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Der Jainismus: Eine indische Erlosungsreligion c10.s2: II. Geistlichkeit und Laienschaft

Der Jainismus: Eine indische Erlösungsreligion c10.s2

Language
German

Contents

II. Geistlichkeit und Laienschaft

1. Die Verfassung der Gemeinde

c10.s2.t1.1

Jeder Tîrthankara stiftete eine Gemeinde (Sangha), die aus vier Tîrthas, d. h. Gruppen von Verehrern bestand, nämlich aus: 1. Sâdhus, Mönchen, 2. Sâdhvîs, Nonnen, 3. Shrâvakas (eig. Hörer), Laienbrüdern, und 4. Shrâvikâs, Laienschwestern. Die geistliche Leitung des Sangha liegt in der Hand der Mönche, denen alle anderen Gruppen sich unterzuordnen haben. Mönche und Nonnen erhalten ihren Lebensunterhalt durch die frommen Spenden der Laienanhänger und sind dadurch von diesen materiell abhängig. Der Zusammenhalt zwischen Klerus und Laienschaft ist im Jainismus ein sehr enger. Die feste Organisation, die Mahâvîra seiner Gemeinde gegeben hatte, sicherte den Laien von jeher einen maßgebenden Einfluß auf das Mönchtum, wodurch das Entstehen einer herrschsüchtigen und sich in alle weltlichen Angelegenheiten einmischenden Pfaffenschicht verhindert und die moralische Qualität der Mönche mit gewissen Einschränkungen auf einer bestimmten Höhe erhalten werden konnte. Das Gewohnheitsrecht der Jaina-Gemeinden in Gujarât und Râjputânâ gewährt den Laien in weitgehendem Maße eine Aufsicht über die Auswahl, die Erziehung und den Wandel der Asketen; G. Bühler hat die Kirchenverfassung der Jainas in dieser Hinsicht zu der der schottischen Free Kirk in Parallele gestellt⁵². Wie streng an manchen Orten die Laien über den Wandel der Asketen wachen, lehren eine Reihe von Vorkommnissen der jüngsten Zeit. Im Jahre 1913 trat in Arrah ein Jaina-Mönch Jinasena auf, der von den dortigen Laien seinen Lebensunterhalt erbettelte. Einige Jainas stellten Nachforschungen über sein Vorleben an und ermittelten, daß er in Wahrheit kein richtiger Mönch war, sondern daß ihm seine angebliche geistliche Stellung nur als Vorwand für das Führen eines bequemen Lebens diente. Es sollte deshalb gegen den falschen Muni eingeschritten werden, und dieser konnte sich nur durch schleunige Flucht der Strafe entziehen 53. Frau Stevenson lernte in Pâlitânâ einen Sâdhu kennen, der eine Brille mit goldener Einfassung trug. Da den Mönchen jeder Besitz von Metall verboten ist, erklärten die Laien, als sie dies bemerkten, sie könnten ihn wegen der Verletzung der Ordensregel nicht als Asketen ansehen 54. Ebenso wurde ein Asket aus dem Tapâ-Gaccha, der die Eisenbahn benutzte, anstatt zu Fuß zu wandern, von allen Laien, die ihn dabei betrafen, nicht mehr als dem geistlichen Stande angehörig betrachtet. Als in Râjkot ein Sthânakavâsî Sâdhu einmal seinen Guru gebissen hatte, wurde er sofort exkommuniziert. Die Laien bestellten einen Schneider, ließen dem Ex-Asketen bürgerliche Kleidung anfertigen, geboten ihm, diese anzulegen, kauften ihm eine Fahrkarte nach dem ca. 44 Meilen entfernt gelegenen Orte Thân und expedierten ihn fort. Obwohl der ehemalige Sâdhu seine Sünde bereute, gelang es ihm nicht, in Râjkot Vergebung zu finden, sondern er mußte die Stadt verlassen 55.

c10.s2.t1.2

Die Aufsicht der Laien erstreckt sich nicht nur auf die gewöhnlichen Mönche, sondern auch auf die Shrîpûjyas oder Oberen der Orden. Mehrfach ist es vorgekommen, daß die Laien verhinderten, daß unwürdige Personen den Thron (Gaddi) des geistlichen Lehrers bestiegen, obwohl sie in der vorgeschriebenen Weise gewählt worden waren. Die Pattâvalîs (Lehrerlisten) erwähnen Fälle, in denen Shrîpûjyas wegen schlechten Verhaltens vom Sangha — d. h. vom Exekutiv-Ausschuß der Gemeinde — abgesetzt wurden. Das Eingreifen der Laien beschränkt sich gewöhnlich nur auf die eigene Sekte; Kharataras kümmern sich nur um Kharataras, Mitglieder der Tapâ-Sekte nur um Tapâ-Mönche usw. 56.

