Indische Palaographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35: IV. Entwickelungslehre und Gynäkologie
Indische Paläographie von circa 350 a. Chr. – circa 1300 p. Chr. c35
- Language
- German
Contents
- c35.s1 § 39. Menstruation und Fortpflanzung — 17 parts
- c35.s2 § 43. Pflege des Neugeborenen — 13 parts
- c35.s3 § 45. Abortus — 13 parts
- c35.s4 § 48. Behandlung der Schwergeburt — 13 parts
IV. Entwickelungslehre und Gynäkologie
§ 39. Menstruation und Fortpflanzung
c35.s1.1
Die Fortpflanzung beruht auf dem Zusammentreffen von Samen und Menstrualblut. Es ist zwar auch von dem Samen der Frauen die Rede, doch wird ausdrücklich hervorgehoben, dass derselbe auf die Bildung des Fötus keinen Einfluss hat (S. 2, 1). Samen ist der Saft (Chylus, *rasa*), der aus richtig verdauter und in das Mark gelangter Speise entsteht. Wie in der Milch die Butter oder in dem Saft des Zuckerrohrs der Zucker enthalten ist, so der Same in dem samenhaltigen Substrat (*kalā*), das den ganzen Körper durchdringt und besonders in dem Mark, den Hoden und den Brustwarzen seinen Sitz hat. Auch das Menstrualblut entsteht Monat für Monat aus dem Chylus, der Wind treibt das während des Monats angesammelte Blut aus den beiden Gefässen des Mutterleibs schwärzlich und geruchlos aus dem Scheideneingang hinaus (Su. 1, 14, 1 ff.; 3, 4, 17 ff.; 3, 2, 7; S. 2, 1, 195, 198; A. 2, 1, 7). Um einen normalen Fötus hervorzubringen, müssen der Samen und das Menstrualblut rein, d. h. von normaler Beschaffenheit sein. Nicht zeugungskräftig ist der Samen, wenn er durch die *doṣa* oder Blut gestört ist, wodurch er dünn, schaumig, braun, spärlich, schmerzend, langsam ausfliessend, gelb, allzu reichlich wird, im Wasser nicht untersinkt u. s. w. Auch auf den Geruch kommt es an, so ist unheilbare Impotenz zu diagnosticiren, wenn der Samen nach Harn oder Kot riecht. Auch die Rechtsbücher schreiben vor der Hochzeit eine Prüfung der Potenz vor, bei der es u. a. darauf ankommt, dass der Samen im Wasser untersinkt (Nār. 12, 10). Das Menstrualblut kann die gleichen Fehler wie der männliche Samen haben. Als Kur werden besonders Fett- und Schwitzmittel, eine bestimmte Diät und Einspritzungen empfohlen, bei Frauen auch Pasten und Tücher oder Baumwolle (*picu*), die in die Scheide eingeführt werden, und Ausspülungen mit Wasser. Zeugungskräftiger Samen ist flüssig, schleimig, klebrig, schwer, reichlich, süss, weisslich, nach Geruch und Farbe dem Honig gleichend, oder von gleicher Farbe wie Butter und Öl. Das Menstrualblut ist rein, wenn es wie Hasenblut oder Lackfarbe aussieht und in gewaschenen Kleidern keine Flecken zurücklässt (Su. 3, 2, 1—14; S. 2, 1, 196f.; A. 2, 1, 10—19). Übermässiger Blutfluss während oder ausserhalb der Menses heisst *asṛgdara*, *pradara* (§ 49).
c35.s1.2.1
In der zur Empfängnis geeigneten Periode (*ṛtu*) ist das Gesicht der Frau voll (mager, S. A.) und klar, ihr Körper, Mund und Zahnfleisch feucht, sie ist mannsüchtig, freundlich, ihr Leib und ihre Augen sind eingesunken, ihr Haar fliegt umher, ihre Arme, Brüste, Hüften, Nabel, Schenkel, Genitalien, Hinterbacken sind in zuckender Bewegung, und sie trägt starkes Verlangen nach Liebesgenuss (Su. 3, 3, 4f.; S. 2, 1, 198; A. 3, 1, 21f.). Die zwölf Nächte nach dem Eintritt der Menses, ausschliesslich der drei ersten, bilden die für die Empfängnis geeignete Zeit, und zwar wird das Kind männlichen Geschlechts sein, wenn die Empfängnis an einem geraden Tage, also am 4., 6., 8., 10. oder 12. Tage, weiblichen Geschlechts, wenn sie an einem ungeraden Tage, also am 5., 7., 9. oder 11. Tage stattfindet (Su. 3, 2, 24—26; 3, 3, 3; S. 199; A. 3, 1, 27f.). Nach einer strengeren Auffassung ist auch die 11. Nacht verpönt (S. A.), ja man soll nach dem Ablauf der Menses noch 4 Tage lang warten, um treffliche Söhne zu erzielen (S.). Andrerseits ist aber auch von einer 16tägigen Periode die Rede (S.; Bh. 1, 16; D. zu Su. 3, 3, 3), was den Angaben der Gesetzbücher (M. 3, 46; Y. 1, 79) entspricht und wohl das Ursprüngliche ist. Von den 16 Tagen konnte man durch Abrechnung der 4 Menstruationstage leicht zu 12 Tagen gelangen, von denen dann aber wieder ebenso die drei ersten abgerechnet wurden.
