Astronomie, Astrologie und Mathematik c3.s2: § 3. Vedische Periode. — Kenntnis der Himmelskörper
Astronomie, Astrologie und Mathematik c3.s2
- Language
- German
Contents
- c3.s2.5 — 7 parts
§ 3. Vedische Periode. — Kenntnis der Himmelskörper
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Wenn wir uns zu dem wenden, was die Veden in nicht-mythischer, direkter Form über die Beschaffenheit und Ordnung der Welt zu sagen haben, so mag zuerst daran erinnert werden, wie oft und emphatisch die vedischen Sänger auf die Gesetzmässigkeit und Regelmässigkeit hinweisen, mit der sich die Phänomene des Naturlebens, besonders die Lichterscheinungen, vollziehen, wie die Sonne in einem Tage Himmel und Erde umeilt, wie die Morgenröten nie den altgewohnten Pfad verfehlen. Die Spur eines naiven Nachdenkens über natürliche Dinge findet sich in dem öfters ausgedrückten Erstaunen, dass die Sonne, obschon von nichts gestützt, nicht vom Himmel herunterfällt. Die Angaben über die allgemeine Anordnung des Weltgebäudes sind zu unbestimmt gehalten, um uns die Construction eines klaren Bildes zu erlauben. Es werden drei Weltgebiete unterschieden: die Erde, der Luftraum und der Lichthimmel. Jeder dieser Bereiche wird manchmal selbst als dreifach bezeichnet; falls hier an eine wirkliche Dreiteilung zu denken sein sollte (und nicht vielmehr an eine der im Veda nicht ungewöhnlichen Übertragungen einer Zahl, die mehreren Objekten zusammen zukommt, auf jedes einzelne derselben), so ist es schwer sich vorzustellen, was die drei Erden sein sollten; Luftraum und Himmel könnte man sich schon eher als in drei übereinander liegende Regionen eingeteilt denken. Die Erde wird rund genannt; wenn sie daneben auch als vier Ecken habend bezeichnet wird, so bezieht sich dies auf die vier Himmelsgegenden; wo von fünf solchen gesprochen wird, ist die Richtung von oben nach unten mit in Betracht gezogen. Von einer feststehenden Einteilung der Erde in Länder oder Regionen findet sich keine Spur; und wo, wie im Ai. Brā., die Erde samudra-paryanta »vom Meer umgrenzt« genannt wird, liegt kein Grund vor, an eine vollständige Umfassung der Erde vom Ocean zu denken, wie sie in der folgenden Periode gelehrt wird. Interessant ist eine Angabe im Jaiminīya-Upaniṣad-Brāhmaṇa, wonach die Mitte der Erde eine Spanne nördlich von dem Plakṣa-Prāsravaṇa liegt, und die Mitte des Himmels da, wo die sieben Ṛṣis (die Sterne des grossen Bären) sind.
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Von den beweglichen Himmelskörpern werden in ganz unzweideutiger Weise nur Sonne und Mond erwähnt, in den Brāhmaṇas sowohl als den Saṃhitās. »Nach einander wandeln sie, wie zwei spielende Kinder durchlaufen sie das Luftmeer; alle Wesen überschaut der Eine; die Zeiten ordnend wird der Andere immer neu geboren.« Die Sonne rollt dahin als das Rad der ewigen Ordnung; die Rosse der Sonne durcheilen in einem Tage Himmel und Erde. »Ohne zu rasten, durchkreisst sie diese Welten, nach rechts gewendet«. Sie ist Mittags der Erde am nächsten, heisst es in einem Brāhmaṇa, und anderswo, dass sie hundert Yojanas von der Erde entfernt sei. Interessant ist die Angabe des Ai. Brā. (III. 44), dass die Sonne wirklich weder auf- noch untergeht, sondern dadurch, dass sie sich umdreht, in den unteren Regionen, d. h. auf der Erde, abwechselnd Tag und Nacht hervorbringt. Wie die Sonne vom Westen zum Punkte des Aufgangs zurückkehrt, darüber geben die vedischen Texte keinen Aufschluss. Der Mond heisst der Ordner der Zeiten und Monate. Dass er sein Licht von der Sonne erhält, scheinen einige vedische Stellen anzudeuten; doch ist dabei nicht an eine Erleuchtung der Mondscheibe in unserem Sinne zu denken, sondern an eine allmähliche Anfüllung des Mondes während der lichten Monathälfte mit von der Sonne ausströmendem Lichte. — Sonnenfinsternisse werden in den Veden an verschiedenen Stellen in unzweideutiger Weise erwähnt und daselbst der Action eines Svarbhānu genannten Dämons zugeschrieben; an den nötigen Daten zu einer etwaigen Identification dieser Finsternisse fehlt es natürlich vollständig.