c10.s2.t1.3

Sehr oft ist die Kontrolle, welche die Laien über den Wandel der Mönche ausüben, nicht so streng oder besteht praktisch nicht. Die Gleichgültigkeit und Unwissenheit der Laien hat es oft verschuldet, daß die Vorschriften für Asketen von den Yatis nur wenig oder gar nicht beobachtet wurden und daß eine vollkommene Verweltlichung des Klerus eintrat — ein Übel, das sich trotz des reformatorischen Eifers frommer Männer nie mit der Wurzel ausrotten ließ.

c10.s2.t1.4

Der Einfluß, den pflichtbewußte Mönche auf das religiöse Leben der Laien ausgeübt haben und auch heute noch ausüben, ist sehr bedeutend. Die Geschichte hat uns die Namen einer Reihe hervorragender Seelsorger aufbewahrt, welche die Geschicke weiter Volkskreise und mächtiger Reiche gelenkt und nach den Grundsätzen der Jaina-Religion gestaltet haben. Auch in der Gegenwart machen sich die wohltätigen Einwirkungen großer Geistlicher auf das ganze Jainatum fühlbar. Dadurch, daß sie den Laien in Not und Anfechtung beistehen, ihnen religiöse Erbauung spenden und ihnen die geistigen Waffen liefern, um ihren Glauben im Kampf gegen andere Religionen zu verteidigen, haben viele Munis wesentlich dazu beigetragen, daß sich das ringsum von Gegnern hartbedrängte Jainatum bis heute behaupten konnte. Die große Verehrung, welche Jainas aller Schichten hervorragenden Sâdhus wie dem jüngst verstorbenen Vijaya Dharma Sûri entgegenbrachten, zeigt deutlich, was eine starke Persönlichkeit zu wirken vermag. Daß kleine Geister auf der anderen Seite durch ihren Fanatismus und ihre jeder Neuerung feindliche Engherzigkeit auf die Laienschaft einen schlechten Einfluß ausüben können, geht aus den Klagen weitblickender Jainas hervor, welche manche Mönche beschuldigen, durch ihren übergroßen Konservativismus fortschrittlichen Gedanken den Weg versperrt und dadurch zum Niedergang des Jaina-Glaubens beigetragen zu haben.

2. Die Laienschaft

c10.s2.t2.1

Der fromme Laie ist verpflichtet, die oben S. 202 genannten ,,kleinen Gelübde“ auf sich zu nehmen. Dadurch wird seine ganze Lebensführung aufs stärkste beeinflußt. Er darf keine Nahrung zu sich nehmen, durch die er sich der Tötung lebender Wesen schuldig machen würde, er darf kein Fleisch und keinen Honig essen, bestimmte Pflanzen wie Kürbisse, Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Mohrrüben, Rettiche nicht genießen, weil in ihnen mehrere Seelen wohnen, und nur Früchte verzehren, die reif sind. Alkoholische Getränke sind streng verboten, das Wasser, das zum Trinken dient, muß vor der Benutzung durchgeseiht und gekocht werden, damit keine Lebewesen in ihm sind, wenn es getrunken wird. Die Mahlzeiten müssen vor Sonnenuntergang eingenommen werden, weil in der Dunkelheit versehentlich kleine Tiere zusammen mit der Speise verschluckt werden könnten. Auch in der Wahl des Lebensberufes setzt die Religion dem Laien Schranken: verboten sind ihm infolge der mit ihnen verbundenen Verletzung von Lebewesen eine Reihe von Beschäftigungen, wie Kriegshandwerk, Jagd, Fischfang, Ackerbau, die Verfertigung und der Verkauf von Waffen, von Elfenbeinarbeiten, von Dingen, zu denen Knochen und Haare verwendet werden, das Graben von Teichen und Brunnen, das Treiben von Mühlen und Maschinen, der Handel mit Tieren und Sklaven u. a. Die Gebote sind nie ganz beobachtet worden, da wir in der Geschichte ja auch Jaina-Feldherrn begegnen und es noch heute Jaina-Ackerbauer gibt; im allgemeinen aber haben sie dahin gewirkt, daß sich die große Mehrzahl der Jainas dem Handel zuwandten, vornehmlich dem Handel mit Perlen, Tuchen und Getreide, sowie vor allem dem Bankiergewerbe.

