketenpflichten heißen deshalb nicht wie die des Laien: Anuvrata (kleine Gebote), sondern Mahâvrata (große Gebote).

c9.s3.t2.41

1. Ahinsâ: der Asket muß aufs ängstlichste bestrebt sein, auch unabsichtlich kein lebendes Wesen zu töten oder zu verletzen.

c9.s3.t2.42

2. Asatya-tyâga: er hat alle seine Worte aufs genaueste zu prüfen, so daß er auch nicht unabsichtlich oder im Scherz etwas Unwahres sagt.

c9.s3.t2.43

3. Asteya: er darf nicht nur nichts nehmen, das ihm nicht gegeben wird, sondern er muß, selbst wenn ihm etwas angeboten wird, noch besonders um die Erlaubnis bitten, es nehmen zu dürfen.

c9.s3.t2.44

4. Brahmacarya: er muß nicht nur vollkommene Keuschheit bewahren, sondern muß auch alle Gedanken und Gespräche über geschlechtliche Dinge meiden und allem, was ihn irgendwie in Versuchung führen könnte, aus dem Wege gehen.

c9.s3.t2.45

5. Aparigraha: er muß allen Besitz aufgeben und allem Weltlichen, Personen wie Sachen, gleichgültig gegenüberstehen.

c9.s3.t2.46

Ein jedes dieser Gelübde wird durch je fünf andere gestützt, deren ständige Vergegenwärtigung und Beherzigung dem Asketen die Befolgung der „großen Gebote“ ermöglicht²⁵.

c9.s3.t2.47

3. Die Mittel zur Abwehr des Karma

c9.s3.t2.48

Zweck des von den Tîrthankaras gelehrten Heilspfades ist es, die Seele von dem verderblichen Einfluß des Karma-Stoffes zu befreien. Im Mönchsleben wird dieses Ziel erreicht durch die strikte Befolgung bestimmter Vorschriften. Diese macht das Einströmen von neuem Karma in die Seele unmöglich, indem sie die Influenz (Âsrava, S. 200) hemmt und dadurch eine Abwehr (Samvara) des Karma zur Folge hat.

c9.s3.t2.49

Der Abwehr (Samvara) des Karma dienen:

c9.s3.t2.50

1. Gupti, „Zucht“, d. h. richtige Regelung der Betätigung des Leibes, der Rede und des Denkens.

c9.s3.t2.51

2. Samiti, „Behutsamkeit“ beim Gehen, Reden, Almosensammeln, beim Aufheben und Niederlegen einer Sache und bei der Entleerung des Körpers. Bei der Vornahme aller dieser Handlungen ist äußerste Vorsicht am Platze, weil sonst (wie beim Reden und Almosensammeln) Verstöße gegen Gebote vorkommen können oder (wie beim Gehen, Aufheben, Niederlegen und beim Kot- und Harnlassen) lebende Wesen getötet werden können, wenn der Platz, wo etwas niedergelegt werden soll, nicht vorher genau untersucht ist und Lebewesen von ihm entfernt worden sind.

c9.s3.t2.52

3. Die Beobachtung der 10 Pflichten (Dharma) eines Mönches, bestehend in: Nachsicht gegenüber Verfehlungen anderer, Demut im Verhalten gegen alle, Lauterkeit der Gesinnung, die sich von jeder Zweideutigkeit fernhält, Begierdelosigkeit, Wahrhaftigkeit, Selbstbeherrschung, Askese (namentlich Fasten), Entsagung gegenüber allen weltlichen Genüssen, Verzicht auf jeden Besitz an Personen und Sachen, und Keuschheit.

c9.s3.t2.53

4. Hingabe an die folgenden 12 Reflexionen (Anuprekshâ):

c9.s3.t2.54

a) Alles ist vergänglich, der Leib löst sich auf wie eine vom Sturm gejagte Wolke, alles Glück zerrinnt wie ein Traum usw.

c9.s3.t2.55

b) Hilflos ist jedes Wesen bis zu den Göttern hin dem Tode preisgegeben.

c9.s3.t2.56

c) Der Sansâra gleicht einem Miethaus, in dem die Wesen in ständigem Wechsel ein- und ausgehen.

c9.s3.t2.57

d) Für sich allein trägt jedes Wesen die volle Verantwortung für sein Tun.

c9.s3.t2.58

e) Verschieden ist der Leib und alles Materielle von der Seele.

c9.s3.t2.59

f) Unrein ist der Leib, bestehend aus Saft, Blut, Fleisch, Fett, Knochen, Mark und Samen und voll von Schmutz, der aus den Öffnungen aus ihm herausfließt.