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Die Kenntnis der fünf Planeten ist den vedischen Indern öfters abgesprochen worden. Dass ihnen die helleren Planeten, Venus und Jupiter, wenigstens als Planeten, d. i. als Himmelskörper, die ihre Stelle unter den anderen Sternen ändern, unbekannt gewesen sein sollten, ist a priori sehr wenig wahrscheinlich; und es ist ganz wohl möglich, dass der Bṛhaspati der Hymnen ursprünglich nichts anderes war als der spätere Bṛhaspati, d. i. der Planet Jupiter. Eine ganz andere Frage ist, ob die Gesamtheit der fünf Planeten den vedischen Ariern bekannt war. Bestimmtes lässt sich darüber nicht sagen; die auffallende Thatsache, dass die Brāhmaṇas, die so gerne bekannte Zahlenverhältnisse zu allegorisierenden Spielereien verwenden, der fünf Planeten nie Erwähnung thun, lässt es wenig wahrscheinlich erscheinen, dass einige in den Ṛk-Hymnen genannte Fünfzahlen auf die Planeten gedeutet werden dürfen.
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Über vedische kosmologische Ansichten vgl. WEBER, Indische Studien IX, p. 358ff.; WALLIS, Cosmology of the Rigveda; MACDONELL, Vedic Mythology, § 7; ZIMMER, Altindisches Leben, p. 357 ff. — Über Sonne und Mond vgl. AIL. über vedische Mythologie; KAEGI, Der Rigveda, passim; ZIMMER, AIL. p. 349 ff.; Abschnitt I von SBD. — Über die vedische Kenntnis der Planeten vgl. LUDWIG, Rigveda III. p. 183 ff.; ZIMMER, AIL. p. 355 ff.; KAEGI, Rigveda p. 152; ŚBD. p. 63 ff.; OLDENBERG, Religion des Veda, p. 192 ff.
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§ 4. Vedische Periode. — Zeitrechnung. — Wir wenden uns zu der Zeitrechnung der vedischen Periode. Alle vedischen Texte sprechen übereinstimmend und ausschliesslich von einem Jahre von 360 Tagen. Stellen, welche diese Länge des Jahres direkt angeben, finden sich in allen Brāhmaṇas; und die 360 Tage und 720 Tage und Nächte des Jahres werden in der Rk. S. (I, 164) allegorisch angedeutet; ähnlich bezieht sich Ath. S. IV, 35, 4 auf die zwölf Monate, deren jeder 30 Tage enthält. Ebenso umfassen die grossen *ayana* genannten Somaopfer, die evident ein Jahr dauern sollten, 360 Tage; in späterer Zeit hat sich dies Opferjahr als eine der verschiedenen Jahresformen erhalten und heisst dann *sāvana*, d. i. das mit dem Pressen (*savana*) des Soma verknüpfte Jahr. Die Entstehung eines Jahres von 360 Tagen hat man sich zweifellos so zu denken, dass die Länge eines synodischen Monats rund auf 30 Tage angenommen wird, und demnach dem Jahre, das nicht mehr als zwölf volle Monate enthält, 360 Tage zugeschrieben werden. Monate und Jahre können in dieser Weise als conventionelle Perioden angesehen werden, und man kann daher fortfahren, ihnen die genannten Längen zuzuschreiben, selbst nachdem sich genauere Vorstellungen über ihre wirkliche Länge entwickelt haben.