c10.s2.t2.2

Aufgabe der Laien ist es, für den Unterhalt der Asketen und der religiösen Institutionen Sorge zu tragen. Dieser Aufgabe sind sie stets voll gerecht geworden. Die Freigebigkeit und Opferwilligkeit vermögender Jainas hat sich oftmals als wahrhaft großartig erwiesen. Sie haben nicht nur beständig zahllosen Dienern der Religion das Führen ihres weltabgewandten Lebens ermöglicht, sondern auch Gemeindehäuser und Tempel erbaut. Daß Eitelkeit und Ruhmsucht bisweilen einen starken Teil an dem Wohltätigkeitssinn großer Kaufherren hatten, ist menschlich begreiflich; daß Jaina-Lehrer gegen Spenden aus irdischen Motiven ankämpften, ergibt sich aus einer Bemerkung in Mànavijayas „Dharmasangraha“, nach der es achtmal verdienstlicher sein soll, einen zerfallenen Tempel ausbessern zu lassen, als einen neuen zu bauen, weil der, welcher eine Reparatur bezahle, weniger die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich lenke, als ein Mann, der ein neues Gebäude errichte 57. Noch heutzutage werden viele Tempel von freigebigen Spendern erbaut; modern-denkende Jainas meinen allerdings, daß sich hier oft ein irregeleiteter Wohltätigkeitssinn betätige. Denn oftmals seien später nicht genügend Mittel vorhanden, um den Tempel und den Kult in ihm zu erhalten, und häufig bestehe ein Bedürfnis nach neuen Andachtsstätten nicht, schreibt doch die Jaina-Gazette, daß in einem Orte wie Arrah die Zahl der Kultbilder die der erwachsenen männlichen Jainas übertreffe 58.

c10.s2.t2.3

Zu jeder Zeit haben „Dânavîras“ („Helden im Geben“), wie die großen Donatoren von den Jainas genannt werden, auch große Summen für gemeinnützige Zwecke der verschiedensten Art hergegeben. Entsprechend dem universellen Geiste des Jainismus beschränkt sich die Wohltätigkeit der Shrâvakas nicht auf Menschen, sondern richtet sich gleicherweise auch auf Tiere. Bei festlichen Gelegenheiten pflegen Jainas den Fleischern zur Schlachtung bestimmte Tiere abzukaufen und in Freiheit zu setzen. Die eigenartigste Institution des Jaina-Tierschutzes sind aber die Tierhospitäler, die sog. Pânjrâpols.

c10.s2.t2.4

Die Pânjrâpols nehmen Tiere der verschiedensten Art auf. Das Tierhospital von Ahmedâbâd enthielt z. B. Anfang 1875: 265 Kühe und Ochsen, 130 Büffel, 5 blinde Kälber, 894 Ziegen, 20 Pferde, 7 Katzen, 2 Affen, 274 Hühner, 290 Enten, 2000 Tauben, 50 Papageien, 25 Sperlinge, 5 Gabelweihe und 33 andere Vögel. Die Tiere wurden entweder von ihren Besitzern im Asyl eingeliefert oder gekauft. Letzteres geschieht häufig durch Privatpersonen, die ein gutes Werk tun wollen, indem sie das Schlachten von Tieren verhüten. Bei Tiermärkten erscheint auch zuweilen ein Beamter der Pânjrâpols, um nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Vierfüßler vor dem Tode zu retten. Die Tiere werden zumeist im Heim verpflegt, für die Rinder stehen Weideplätze zur Verfügung. Tiere, die im Pânjrâpol geboren werden, werden gewöhnlich nicht verkauft, sondern zum Besten des Heims verwendet. Die Kadaver von Tieren, die im Asyl sterben, werden zumeist Dheds überlassen oder verkauft; diese Abdecker tragen sie fort und verscharren sie, nachdem sie ihnen die Häute abgezogen haben.

c10.s2.t2.5

Fast alle Pânjrâpols, mit Ausnahme der kleinsten, enthalten auch ein Insektarium (Jivât Khâna). Dieses wird in Ahmedâbâd von einem Beamten ergänzt, der, zumal in der Regenzeit, wenn in Fäulnis übergegangene Stoffe häufig sind, einen Sack durch die Straßen trägt und in diesem Maden und anderes Ungeziefer sammelt. In den für die Insekten bestimmten Raum werden Körner usw. als Nahrungsmittel für die Bewohner hineingelegt. Am Ende jedes Jahres wird ein neuer Raum eröffnet, der alte wird dann für 10—12 Jahre geschlossen. Wenn diese Zeit vorüber, glaubt man, daß alles Leben in ihm abgestorben sei; er wird dann entleert und sein Inhalt als Dünger verkauft⁵⁹.

3. Die Mönche und Nonnen

c10.s2.t3.1

Die Mönche und Nonnen sind Personen, welche in der Erkenntnis der Wertlosigkeit irdischen Strebens der Welt entsagt haben, um ein der Kasteiung und der religiösen Meditation geweihtes Leben zu führen. Die Verwirklichung des asketischen Ideals erfordert die verschärfte Durchführung der fünf für die Laien geltenden Gebote sowie die Beobachtung der S. 205 aufgeführten Pflichten, welche die Abwehr und die Tilgung des Karma zur Folge haben. Die Organisation des Asketentums ist heute bei den Shvetâmbaras und Digambaras eine verschiedene, es empfiehlt sich daher, beide Konfessionen gesondert zu behandeln. Wir beginnen mit den Shvetâmbaras, weil dieselben (mit Einschluß der Sthânakavâsîs) in der Gegenwart weitaus die Majorität haben und weil das über sie vorliegende Quellenmaterial an Reichhaltigkeit und Zuverlässigkeit an erster Stelle steht.