c35.s1.2.2
Der während der Blutung in den Mutterschoss gelangte Samen wird mit einem in fliessendes Wasser geworfenen Gegenstand verglichen, der von dem Strom weggeschwemmt wird. Sollte doch an einem der drei ersten Tage Conception erfolgen, so stirbt das Kind bei oder gleich nach der Geburt oder ist wenigstens krüppelhaft oder kurzlebig (Su. 3, 2, 27). Nach dem Ablauf des *ṛtu* lässt der Mutterschoss keinen Samen mehr eindringen, gerade wie die Lotusblume am Schluss des Tages sich schliesst (Su. 3, 3, 6; S. 2, 1, 198). An den drei ersten Tagen der Menses soll die Frau keusch bleiben, sich weder baden noch schmücken, auf einem niedrigen Lager von Darbhagras liegen, nichts als etwas Milchmus geniessen, wobei sie ihre flache Hand, ein irdenes Gefäss oder ein Blatt als Teller gebrauchen muss und andere Kasteiungen üben (C. 4, 8, 2; Su. 3, 2, 29; S. 2, 1, 198; A. 2, 1, 24—26). Jede Verletzung der ihr auferlegten Disciplin würde ihre Nachkommenschaft schädigen. So wird ihr Kind schlafsüchtig, wenn sie bei Tag schläft, blind, wenn sie Augensalbe gebraucht, augenleidend, wenn sie weint, aussätzig, wenn sie sich den Körper mit Öl einreibt, verrückt, wenn sie übermässig viel spricht, taub, wenn sie ein lautes Getöse hört (Su. l. c.; Bh. 1, 1, 17).
c35.s1.2.3
Hat sie nach Ablauf der drei Tage das übliche Reinigungsbad genommen, frische Kleider und Schmuck angelegt, so ist es wichtig, dass sie sogleich ihren Gatten zu sehen bekommt, da ihr Sohn dem ersten Mann gleichen wird, den sie nach dem Reinigungsbad erblickt. Der ehelichen Beiwohnung geht eine die Erzielung männlicher Nachkommenschaft bezweckende Ceremonie (*putrīya vidhi*) voraus, die dem *garbhādhāna* der Smṛtis und Gṛhyasūtras entspricht. So wird dabei wie dort (vgl. Speijer, Jātakarma p. 18) der Mantra RV. 10, 184, 1 gesprochen. Ein Priester (*ṛtvij*) steckt in ihre Vagina eine Spende für Prajāpati (C. 4, 8, 6—9; Su. 3, 2, 23; S. l. c.; A. 2, 1, 28ff.). Das eheliche Lager soll der Mann zuerst mit dem rechten, die Frau mit dem linken Fuss besteigen. Bei der Zeugung wird das Menstrualblut (durch die erzeugte Wärme) aufgelöst, wie Butter im Feuer schmilzt (Su. 2, 2, 32). Der Samen ist von wässriger, das Menstrualblut von feuriger Beschaffenheit, doch sind auch die anderen Elemente (Erde, Luft und Wind) darin enthalten. Bei der Vereinigung von Mann und Weib treibt der Wind die (durch die Berührung ihrer Organe erzeugte) Hitze aus dem Körper heraus, dann tritt durch die Verbindung von Hitze und Wind in Folge der freudigen Erregung (*harṣa*) der Samen aus, gelangt in den Mutterschoss und verbindet sich mit dem Menstrualblut. So entsteht, indem als 6.