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Soll aber zugleich eine Zeitrechnung vorhanden sein, die auf die Jahreszeiten und die wahren Mondwechsel Rücksicht nimmt, so müssen Verbesserungen von zweierlei Art gemacht werden: es müssen Tage oder Monate eingeschoben werden, um das Jahr von 360 Tagen mit dem Lauf der Jahreszeiten in Einklang zu erhalten, und es müssen gewisse synodische Monate als überzählig behandelt werden. Dass schon in der vedischen Periode gewisse Einschaltungen oder Auslassungen vorgenommen wurden, ist sicher; es erhellt dies schon aus der Stelle Rk. S. I, 25, 8, welche sagt, dass Varuṇa den zu den zwölf Monaten zugeborenen (Monat) kennt. Was aber der Modus des Verfahrens war, wissen wir nicht, und es ist auffällig, dass nirgends im Veda einer bestimmten Schaltperiode Erwähnung geschieht, und z. B. neben der immer wiederkehrenden Bemerkung, dass das Jahr 360 Tage habe, auf die weiteren fünf oder sechs Tage, die dem eigentlichen Sonnenjahr zukommen, nirgends Bezug genommen wird, ein Mangel, der umso mehr auffällt, als, wie schon erwähnt, die Brāhmaṇas sich gerne in allegorisirend-spielender Weise mit bekannten Zahlenverhältnissen beschäftigen. Dazu kommt der noch mehr auffallende Umstand, dass mehrfach die oben conventionell genannten Längen von Monat und Jahr festgehalten werden in Fällen, wo der conventionelle Wert sehr schlecht am Platze ist. Wenn gesagt wird, dass der Mond 15 Tage zunimmt und ebensoviele abnimmt, so mag dies noch hingehen;
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bedenklicher schon ist es, wenn ausdrücklich behauptet wird, dass die Sonne 6 Monate gegen Norden und ebensoviele gegen Süden geht; denn da die Texte nur einen dreissigtägigen Monat kennen, so wird hier das Ayana auf 180 Tage angesetzt anstatt auf 183. Dass es sich hier nicht nur um conventionell ungenaue Angaben handelt, sondern vielmehr um ganz verkehrte Anschauungen, zeigt die Stelle im Nidāna-Sūtra, wo gesagt wird, dass die Sonne in jedem der 27 Nakṣatras 13 1/3 Tage verweile, und somit das wahre Sonnenjahr auf 360 Tage abgeschätzt wird. Die spätere Zeit weiss freilich allen solchen auffälligen Angaben gerecht zu werden, indem sie Tage, Monate und Jahre verschiedener Art unterscheidet. Dass der Mond je 15 Tage zunimmt und abnimmt, ist ganz richtig, wenn wir nämlich unter einem Tag nicht den natürlichen Tag verstehen, sondern den dreissigsten Teil eines synodischen Monats, den sog. lunaren Tag (*candra* oder *tithi*). Ebenso ist gegen die Angaben der Länge der Ayanas und der Zeit, während der die Sonne in Verbindung mit einem Nakṣatra bleibt, nichts einzuwenden, wenn die dort erwähnten Tage die später sogenannten solaren (saura) Tage sind, deren jeder dem 360. Teile des wahren Sonnenjahres gleich ist. Diese Unterscheidungen, mit deren Hilfe die Commentatoren die Schwierigkeiten der vedischen Texte überwinden, sind aber von dem Standpunkte der letzteren aus völlig unzulässig;
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die Methode, Jahre und Monate künstlich in 360 und 30 Teile zu zerlegen, gehört erst der folgenden, zweiten Periode an. Selbst der Grundbegriff der späteren Zeiteinteilung, der der Tithi, ist den Brāhmaṇas völlig fremd. Die eigentlich vedischen Texte kennen nur einen, den natürlichen Tag; anstatt des Tages sprechen sie oft von der Nacht, eine — wie es scheint — ältere Redeweise. Wie unter diesen Umständen, d. h. bei völlig unklaren Begriffen über die wahre Länge des Jahres und, vermutlich, des Monats, die Einschaltungen zuwege gebracht wurden, die nötig sind, um Mondzeit mit Sonnenzeit und das Jahr von 360 Tagen mit dem wahren Sonnenjahr im Einklang zu erhalten, ist schwer zu verstehen. Wie erwähnt, sprechen schon die Saṃhitās von einem »zugeborenen« (dreizehnten) Monat, und in den Brāhmaṇas wird der 13. Monat oft genannt, manchmal mit Zusätzen die ihn als schwer zu erkennen oder zweifelhaft bezeichnen, Ausdrücke die anzudeuten scheinen, dass es damals eine feste Theorie zur Einschaltung noch nicht gab. Wir wissen, welches System als allen diesen Schwierigkeiten Rechnung tragend schliesslich, d. h. vermutlich gegen das Ende der Sūtra-Periode, allgemein angenommen wurde, nämlich das im Jyotiṣa-Vedāṅga, Garga und ähnlichen Werken — die wir unserer zweiten Periode zurechnen — dargestellte.