c10.s2.t3.2

Nach der allseitig theoretisch anerkannten Lehre der Shvetâmbaras dürfen nur solche Männer und Frauen in den geistlichen Stand treten, die über sich selbst verfügen können oder deren Eltern, Verwandte oder Vorgesetzte dies gestatten; sie müssen zudem moralisch würdig sein und die nötigen körperlichen und geistigen Kräfte besitzen, um den Erfordernissen ihres Berufes nachzukommen.

c10.s2.t3.3

Die folgenden 18 Arten von Männern dürfen nicht in einen Mönchsorden aufgenommen werden: 1. Knaben unter 8 Jahren, 2. Greise (diese sind nur zum Empfang der Weihe des Sanstâra, des freiwilligen Hungertodes berechtigt), 3. Eunuchen, 4. Impotente, 5. Gelähmte, 6. Kranke, welche den Anstrengungen des Bettelns usw. nicht gewachsen sind, 7. Diebe, 8. vom König und der Justiz Verfolgte, 9. Geisteskranke, 10. Blinde, 11. um Geld gekaufte Sklaven, 12. durch Leidenschaften und Sinnesgenüsse Verdorbene, 13. Toren, welche nicht einmal die Namen der Jinas behalten können, 14. Verschuldete, 15. Leute von niedriger Geburt (Hurensöhne, Angehörige verachteter Handwerkerkasten) oder niedriger Gesinnung (Brahmanenmörder), 16. Personen, die bestimmte Verpflichtungen übernommen haben und sich diesen durch ihr Mönchtum entziehen würden, 17. Diener, d. h. Leute, die sich gegen Lieferung von Kleidung und Nahrung in Abhängigkeit von anderen begeben haben, 18. Personen, welche die Erlaubnis ihrer Eltern, Vormünder, Vorgesetzten usw. zum Eintritt in den Orden nicht besitzen 60.

c10.s2.t3.4

20 Arten von Frauen dürfen nicht Nonnen werden, nämlich 18 Arten, welche den soeben aufgeführten Arten von Männern entsprechen, sowie 19. Schwangere und 20. Frauen, welche noch Kinder zu säugen haben.

c10.s2.t3.5

Bemerkenswert ist vor allem das Verbot, Personen aufzunehmen, die mit besonders hervortretenden Gebrechen behaftet sind, denen Hände, Füße oder andere Gliedmaßen fehlen oder die von Geburt mißgestaltet sind, wie Zwerge und Bucklige. Dieselben Regeln gelten für die Inhaber höherer Grade des Mönchtums; wenn also jemand nach seinem Eintritt in den geistlichen Stand eine Hand oder einen Fuß verliert, so kann er nicht Âcârya werden usw. Einäugigen ist die Aufnahme in den Orden erlaubt, die Beförderung zu den höheren Stellungen hingegen verschlossen 61.

c10.s2.t3.6

Das Asketentum erheischt zwar das Aufgeben alles Besitzes, doch billigen die Shvetâmbaras den Asketen das Tragen einer besonderen Kleidung zu, bestehend in einem weißen (bei den Samvegîs ockergelben) Ober- und Untergewand. Die Ausrüstung eines Mönchs besteht weiterhin gewöhnlich in einigen hölzernen (nicht metallenen) Schalen und Töpfen, mit denen er Speise und Trank sammelt, in einem Stück Zeug, durch welches er das Wasser seiht, bevor er trinkt, in einem Tuche, das er vielfach (bei den Sthânakavâsîs beständig) vor dem Munde trägt, um das Verschlucken von Luft-Tieren zu verhindern, in einem Besen oder einer Bürste, mit welchen er die Insekten auf dem Wege vor sich hinwegfegt, um sie nicht zu verletzen, und in einem Wanderstabe. Die Idolverehrer führen außerdem 5 Muscheln oder Sandelstücke, ein Buch oder etwas ähnliches als Symbol für den abwesenden Lehrer bei sich. Der Kopf wird nicht bedeckt; das Haar soll nach der strengen Regel ausgerupft werden, oft tritt heute jedoch das Scheren an die Stelle des schmerzhaften Ausziehens.