c9.s3.t2.60

g) Beständig fließt Karma in die Seele als Folge früherer Taten.

c9.s3.t2.61

h) Durch geeignetes Verhalten läßt sich das Einströmen des Karma verhindern.

c9.s3.t2.62

i) Kasteiungen vermögen das Karma zu vernichten und die Seele rein zu machen wie Gold, das im Feuer geläutert wird.

c9.s3.t2.63

k) Die Welt ist ewig und unvergänglich.

c9.s3.t2.64

l) Die Erleuchtung ist das köstlichste und seltenste Gut und schwer zu erlangen in der Welt.

c9.s3.t2.65

m) Wohl verkündet ist das Gesetz (Dharma) durch die erhabenen Jinas, es ist der einzige Freund der Freundlosen, der einzige Schutz vor Hölle und schlechter Wiedergeburt.

c9.s3.t2.66

5. Geduldiges Ertragen der 22 Mühsale (Parishaha), welche den Mönch entweder unmittelbar belästigen oder ihn vom Heilswege abbringen drohen. Die Mühsale sind: Hunger, Durst, Kälte, Hitze, Stechfliegen (welche alle bei der Meditation stören), Nacktheit bzw. schlechte Kleidung, ungemütliche Umgebung, Weiber, das unangenehme Wanderleben, die Unbequemlichkeiten des Meditationsortes, harte Lagerstätten, Scheltworte (die gegen den Mönch, die Lehre usw. laut werden), Mißhandlung, die Unwürdigkeit des Bettelns (die besonders von Leuten empfunden wird, die früher reich waren), Mißerfolg beim Betteln, Krankheit, das Stechen der Grashalme (auf denen der nackte Asket steht oder liegt), Körperschmutz (der Mönch darf sich und seine Kleidung nicht in fließendem Wasser waschen, sondern höchstens in solchem, das ihm gegeben wird), Ehrfurchtsbezeugungen (er muß gleichgültig gegen sie sein), Wissensdünkel, Niedergeschlagenheit über die eigene Unwissenheit, Glaubenszweifel.

c9.s3.t2.67

6. Câritra, die 5 Grade des guten Wandels:

c9.s3.t2.68

a) Sâmâyika, das Aufgeben alles Schlechten und das Sichhingeben an die Meditation.

c9.s3.t2.69

b) Chedôpasthâpanâ, das Bereuen aller begangenen Verfehlungen, das Beichten derselben an den geistlichen Lehrer und die Unterwerfung unter die von diesem verhängte Buße.

c9.s3.t2.70

c) Parihâra-vishuddhi, die Reinheit des Geistes, die durch peinliche Schonung aller lebenden Wesen, durch den Heiligen gewidmeten Dienst und durch besondere Kasteiung erreicht wird.

c9.s3.t2.71

d) Sûkshma-samparâya, die weitgehende Loslösung von allem Weltlichen, die so weit fortgeschritten ist, daß sich die Leidenschaften nur noch in subtiler Form äußern.

c9.s3.t2.72

e) Yathâ-khyâta, die höchste Stufe der sittlichen Selbstbesinnung, bei welcher die völlige Befreiung von allen weltlichen Leidenschaften eingetreten ist und alle Gebote vollkommen und ohne Hemmungen beachtet werden.

c9.s3.t2.73

4. Die Mittel zur Vernichtung des Karma

c9.s3.t2.74

Die Erlösung, d. h. die vollkommene Reinigung der Seele von allen Karma-Stoffen, erheischt nicht nur, daß der nach dem Nirvâna Strebende durch sein Verhalten das Eindringen neuen Karmas verhindert, sondern er muß auch das schon vorhandene Karma vernichten. Diese absichtliche Tilgung des früher gebundenen Karma heißt Sakâma-Nirjarâ. Zum Verständnis dieses für die Heilslehre der Jainas so wichtigen Begriffes ist es jedoch notwendig, zunächst einige Worte über das Wesen der Karma-Tilgung zu sagen.