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Diesem System liegt ein Sonnenjahr von 366 Tagen zu Grunde, und die Monate die es anwendet, sind nicht dreissigtägige sondern Monate von 29 16/31 Tagen, welche Summe in dreissig Tithis von gleichem Umfang eingeteilt wird. Fünf Jahre von je 366 Tagen enthalten demnach 62 Monate, von denen zwei, einer in der Mitte und einer am Ende der fünfjährigen Periode, als überzählig (adhika) behandelt werden. Die fünfjährige Periode lässt sich weiter in 61 Monate von je 30 Tagen einteilen, und auch in 60 solare Monate, wenn man unter einem solchen den 12. Teil von 366 Tagen versteht. Dass aber diese fünfjährige Schaltperiode (ganz abgesehen von solch künstlichen Annahmen wie die Einteilung des synodischen Monats in 30 Tithis und des Sonnenjahres in 12 Monate) schon in vedischer Zeit im Gebrauch gewesen sein sollte, haben wir durchaus kein Recht anzunehmen; nirgends in den Brāhmaṇas findet sie sich erwähnt; und die Anspielungen auf sie, die man in den Hymnen gefunden haben will, sind ganz zweifelhaft. Dass sie nicht einmal in der Sūtraperiode allgemeinen Eingang in vedisch-priesterlichen Kreisen gefunden hatte, beweisen die Angaben, welche die Sūtren des Sāma-Veda über die verschiedenen Jahresarten machen.
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Dieselben stehen noch ganz altvedischem Standpunkt, indem sie als Grundform des Jahres das 360tägige ansehen und von demselben ausdrücklich behaupten, es sei ein auf die Nakṣatras bezügliches Sonnenjahr (āditya-saṃvatsaro nākṣatraḥ), weil — wie schon oben erwähnt — die Sonne in soviel Tagen die Nakṣatras durchlaufe, in jedem 13 1/3 Tag verweilend. Dann folgen die merkwürdigen Worte: »Nun das um 18 (Tage) grössere (Jahr). Dies ist ein Sonnenjahr in Bezug auf den seitlichen (transversalen) Gang (ādityasaṃvatsara eva tairyagayanikaḥ). Denn die Sonne geht beständig einmal (śaśvad ekadā) sechs Monate und neun Tage gegen Norden, und ebenso gegen Süden«. Dieses Jahr von 378 Tagen lässt sich nun nur so erklären, dass die Sūtra-Verfasser Kunde hatten von dem Umstand, dass ein Sonnenjahr von 360 Tagen durchaus nicht mit den Beobachtungen der Solstizien im Einklang steht (der »seitliche« tiryak- Gang ist die Bewegung der Sonne in Deklination), und dass die richtigere Annahme die eines Sonnenjahres von 366 Tagen wäre. Unter dem Einfluss aber der alten Tradition, dass das Jahr 360 Tage habe, waren sie unfähig, ein 366 tägiges Jahr als das normale zu betrachten, und ergriffen daher den uns freilich ungeheuerlich erscheinenden Ausweg, anzunehmen, dass, während die Sonne in der Regel 180 Tage je nach Norden oder Süden gehe, sie »beständig einmal«, das muss heissen »beständig von Zeit zu Zeit«, 189 Tage auf jedes Ayana verwende.