c35.s1.2.4
Element der von seinen Handlungen in einer früheren Geburt (*karman*) angetriebene, windschnelle Geist (*jīva, cetanādhātu*) dazukommt, der Fötus. Wenn der Samen überwiegt, entsteht ein männliches, wenn das Menstrualblut überwiegt, ein weibliches Kind, wenn beide in gleicher Quantität vorhanden sind, ein zeugungsunfähiges Geschöpf (*napuṃsaka, klība*). Hierauf beruht auch die Entstehung weiblicher Nachkommenschaft an den ungeraden Tagen, indem an diesen Tagen das Menstrualblut an Quantität zunimmt (Su. 3, 3, 1--3; C. 4, 2, 21, 30 ff.; 4, 4, 3 f.; S. 2, 2, 201; 2, 1, 199; A. 2, 1, 5). Zwillinge, die für eine Abnormität gelten, so dass bei ihrer Geburt eine Busse vollzogen werden muss (D.), ferner Drillinge, Vierlinge u. s. w. entstehen, wenn der Samen oder Samen und Menstrualblut innen durch die Luft zerteilt werden und dadurch auch mehr als eine Seele in den Mutterleib gelangt. Verschiedene Schwächlinge und sexuelle Abnormitäten entstehen durch Mangel an Samen oder fehlerhafte Beschaffenheit des Samens oder Mutterleibs oder widernatürliche Wollust der Eltern und andere Irregularitäten (Su. 3, 2, 33 ff.; C. 4, 2, 11 ff.; S. 2, 2, 203—5). Im Allgemeinen können angeborene Gebrechen jeder Art auch durch Sünden in einer früheren Geburt oder Sünden der Eltern entstehen (Su. 3, 2, 48, 54 u. a., vgl. § 3).¹
c35.s1.3
¹ Vgl., auch zu den folgenden Paragraphen, VULLERS, Altindische Geburtshilfe (Janus 1, 226—56, Breslau 1846); FASBENDER, Entwickelungslehre, Geburtshülfe und Gynäkologie (Stuttgart 1897, 300 S.). — [^2] Ähnlich Manu 9, 94. Über die Kinderchen s. Recht und Sitte § 17.
c35.s1.4.1
§ 40. Schwangerschaft. — Folgende Symptome treten sofort nach erfolgter Conception auf: Müdigkeit, Abgespanntheit, Schlaffheit der Glieder, besonders der Schenkel, ein Gefühl von Schwere, Herzklopfen, Speichelfluss, Übelkeit, Durst, Gänsehaut, Zucken in der Vulva, Zurückbleiben des Samens und Menstrualbluts. Die Schwangerschaft erkennt man an folgenden Zeichen: Ausbleiben der Menses, starke Speichelabsonderung, Mangel an Appetit, Erbrechen, Ekel, Verlangen nach saueren Speisen, Abneigung gegen Wohlgerüche, Schwere in den Gliedern, Zufallen der Augenlider (durch Müdigkeit), Schlafsucht, Gähnen, Ohnmachten, schwarze Färbung der Haut um die Brustwarzen und der Lippen, Anschwellen der Füsse, Entstehung von Brustmilch und Anschwellung der Brüste, Hervortreten der Leibhaare, abnorme Gelüste u. a. (C. 2, 22; 4, 9; Su. 3, 9--11; S. 2, 2, 202; A. 2, 1, 35 f.; 50—52; Bh. 1, 1, 23). Die Menses hören auf, weil die das Menstrualblut leitenden Kanäle durch den Fötus verstopft sind, so dass dasselbe teils nach unten in die Placenta (*aparā*), teils nach oben in die Brüste tritt, die deshalb voll und erhaben werden (Su. 3, 4, 21; S. 2, 2, 202).
c35.s1.4.2
Dass die Schwangere einen Knaben gebären wird, erkennt man daran, dass sich zuerst in ihrer rechten Brust Milch zeigt, dass ihr rechtes Auge grösser wird, dass sie zuerst mit dem rechten Schenkel ausschreitet, ihre Schwangerschaftsgelüste zumeist auf Speisen, Getränke und andere Dinge (mit Bezeichnungen) männlichen Geschlechts richtet, von blauen oder weissen Lotusblumen, Mangos und anderen Masculina träumt, den Fötus auf der rechten Seite trägt, nicht mannsüchtig ist u. a. Aus den gegenteiligen Symptomen kann man auf einen weiblichen Fötus schliessen, auch liebt die Schwangere in solchem Fall Tanz, Musik, Gesang, Wohlgerüche und Blumenkränze (A.). Wenn der Leib der Schwangeren in der Mitte nach vorwärts gewölbt ist, während zugleich eine Mischung der beiden vorgenannten Reihen von Symptomen vorliegt, gebiert sie einen Impotenten oder Zwitter (*napuṃsaka*, *klība*). Wenn beide Seiten des Leibes erhaben sind, die Mitte vertieft, so dass der Leib die Gestalt eines in der Mitte vertieften Wassertrogs (*droṇī*) hat, gebiert sie Zwillinge (C. 4, 2, 23 f.; Su. 3, 3, 30; S. 2, 2, 204; A. 2, 1, 69—72).