c9.s3.t2.75

Jedes Karma kommt einmal zur Realisation, d. h. es gelangt in den Zustand der „Reife“ (Vipâka), so wie aus einem Samenkorn einmal eine Frucht wird. Wenn das Karma seine Wirkung gezeitigt hat, schwindet es, es ist nicht mehr vorhanden, wie eine Frucht, die genossen worden ist. Bei einem Menschen, der das Zuströmen neuen Karmas in die Seele vollkommen unmöglich macht, müßte also im natürlichen Verlauf der Dinge schließlich der Zustand einmal eintreten, in dem alles von ihm früher aufgestapelte Karma verbraucht und seine Seele dadurch karma-frei geworden ist. Dieser Zustand kann aber in der Wirklichkeit nicht eintreten, weil ein Mensch aus seinen zahllosen Existenzen so viel Karma in seiner Seele birgt, daß dieses sich erst in sehr langer Zeit erschöpfen würde, zumal da ja manche Karmas ihre Kraft sehr lange Zeit hindurch bewahren. Es ist deshalb erforderlich, daß die Tilgung des Karma auf künstlichem Wege beschleunigt wird. So wie Mangos oder Früchte des Brotfruchtbaumes durch Anwendung künstlicher Mittel vorzeitig zur Reife gebracht werden können, so kann auch beim Karma auf bestimmtem Wege bewirkt werden, daß es sich in kurzer Zeit entfaltet und verzehrt. Das Mittel, das eine schnelle Tilgung des Karma herbeiführt, ist — neben der Befolgung der Vorschriften, die der Abwehr des Karma dienen — die Askese. Die Askese (Tapas) verbrennt nach allgemein indischer Anschauung die Samen der Werke; die Vornahme derselben, d. h. das Ausführen von Kasteiungen und Meditationen, hat deshalb jedenfalls eine Tilgung von Karma zur Folge. Damit diese Tilgung aber wirklich zur Erlösung führt, ist notwendig, daß sie in der richtigen Weise geschieht. Denn es gibt auch „törichte Askese“, wie sie die Ketzer oder schlecht beratene Leute üben. Dieses sog. „Bâla-tapas“, das auch in einem in falscher Weise (durch Herabstürzen von einem Abhang, durch Ertränken) vorgenommenen religiösen Selbstmord bestehen kann, führt natürlich ebensowenig die Erlösung herbei, wie die falschgerichtete Meditation, von welcher unten S. 210 noch gesprochen werden wird, wohl aber hat sie bestimmte segensreiche Wirkungen, indem sie die Wiedergeburt in einem Götterhimmel veranlaßt²⁶.

c9.s3.t2.76

Die Askese ist zweifach: äußere und innere.

c9.s3.t2.77

A. Die äußere Askese (Bâhya-tapas) ist von folgenden sechs Arten:

c9.s3.t2.78

1. Fasten (Anashana).

c9.s3.t2.79

2. Verringerung der Kost (Avamaudarya), indem statt einer vollen Mahlzeit nur ein Teil derselben genossen wird.

c9.s3.t2.80

3. Beschränkung der Kost (Vritti-sankshepa) nicht nur nach der Zahl der Speisen, sondern auch nach dem Ort, woher dieselben erhalten werden, nach der Zeit, zu der sie genossen werden, nach den Umständen, unter denen sie einem zuteil werden usw.

c9.s3.t2.81

4. Verzicht auf leckere Kost (Rasa-parityâga), wie Milch, Zucker und andere Dinge, die besonders gut schmecken.

c9.s3.t2.82

5. Vermeidung von allem, was die Sinne in Versuchung führen könnte (Samlînatâ), vor allem durch Vorsorge, daß nicht Personen aus einem anderen Geschlecht in der Nähe der Lagerstätte sich befinden.

c9.s3.t2.83

6. Abtötung des Fleisches (Kâya-klesha) durch Meditieren bei großer Hitze und Kälte usw., durch Verzicht auf jegliche Körperpflege, Vermeiden des Sichkratzens bei entstehendem Juckreiz, des Ausspuckens usw.

c9.s3.t2.84

Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß die äußere Askese der Jainas im Ertragen von Mühseligkeiten der verschiedensten Art besteht. Der Jaina-Asket nimmt allerlei Schmerzen und Unannehmlichkeiten auf sich, ohne sich gegen sie zu sträuben. Die bei brahmanischen Büßern gebräuchliche Übung, sich künstlich Schmerzen zuzufügen, indem sie sich auf ein Stachelbett legen u. a. dgl., wird von den Jainas verworfen.