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Dies geschieht, bei der Voraussetzung eines 366 tägigen Jahres, jedes dritte Jahr, so dass am Ende von je drei Jahren die Solstizien wieder in Ordnung sind. Wie freilich daneben behauptet werden kann, dass die Sonne immer in 360 Tagen die Nakṣatras durchlaufe, ist nicht abzusehen. Die Texte sagen weiter, dass ein lunares (cāndramasa) Jahr 354 Tage habe, und dass die Monate eines solchen Jahres abwechselnd 30 und 29 Tage haben. Auch dies stimmt nicht zu der Annahme eines fünfjährigen Yuga; denn in dem letzteren haben 62 Monate 1830 Tage, während nach den Sāmasūtren sie nur 1829 haben würden, so dass am Ende des fünften Jahres keine Übereinstimmung zwischen Sonnen- und Mondzeit eintreten würde. Und wenn schliesslich nākṣatra Monate von 27 Tagen angenommen werden, so widerspricht dies ebenfalls der Theorie des fünfjährigen Yuga, nach welcher ein nākṣatra Monat aus 27²¹/₆₇ Tagen besteht. Wie nach den Sāmasūtren man sich die Weise vorstellen soll, in der Sonnen- und Mondrechnung in Ordnung gehalten wurden, ist unsicher; jedenfalls haben wir es hier mit Anschauungen zu tun, denen eine fünfjährige Schaltperiode fremd ist.
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§ 5. Vedische Periode. — Die Zwölften. — In neueren Büchern über vedische Altertümer finden wir ziemlich allgemein die Behauptung, dass, neben der Einschaltung eines 13. Monates, der Veda eine zweite und zwar ältere Methode kenne, Mond- und Sonnenzeit im Einklang zu erhalten, näm-
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Während wir demnach für die eigentlich vedische Zeit die Kenntnis des fünfjährigen Yuga nicht annehmen können, werden wir auf der anderen Seite nicht zögern dürfen, Spuren dieser ja schliesslich allgemein recipierten Periode in Teilen der späteren vedischen Zeit anzuerkennen. Daraus, dass die verschiedenen Namen des Jahres (samvatsara, parivatsara etc.), welche später für die fünf Jahre des Yuga verwendet werden, schon vielfach in den vedischen Texten vorkommen, lässt sich freilich nichts folgern, denn diese Namen erscheinen manchmal als fünf, dann aber auch als sechs oder vier, als drei oder zwei; und wo fünf genannt werden, liegt keinerlei Hindeutung auf ein Yuga vor. Wahrscheinlich sind nur einige dieser Namen (etwa samvatsara und parivatsara) alt und bedeuteten ursprünglich nichts als das einfache Jahr; weitere solche Namen wurden dann gebildet, je nachdem die Details des Opferceremoniells es erforderten; vier z. B. erscheinen in Verbindung mit den vier Cāturmāsya-Opfern. Für die einzigen sicheren Spuren eines sich bildenden oder allmählich in vedischen Kreisen in Aufnahme kommenden fünfjährigen Yuga können diejenigen Stellen in den Texten des Yajurveda gelten, wo davon die Rede ist, dass die Cāturmāsya-Feiern während einer Periode von fünf Jahren fortzusetzen sind, wobei zugleich, wenn schon in wenig klarer Weise, darauf hingewiesen wird, dass dadurch der dreizehnte Monat erreicht wird. Eine Periode von fünf Jahren wird hier offenbar als eine passende Schaltperiode angesehen.
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Über die Zeitrechnung der vedischen Periode vgl. WEBER, Die vedischen Nachrichten von den naxatra, 2. Teil (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1861), passim; WEBER, Vedische Beiträge, 1894 (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften zu Berlin) p. 37 ff.; ZIMMER, AIL. p. 360 ff.; SBD., 1. Abschnitt. — Die wichtigen Stellen aus den Sāmasūtren finden sich in der erstgenannten Abhandlung WEBERS p. 281 ff. — Über die Cāturmāsya-Feiern und ihre Beziehung zum fünfjährigen Yuga vgl. dieselbe Abhandlung p. 334 ff.