c10.s2.t3.7

Auf alle Bequemlichkeiten muß der Asket verzichten. Er darf weder baden noch sich die Zähne putzen, er muß auf der nackten Erde oder auf einer harten Lagerstatt schlafen, er darf kein Feuer anzünden und sich keine Speise kochen. Seine Nahrung erbettelt er von Jaina-Laien; Nicht-Jainas soll er nicht um Almosen angehen. Der Bettelgang soll nur einmal täglich angetreten werden und hat unter Beobachtung bestimmter Regeln zu erfolgen. So sollen nur Häuser besucht werden, deren Türen offen stehen, und nur Speisen entgegengenommen werden, die der Spender nicht mehr braucht oder erübrigen kann, nicht solche, die für den Bettelnden besonders hergestellt worden sind. Die Spenden bestehen in Reis, Brot, Milchpudding, Süßigkeiten sowie in gekochtem Wasser. Gewöhnlich bettelt nicht jeder Mönch für sich, sondern einer übernimmt diese Arbeit für seine Genossen, damit diese sich ungestört dem Studium oder der Kasteiung widmen können. Die empfangene Speise wird nach dem Upâshraya gebracht und dort geteilt. Andere Gaben als Nahrungsmittel dürfen Asketen nur in begrenztem Umfange annehmen; sie dürfen sich nur ein Kleid, ein Tuch, eine Almosenschale, einen Besen oder ähnliche für ihr asketisches Leben notwendige Dinge geben lassen und müssen diese zu Füßen des Lehrers (bzw. der Oberin) niederlegen; erst wenn ihnen von diesem die Gabe zugesprochen worden ist, dürfen sie sie behalten.

c10.s2.t3.8

Nach der strengen Lehre Mahâvîras sollen die Asketen nur einen Tag in einem Dorf und nur fünf Tage in einer Stadt verweilen; später wurde dieses Gebot dahin erweitert, daß sie höchstens eine Woche in einem Dorfe und einen Monat in einer Stadt zubringen dürfen, und manche Texte dehnen den Aufenthalt auf einen bzw. zwei Monate aus. Während der vier Monate der Regenzeit müssen sie jedoch ihr Wanderleben aufgeben und an einem Orte bleiben, um keine lebenden Wesen zu gefährden.

c10.s2.t3.9

Über die Orte, in welchen Asketen übernachten dürfen, gibt es eine Reihe von Bestimmungen. Eine Vorstellung von den Vorschriften dieser Art, die für Shvetâmbara-Mönche und -Nonnen gelten, mögen die folgenden Stellen aus dem alten Kalpa-Sûtra geben, die ich hier nach W. Schubrings Übersetzung mitteile:

c10.s2.t3.10

„Sind innerhalb einer Haus-Umfriedigung Körner von Wasser- und Regenreis, Mudga- und Mâsha-Bohnen, Sesam, Hülsenfrüchten, Weizen, Gerste oder Yavayava verschüttet, verwirrt, vermengt, verstreut, so dürfen die Mönche oder Nonnen dort auch nur vorübergehend nicht wohnen. Wenn sie aber folgendes merken: sie sind nicht verschüttet usw., sondern zu Scheffeln und Haufen geschichtet, an Mauern und Wänden aufgehäuft, mit Asche und Kuhdung verklebt oder zugedeckt, so dürfen die Mönche oder Nonnen dort Sommers und Winters wohnen. . . . Wenn innerhalb einer Haus-Umfriedigung ein Krug mit Reismehlgrütze oder mit einer Fruchtgrütze, ein Krug mit kaltem oder mit warmem reinen Wasser hingesetzt ist, die Nacht hindurch ein Licht brennt, eine Fackel leuchtet, so dürfen die Mönche oder Nonnen dort auch nur vorübergehend nicht wohnen. Wenn man weiterhin sich nach einem Hause umsieht, aber keines findet, so darf man dort eine Nacht oder zwei Nächte wohnen, aber nicht länger als diese. Wer dies doch tut, verwirkt eine der eigenmächtigen Überschreitung entsprechende Zurückstellung und Buße.“⁶²

c10.s2.t3.11

Vorzugsweise wohnen die Mönche und Nonnen in den von den Laien unterhaltenen Upâshrayas, die sowohl als Gemeindehäuser als auch als ständige Asketenherberge dienen.

c10.s2.t3.12

Das Leben der Mönche und Nonnen ist bis ins einzelnste durch eine Fülle von Vorschriften geregelt, die dazu bestimmt sind, sie vor Unkeuschheit und weltlicher Gesinnung zu bewahren und zu einem enthaltsamen, der Kasteiung und dem Studium geweihten Leben anzuhalten. Die Regeln für die Nonnen sind zum Teil strenger als die der Mönche, weil sie schutzloser Versuchungen preisgegeben sind. Alle Vorschriften haben freilich nicht verhindern können, daß der Klerus mit der Zeit entartete. Viele Bestimmungen wurden de facto außer Kraft gesetzt, und die alte Ordnung geriet immer mehr ins Wanken. So kam es denn, daß trotz der großen Zahl von Leuten, welche die Asketenkleidung tragen, nur immer wenige einen Anspruch darauf erheben können, als echte Asketen zu gelten. Diese Wahrheit findet sich in dem folgenden (von den Jainas selbst oft zitierten) Verse ausgesprochen, der dem Cânakya (Kautilya) zugeschrieben wird⁶³:

c10.s2.t3.13

„Nicht jeglicher Fels einen Edelstein umhegt,
Nicht jeder Elefant eine Perle in sich trägt,
Nicht jeder Asket ist in Wahrheit ein Asket,
Und nicht in jedem Walde ein Sandelbaum steht.“

c10.s2.t3.14

Daß viele Asketen nicht den Anforderungen entsprechen, welche an sie gestellt werden müßten, erklärt sich oft schon durch die Umstände, welche sie zum Eintritt in die geistliche Laufbahn veranlaßten. Eigentlich sollen nur diejenigen Mönche werden, die der Erlösung zustreben und dem Wirrsal des Sansâra entrinnen wollen. In der Praxis nehmen naturgemäß auch Personen die Weihen, welche sich nicht von so reinen Beweggründen leiten lassen, Leute, die das Mönchtum als eine bequeme Versorgung betrachten, die ihnen die Möglichkeit gibt, verhältnismäßig angenehm ohne große Mühe und Arbeit zu leben. Die Asketenorden rekrutieren sich nun aber nicht nur aus Freiwilligen, da diese nicht ausreichen würden, um das Bedürfnis nach Seelsorgern zu decken. „Man sorgt deshalb für den nötigen Nachwuchs gewöhnlich dadurch, daß die reicheren Gemeindemitglieder Knaben noch im zartesten Alter von ihren Eltern kaufen und den Yatis zur Erziehung übergeben. Mit Vorliebe nimmt man die unehelichen Kinder brahmanischer Witwen, die natürlich billig zu haben sind und bei denen man, da meist auch die Väter der gebildetsten Kaste Indiens angehören, günstige Geistesanlagen voraussetzen darf. Indessen kommt es auch nicht selten vor, daß, besonders zur Zeit von Teuerung, Kinder armer Brahmanen oder Vâniàs (Kaufleute) gekauft werden. In einzelnen Fällen sind auch die Yatis selbst tätig und sichern sich Nachfolger, indem sie verlassene Waisen bei sich aufnehmen oder sich Kinder ihrer Glaubensgenossen, an denen sie Gefallen finden, erbetteln.“64 Daß Personen, die, ohne selbst je einen inneren Drang nach dem Mönchsleben verspürt zu haben, zu Asketen gemacht wurden, die Vorschriften sehr genau beobachten, kann billig niemand erwarten; es ist daher nicht verwunderlich, daß durch das Umsichgreifen der Übung, Kinder zu Mönchen zu erziehen, ein Verfall des alten Asketentums eintreten mußte.

c10.s2.t3.15

Shvetâmbara-Mönche dieser Art sind vielfach die sog. „Gorajîs“ (heute auch „Yatis“ genannt). Diese nehmen die mönchischen Pflichten zum Teil so wenig streng, daß sie von manchen Jainas nicht als richtige Asketen betrachtet werden; der Umstand, daß sie sich in hervorragendem Maße aus Leuten aus niederen Kasten und aus unehelichen Söhnen, die in der Jugend gekauft wurden, ersetzen, trägt ebensowenig dazu bei, ihnen soziale Hochschätzung zu sichern, wie die Tatsache, daß sie vielfach wenig gebildet sind und deshalb nur eine geringe Kenntnis der heiligen Schriften besitzen. In der Einhaltung der Vorschriften befolgen sie oft eine sehr laxe Praxis. Sie wandern nicht dauernd umher, sondern bleiben an einem Orte seßhaft, genießen leckere Kost, schlafen in Betten und machen sich gelegentlich des Bruches des Keuschheitsgelübdes schuldig. Unter allen möglichen Vorwänden scheuen sie sich nicht, Geld anzunehmen und bei sich zu führen, indem sie sich heute damit entschuldigen, Mahâvîra habe den Besitz von Münzen, nicht aber von Banknoten verboten. Ihre Oberen führen die Verwaltung von großen Stiftungen, die sie an ihre Schüler weitervererben. Die großen Mittel, über die sie verfügen, ermöglichen ihnen ein pomphaftes Auftreten mit Sänften und Dienern. Da die Gorajîs im Besitz von Zaubersprüchen sein sollen, werden sie von manchen Laien gefürchtet, so daß sie ihnen Almosen spenden, obwohl ihr Leben mit der Asketen-Regel nicht im Einklang steht.

c10.s2.t3.16

Gegen die Verweltlichung des Mönchtums traten wiederholt Reformatoren auf, die sich bemühten, der strengen Ordnung wieder Anerkennung zu verschaffen. Große Bedeutung gewannen unter den orthodoxen Shvetâmbaras die Bestrebungen von Yashovijaya (17. Jh.). Dieser führte die Neuerung ein, daß seine Anhänger, die Samvegi-Sâdhus, statt weißer ockergelbe Gewandung tragen, um sich von den „unreinen Yatis“ auch äußerlich zu unterscheiden. Die Sâdhus stehen wegen ihrer Sittenstrenge in hohem Ansehen; ihre Zahl soll nach Jacobi heute etwa 250 betragen 65. Die Sthânakavâsîs, deren Grundtendenz auf Wiederherstellung der Zustände zur Zeit der ältesten Gemeinden gerichtet ist, sehen ebenfalls streng darauf, daß ihre Asketen die Vorschriften der heiligen Schriften genau einhalten.