c9.s3.t2.85

B. Die innere Askese (Âbhyantara-tapas) ist ebenfalls von 6 Arten :
1. Beichte (Prâyashcitta), die einem Guru oder Sâdhu gegenüber abgelegt wird.
2. Ehrfurcht (Vinaya), die den Dienern der Religion entgegengebracht wird.
3. Dienstflissenheit (Vaiyâvrittya), die den Meistern und Lehrern, den Mönchen, der Gemeinde, den Laien, den Kranken usw. gegenüber erzeigt wird.
4. Studium (Svâdhyâya).
5. Gleichgültigkeit (Utsarga) gegenüber dem Leib und seinen Leidenschaften und gegen alle von außen herantretenden Versuchungen. Diese völlige Nichtachtung alles dessen, das nicht der Seele angehört, findet seinen hervorragendsten Ausdruck in der gänzlichen Vernachlässigung alles Leiblichen, die zum freiwilligen Hungertode führt.
6. Meditation (Dhyâna), d. h. „das Festhalten und Konzentrieren eines Gedankens bis zur Dauer eines Muhûrta“, d. i. bis zu höchstens 48 Minuten, welche Zeit das Maximum desjenigen darstellt, was geleistet werden kann. Eine Meditation kann nur von demjenigen vorgenommen werden, der eine der vier besten Fügungen der Gelenke besitzt (s. S. 171). Im ganzen werden vier Arten der Meditation unterschieden. Von diesen sind jedoch nur die beiden letzten geeignet, zum Heil zu führen.
1. Ârta-dhyâna, die trübselige Meditation, besteht in dem beständigen Nachsinnen über etwas Unangenehmes, das einem zuteil wurde. Hiervon werden 4 Arten unterschieden:
a) Ishta-viyoga, das Gedenken an etwas Angenehmes, das man verloren hat,
b) Anishta-samyoga, das Denken an etwas Unangenehmes, das einem zuteil wurde,
c) Roga-cintâ, das Denken an eine Krankheit,
d) Nidânârtha, das Denken an die Zukunft, besonders an Wünsche, die in einer späteren Existenz verwirklicht werden sollen. (Ein Asket denkt z. B.: „Mögen meine Kasteiungen in der nächsten Existenz den Erfolg haben, daß ich als Weltbeherrscher wiedergeboren werde und schöne Frauen genieße.“ In der Jaina-Literatur spielen derartige Nidânas, die sich dann verwirklichen, eine große Rolle.)

c9.s3.t2.86

Diese Arten der Meditation finden sich bei Wesen auf der 1. bis 6. Tugendstufe.

c9.s3.t2.87

2. Raudra-dhyâna, die böse Meditation, richtet sich auf vier schlechte weltliche Ziele, nämlich auf Mord, Lüge, Diebstahl und Bewahren von Gütern.

c9.s3.t2.88

Diese Arten der Meditation finden sich bei Wesen bis zum 5. Gunasthâna.

c9.s3.t2.89

Im Gegensatz zu 1 und 2 wirken die beiden folgenden Meditationen heilfördernd.

c9.s3.t2.90

3. Dharma-dhyâna, die Meditation, bestehend in dem Nachdenken über die Religion, und zwar richtet sich

c9.s3.t2.91

a) Ajnâ-vicaya auf die heilige Lehre,

c9.s3.t2.92

b) Apâya-vicaya auf die Tatsache, daß die Seele durch etwas nicht ihr Angehöriges in der Entfaltung ihrer wahren Natur gehindert wird,

c9.s3.t2.93

c) Vipâka-vicaya auf die an der Seele zutagetretenden Folgen des Karma,

c9.s3.t2.94

d) Samsthâna-vicaya auf den Bau und das Wesen des Weltalls.

c9.s3.t2.95

Diese Meditation findet sich in den Gunasthânas 7 bis 12.

c9.s3.t2.96

4. Shukla-dhyâna, die reine Meditation. Von dieser werden vier Stufen unterschieden:

c9.s3.t2.97

a) Prithaktva-vitarka richtet sich auf den Wandel und die Gegensätze im Weltprozeß (Werden und Vergehen, Seele und Materie, Substanzen und Zustände usw.).

c9.s3.t2.98

b) Ekatva-vitarka richtet sich auf die Seele, als dasjenige, was in allem Wechsel beharrt.

c9.s3.t2.99

c) Sûkshma-kriyâ-pratipâti richtet sich auf die Unterdrückung der noch in minimalem Grade vorhandenen Betätigung.

c9.s3.t2.100

d) Uparata-kriyânivritti richtet sich auf die vollkommene Befreiung von allem Karma.

c9.s3.t2.101

Die vier Stufen der „reinen Meditation“ folgen einander; die erste fällt in die Gunasthânas 8 bis 11, die zweite in 12, die dritte in 13, die letzte geht im 14. der Erlösung unmittelbar voraus.

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