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lich vermittelst einer Einschiebung von 12 Tagen am Ende des Mondjahres von 354 Tagen, wodurch dem Sonnenjahr von 366 Tagen Rechnung getragen werde; das Alter dieser Methode werde durch die altgermanische Ansicht der Heiligkeit der »zwölf Nächte« oder »Zwölften« bestätigt. Ohne uns in eine Erwägung der Schwierigkeiten einzulassen, die aus einer solchen Einschaltungsmethode folgen würden, bemerken wir erstens, dass von indischem Standpunkte aus wir kein Recht haben, die Kenntnis eines 366 tägigen Sonnenjahres in uralter Zeit anzunehmen, und zweitens — was entscheidender ist — dass die vedischen Texte in keiner Weise darauf hinweisen, dass die zwölf Nächte vor dem Wintersolstiz — oder irgendwo am Ende des Jahres — irgendwelche besondere Beachtung gefunden haben sollten. Dass die Rbhus — die möglicher Weise Genien der Jahreszeiten sind — 12 Tage im Hause des Agohya schlafen, ist eine völlig unbestimmte Aussage, auf die allein sich gar nichts bauen lässt; und die damit in Verbindung gebrachten Brāhmaṇa-Stellen, die sagen, dass zwölf Nächte (nicht »die zwölf Nächte«) das Abbild des Jahres sind, haben mit den zwölf Nächten vor dem Wintersolstiz absolut nichts zu tun. Eine Festfeier von zwölf Nächten (oder Tagen) ist ein Abbild des Jahres aus dem einfachen Grunde, dass das Jahr zwölf Monate hat; jeder Tag der Festfeier stellt einen Monat des Jahres dar.
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Über die »Zwölften« vgl. WEBER, Zwei vedische Texte über Omina und Portenta, p. 388 (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1858); ZIMMER, AIL. p. 366; KAEGI, Rigveda, p. 152.
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§ 6. Vedische Periode. — Ayanas, Jahreszeiten. — Das Jahr wird in zwei Ayanas, »Gänge«, abgeteilt; während eines derselben geht die Sonne nach Norden, während des anderen nach Süden; jeder dieser »Gänge« umfasst sechs Monate. Dass unter einem Ayana die zwischen je zwei successiven Solstizien liegende Periode zu verstehen ist, darüber ist die gesamte eigentliche astronomische Litteratur der Inder einig, und auch schon in den Brāhmaṇas finden sich darüber bestimmte Angaben, wie wenn das Kau. XIX sagt, dass die Sonne still steht, nachdem sie sechs Monate nach Süden gegangen ist, um sich dann wieder nach Norden zu wenden etc. Wir haben demnach kein Recht zu der Annahme (welche in neuerer Zeit von Einzelnen gemacht worden ist), dass in einigen vedischen Stellen unter den Perioden, während welcher die Sonne »nördlich« oder »südlich« geht, die Hälften des Jahres zu verstehen seien, während derer die Sonne sich entweder nördlich oder südlich vom Äquator befindet d. h. die zwischen je zwei Äquinoctien befindlichen Jahreshälften. Eine auf den Solstizien beruhende Einteilung des Jahres kommt freilich mit einer anderen Einteilung des Jahres, nämlich der auf den Jahreszeiten beruhenden, mehrfach in Widerspruch, indem es bei einer natürlichen Begrenzung der Jahreszeiten unthunlich ist, eine Jahreszeit zugleich mit dem Wintersolstiz anfangen zu lassen; über die hieraus entspringenden Incongruenzen dürfen wir uns aber nicht dadurch hinaushelfen, dass wir dem Terminus »ayana« eine neue Definition aufdrängen. Wenn das Śa. Brā. II. 1. 3 sagt, dass Frühling, Sommer und Regenzeit die Jahreszeiten der Götter sind, und dass während derselben die Sonne sich nach Norden wendet (udag āvartate), so haben wir es hier mit einer Verschmelzung zweier Formen von Jahreseinteilung zu tun, die sich ohne Opfer von Genauigkeit nicht ausführen liess. Die wärmere und hellere Hälfte des Jahres wird natürlich von Göttern zugeschrieben; dass von dieser Hälfte aber nur der grössere Teil mit dem nördlichen Gang der Sonne zusammenfällt, wird unbeachtet gelassen. Die sich so ergebende Incongruenz wird übrigens um so kleiner, je früher wir den Beginn des Frühlings ansetzen.