c10.s2.t3.17

Die Nonnen (Sâdhvî) der Shvetâmbaras und Sthânakavâsîs tragen eine Tracht von derselben Farbe wie die Mönche. Das Schultertuch wird über den Kopf gelegt, so daß es das Gesicht verdeckt. Die Ausrüstung entspricht der der Asketen; gleich diesen werden ihre Haare ausgerissen oder geschoren. Nonnen wandern stets zu zweien oder dreien und wohnen in besonderen Upâshrayas, die der Leitung von Oberinnen unterstellt sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, den Laienfrauen religiöse Belehrung zu erteilen. Im Gegensatz zu den Nonnen anderer Religionsgemeinschaften, z. B. des Buddhismus, haben die Jaina-Sâdhvîs stets einen hohen moralischen Status behauptet und werden deshalb allenthalben in Ehren gehalten.

c10.s2.t3.18

Bei den Digambaras ist der Klerus anders organisiert. Bei ihnen sollen die Asketen nackt gehen, weil sie nichts, also auch keine Kleidung besitzen dürfen. Diese Übung ist aber unter den heutigen Verhältnissen schwer durchführbar. Es gibt daher gegenwärtig nur vereinzelte Digambara-Asketen, die diese Praxis befolgen; sie leben einsam außerhalb der Städte in den Wäldern, ganz und gar frommer Meditation hingegeben 66. Frauen, die sich in dieser Weise kasteien, existieren nicht, weil das Nacktgehen derselben Anstoß erregen würde.

c10.s2.t3.19

Der Brauch, nackt in der Einsamkeit zu leben, ist schon in alter Zeit von den Digambara-Asketen nicht streng durchgeführt worden. Bereits Jinasena (9. Jh. n. Chr.) läßt in seinem Âdi-purâna 67 Rishabha prophezeien, es werde eine Zeit kommen, in der die Munis zu Gemeinschaften vereint, nicht mehr in den Wäldern leben würden, und Gunabhadra spricht in seinem „Âtmânushâsana“ von den Asketen, die im bösen Kali-Zeitalter in der Nähe menschlicher Behausungen wohnen würden, wie wilde Tiere, die nachts in die Dörfer eindringen 68. Im 13. Jh. spricht dann Âshâdhara von den Caityavâsî-Digambara-Asketen, die zwar noch nackt gingen wie die Arhats, aber die Gelübde nicht mehr streng hielten, da sie feste Wohnstätten hätten. Zur Zeit der mohammedanischen Herrschaft kam das Nacktgehen der Asketen immer mehr in Abnahme, weil die Muselmânen unbekleidete Munis verfolgten. Vasantakîrti, der im 13. Jh. gelebt haben soll, vertrat daher den Standpunkt, die Asketen sollten, solange sie sich in der Öffentlichkeit zeigten, ein Tuch umschlagen. Die Anhänger dieser Praxis, des Vishvapantha (universellen Pfades) bilden heute eine Sekte der Digambaras. Die Asketen leben in Klöstern unter der Leitung von Bhattârakas. Nach G. Bühler sollen die Bhattârakas beim Einnehmen ihrer Mahlzeit ihre Kleidung ablegen und vollkommen nackt dasitzen, während ein Schüler eine Glocke läutet, um alle Fremden vom Hinzutreten abzuhalten 69.

c10.s2.t3.20

Gegen die Lehre der Vishvapanthîs erhob sich Protest bei den Anhängern des alten strengen Brauches. Diese sog. „Terâpanthîs“ (Anhänger des Pfades euerer [Seele]), deren Organisation auf Pandit Banârsidâs (17. Jh.) zurückgehen soll, bestreiten die Berechtigung dieser Neuerungen, erkennen die Autorität der Bhattârakas nicht an und betrachten nur die im Dschungel wohnenden nackten Munis als wahre Asketen.