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Die natürliche Einteilung des nordindischen Jahres ist die in drei Jahreszeiten — eine warme Zeit, eine Regenzeit und eine kühle oder kalte Zeit; es sind dies auch die in der jetzigen Zeit volkstümlich unterschiedenen Abschnitte des Jahres. Demgemäss werden auch in den Brāhmaṇas die Jahreszeiten (*ṛtu*) manchmal als drei bezeichnet, und dem entspricht das alte Institut der drei *cāturmāsya*, d. i. der am Anfang je einer viermonatlichen Jahreszeit darzubringenden Opfer. Eine weiter specialisirende Betrachtung führt auf die Annahme von fünf Jahreszeiten, indem zwischen der Regenzeit und der kalten Zeit eine Übergangsperiode von herbstlichem Charakter anerkannt wird, und ferner ein Unterschied gemacht wird zwischen den ganz heissen Monaten des Jahres und den vorhergehenden warmen Monaten, die unmittelbar auf die kühle Zeit folgen. Das System von fünf Jahreszeiten ist dementsprechend schon in den Brāhmaṇas vielfach anerkannt. Der Umstand ferner, dass das Jahr zwölf Monate hat, und dass es bequem ist, eine Zahl von Jahreszeiten zu haben, die sich der der Monate leicht anpassen lässt, muss wohl als der Grund angenommen werden, dass schliesslich das schon in den Brāhmaṇas im ganzen vorherrschende System von sechs Jahreszeiten zur Geltung kam; es wird hier als sechste Jahreszeit eine kühle (*śiśira*) Periode zwischen den eigentlichen Wintermonaten und den warmen Frühlingsmonaten eingeschoben. Die Reihe der Jahreszeiten ist demnach, wenn wir mit dem Frühling anfangen, *vasanta*, *grīṣma*, *varṣā*, *śarad*, *hemanta*, *śiśira*. Die Unterscheidung von sechs zweimonatlichen Jahreszeiten kann mit Hinsicht auf die natürlichen Verhältnisse kaum eine glückliche genannt werden; ihr bedeutendster Defect ist, dass sie die Regenzeit, die in keinem Fall auf weniger als drei Monate angesetzt werden darf, ungebührlich verkürzt. Es mag hier erwähnt werden, dass eine freilich in der vedischen Litteratur nicht bekannte (sondern erst aus Suśruta belegbare) Einteilung des Jahres in sechs Jahreszeiten, von denen zwei durch ihre Namen als mit dem Regen in Verbindung stehend bezeichnet werden (*prāvṛṣ* und *varṣā*), dem natürlichen Lauf des nordindischen Jahres besser entspricht als die erwähnte allgemein gebräuchliche; sie schliesst sich daher auch näher an die alte natürliche Dreiteilung des Jahres an.
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Über Ayanas, Jahreszeiten und Monate vgl. die zu § 4 genannte Litteratur, besonders die erstgenannte Abhandlung von WEBER, und SBD. — Vielfache Erörterungen dieser und verwandter Punkte finden sich auch in der zu § 9 zu nennenden Litteratur.
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§ 7. Vedische Periode. — Die Monate und ihre Einteilung. — Die Monate der vedischen Texte sind, wie schon bemerkt, unzweifelhaft als synodische Monate zu verstehen, werden aber — auf Grund von Einschaltungen, die uns in ihren Details nicht bekannt sind — zugleich mit den Jahreszeiten in eine feste Verbindung gesetzt. Dies erhellt schon aus den ältesten Namenlisten der Monate, die uns erhalten sind. Als solche nämlich müssen wir die in den Yajustexten überlieferten Listen ansehen, welche die folgenden Namen aufführen: *madhu*, *mādhava*; *śukra*, *śuci*; *nabhas*, *nabhasya*; *iṣ*, *ūrj*; *sahas*, *sahasya*; *tapas*, *tapasya* (wozu an einigen Stellen *amhasaspati* als der Name des 13. Monats kommt). Diese Namen haben nicht nur offenbar Bezug auf Phänomene des solaren Jahres, und zwar, wie aus ihrer Anordnung in sechs Paaren erhellt, auf ein in sechs Jahreszeiten eingeteiltes Jahr, sondern werden auch von den Texten direct als die zu Frühling, Sommer, Regenzeit, Herbst, Winter und kühler Zeit gehörigen Jahreszeiten bezeichnet. Ob diese Namen je in allgemeinem Gebrauch waren oder nur ceremonielle Verwendung hatten — wie man vermuten könnte, da sie nur in Mantras und in zur Erklärung von Mantras dienenden Stellen vorkommen — ist zweifelhaft; und sehr alt scheinen sie deshalb nicht zu sein, weil sie mit der künstlichen Einteilung des Jahres
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in sechs Zeiten in Verbindung stehen. Ältere Namen haben wir aber nicht; und sie zeigen jedenfalls, dass zur Zeit der Yajustexte ein System bestand, das darauf ausging, Mond- und Sonnenzeit in fester Übereinstimmung zu erhalten. — Von anderen gleichfalls nur in Mantras vorkommenden Namenlisten (worüber die Details bei A. WEBER, D. ved. Nachr. von den Naxatra, II. p. 349 ff.) scheint es höchst wahrscheinlich, dass sie durchaus nur priesterliche Erfindungen sind; und Beziehungen derselben auf die Jahreszeiten lassen sich zwar erraten, sind aber nicht sicher genug, um als Quelle der Belehrung zu dienen. Keines der bisher erwähnten Namensysteme findet aber in den vedischen Texten eine praktische Anwendung; wo immer dieselben von einem Opfer oder anderem Vorkommnis zu sagen haben, an welchen Monat es gebunden ist, machen sie Gebrauch von Bezeichnungen, die auf dem Stande des Mondes, zu der bestimmten Jahreszeit, in den sog. Nakṣatras beruhen. Es wird hiervon weiter unten in Verbindung mit der Erörterung der Nakṣatras gehandelt werden.
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Der Monat zerfällt in zwei durch Neumond und Vollmond begrenzte Hälften, von denen die des zunehmenden Mondes die lichte (śukla), die des abnehmenden Mondes die schwarze (kṛṣṇa) heisst. Die erstere wird häufig als die frühere (pūrva), die zweite als die spätere (apara) bezeichnet. Diese Benennung setzt natürlich einen mit dem Neumond anfangenden Monat voraus; daneben fehlt es aber nicht an Stellen, in denen der Vollmond als Ende des Monats und damit zugleich als Anfang des nächsten Monats bezeichnet wird. Jedem Halbmonat werden 15 Tage zugeschrieben; dass dies zu viel ist, wird nirgends anerkannt. Dass die 15 Tage des Halbmonats nicht als lunare Tage im Sinne der späteren Tithis verstanden werden dürfen, ist schon oben bemerkt worden. Als anerkannter Einschnitt im lunaren Monat wird, neben dem Vollmond und Neumond, noch die Aṣṭakā, d. i. der achte Tag nach dem Vollmonde, genannt; unter diesen Aṣṭakās wird an einigen Stellen die ekāṣṭakā, d. i. die auf den Vollmond des Monats Māgha folgende Aṣṭakā, hervorgehoben, als zum Ende des alten und Anfang des neuen Jahres in Beziehung stehend. — Die Tagnacht zerfällt in dreissig Muhūrtas. Der Muhūrta wird an einigen Stellen der Brāhmaṇas in einer bis zu sehr kleinen Zeitabschnitten vorschreitenden Weise weiter eingeteilt, und unter den Namen dieser kleinen Zeitteile finden sich einige, die sich auch in späterer Zeit erhalten haben; es liegt hier aber offenbar kein festes System der Zeiteinteilung vor, und die Aufzählung von ganz kleinen Zeitbrüchen ist überhaupt nichts weiter als eine müssige Spekulation, die nicht irgendwie in die Praxis übertrat.
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