c10.s2.t3.21

Außer den nackten Mönchen gibt es bei den Digambaras auch solche, welche Kleidung tragen; diese gelten jedoch nicht als Voll-Asketen, sondern nur als Laien, welche die höchsten der 11 Pratimâ-Stufen erreicht haben. Sie zerfallen in zwei Gruppen, in Kshullakas und Ellakas (Ailaka). Der Kshullaka trägt ein zwischen die Beine gezogenes Tuch (Langotî) und ein etwa drei Ellen langes, eine Elle breites Stück Zeug darüber, der Ellaka begnügt sich mit der Langotî. Eine Almosenschale und ein kleiner Wedel von Pfauenfedern (statt der Bürste) vervollständigen die Ausrüstung beider. Sie wohnen im Walde oder in Klöstern (Matha). Kshullakas und Ellakas dürfen nur einmal am Tage Speise zu sich nehmen und müssen dieselbe in den Vormittagsstunden (zumeist zwischen 10 und 11) erbetteln. Ein Kshullaka aus den drei oberen Kasten darf nur die Nahrung essen, die er in einem Hause erhalten hat; ein Shûdra hingegen darf bis zu fünf Häusern nacheinander besuchen, hat jedoch seinen Bettelgang sofort aufzugeben, sobald er in einem Hause genügend Speise bekommen hat; er setzt sich dann an dem Orte nieder und verzehrt seine Mahlzeit dort, wo seine tägliche Ration vervollständigt worden war. Die Ellakas folgen denselben Vorschriften, dürfen jedoch täglich nur eine Mahlzeit genießen, die aus einer und derselben Küche stammt 70.

c10.s2.t3.22

Als Seelsorger fungieren bei den Digambaras Laien, welche die 7. Pratimâ-Stufe oder eine höhere erreicht haben, also jedenfalls Personen, welche Brahmacarya (Keuschheit) üben. Dieselben tragen rote Gewänder und werden Svâmis genannt, üben jedoch nicht die Funktionen von Purohitas (Priestern) bei den häuslichen oder in den Tempeln stattfindenden Zeremonien aus.

c10.s2.t3.23

Eigenartig sind die Verhältnisse in Südindien. Hier soll sich, wenn die folgenden Mitteilungen den Tatsachen entsprechen, ein erblicher Priesterstand herausgebildet haben, aus welchen auch die Asketen hervorgehen. W. Francis macht darüber im „Gazetteer“ des South Arcot District die folgenden Angaben 71: Es gibt drei Priesterklassen. Die zahlreichste von diesen ist die der Arcakas (Vâdyârs). Diese nehmen die Riten in den Tempeln vor. Ein Laie kann kein Arcaka werden, denn diese sind eine Klasse für sich. Laien speisen wohl mit Arcakas, doch findet kein Konnubium unter ihnen statt, die Arcakas haben deshalb große Schwierigkeit, für ihre Söhne passende Bräute zu finden, und bezahlen oft 200 bis 300 Rupien für diese. Ein Arcaka kann zur nächsthöheren Priesterklasse emporsteigen und ein Annam oder Annuvriti (Anuvirati) werden, eine Art Mönch (?), der heiraten darf, aber gewisse besondere Vorschriften in seinem Wandel befolgen muß. Diese Annams können wieder zu den höchsten dieser drei Klassen aufrücken und Nirvânis oder Munis werden, Mönche, die ein eheloses, weltabgeschiedenes Leben führen. Die Mönche scheren ihr Haupt und tragen rote Gewänder; sie führen ein Messinggefäß und ein Bündel Pfauenfedern, mit denen sie den Ort, an dem sie sich niedersetzen wollen, vorher fegen, um keine Insekten zu beschädigen. Alle Jainas begrüßen sie in respektvoller Weise durch „Namaskâra“; sie werden auf Kosten der Gemeinde unterhalten. . . . An der Spitze der Jainas steht ein Hohepriester (Mahâdhipati), der von den Vertretern der größten Jaina-Dörfer gewählt wird. Derselbe reist, von einem Gefolge von Anhängern umgeben, in einem Palankin zwischen den Hauptorten auf Kosten der Gemeinde umher, schlichtet Kastenstreitigkeiten und bestraft und exkommuniziert Leute, die sich etwas zuschulden kommen ließen. Die Aufsicht, die er über seine Anhänger ausübt, ist sehr streng und steht in scharfem Kontrast zu der schwindenden Autorität vieler Hindu-Gurus.“

c10.s2.t3.24

Hohepriester dieser Art gibt es an verschiedenen Orten. Der Hohepriester an dem Heiligtum von Karkâla hieß z. B. im Jahre 1907 Lalita Kîrti Bhattâraka Pattâcârya Variya Jiyasvâmigalu. Sein festlicher Ornat bestand in einem rot- und goldgestickten Leibtuch, einem roten und goldenen Turban und einer Bürste aus Pfauenfedern mit goldenem Griff 72.

c10.s2.t3.25

Bei den Digambaras gibt es auch Nonnen, wie schon bemerkt warde, aber keine „luftgekleideten“. Diese Âryâs (Hindi: Arjikâs, in Südindien Aryânganais genannt) sind Jungfrauen oder Witwen oder Frauen, die ihren Gatten verlassen haben. Sie halten die 11 Pratimâs (S. 204) der Laienschwestern ein, raufen sich eigenhändig ihr Haar aus, tragen ein weißes Gewand (Sâri) und Pfauenfedern.

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