c35.s1.4.3
Um einen Sohn zu erzielen, findet nach Feststellung der Schwangerschaft, wie nach den Gṛhyasūtras,¹ unter dem Sternbild Puṣya die Ceremonie *puṃsavana* (»Manneszeugung«) statt, wobei drei bis vier Tropfen von Milch, vermischt mit einem Extract von Ficus indica und anderen Gewächsen, als Nasenmittel in das rechte Nasenloch der Schwangeren geträufelt werden, sie darf die Flüssigkeit nicht ausspucken. Wenn der Mann sich eine Tochter wünscht, bringt er die Flüssigkeit in das linke Nasenloch der Schwangeren (C. 4, 8, 13 f.; Su. 3, 2, 28; S. 2, 1, 200; A. 2, 1, 37—42). Hieran schliessen sich, auch wie nach den Gṛhyasūtras,² Gebräuche, welche die Verhinderung einer befürchteten Fehlgeburt bezwecken (*garbhasthāpana*), besonders wenn nach Eintritt der Schwangerschaft die Menses vom 4. Monat ab sich wiederholen oder stechende Schmerzen in der Blase, den Seiten, der Hüfte und dem Scheideneingang auftreten. Man lege die Wöchnerin auf ein weiches und kühles Bett, mit etwas gesenktem Kopf, stecke ihr mit gewissen Substanzen eingeriebene feuchte Tücher in die Scheide und Harnröhre, bestreiche ihr den Unterleib zwischen dem Nabel und den Genitalien mit gewissen Flüssigkeiten und lasse sie in sehr kaltem Wasser untertauchen;
c35.s1.4.4
auch lasse man sie Kleider anziehen, die mit dem Saft von milchreichen Bäumen getränkt sind, auf dem Kopf und in der rechten Hand »grosse Kräuter« tragen, damit zubereitete Milch oder Butter geniessen und überhaupt »belebende Kräuter« äusserlich und innerlich gebrauchen (C. 4, 8, 19 f.; S. 2, 1, 2, 200; A. 2, 1, 41 f.). Gefahren drohen dem Fötus auch, wenn den besonderen Wünschen der Schwangeren keine Rechnung getragen wird. Gleichzeitig mit der Entwicklung der Organe (*indriya*) im 3. oder 4. Monat stellt sich nämlich auch die Empfindung beim Fötus ein, er beginnt zu zucken und Verlangen zu tragen nach allem, was er (nach dem Seelenwanderungsglauben) in einer früheren Existenz je an sich erfahren hat. Dieser Zustand heisst *dvaihṛdayya* (Zweiherzigkeit) oder *dohada*³ mit Bezug auf die zwei Herzen der Mutter und des Fötus, die durch die die Ernährung des Fötus vermittelnden Kanäle mit einander in Verbindung stehen, wodurch in beiden Herzen die gleichen Regungen und Wünsche entstehen. Daher darf man einer Schwangeren die Erfüllung ihrer Wünsche nicht versagen, da sonst der gestörte Wind in den Körper hineinfahren und der Fötus dadurch absterben oder als ein buckliges, lahmes, zwerghaftes, blödsinniges oder sonst abnormes Kind auf die Welt kommen würde, während sie nach Befriedigung ihrer Wünsche einen kräftigen und langlebigen Sohn gebiert (C. 4, 4, 8; Su. 3, 3, 14; S. 2, 2, 202 f.; A. 2, 1, 52—54).
c35.s1.5
Im Allgemeinen muss aber die Schwangere sehr vorsichtig leben. Sie meide körperliche Anstrengung, sexuellen Verkehr, Fasten und allzu starke Abmagerung, Schlafen bei Tag und Wachen bei Nacht, Kummer, Besteigung eines Wagens, Angst, Hocken (auf dem Boden), unzeitige Blutentziehung, Unterdrückung der natürlichen Ausleerungen u. dgl. An den nämlichen Körperteilen wie die Schwangere selbst leidet mit ihr auch ihr Fötus Schaden (Su. 3, 3, 12 f.). Vom ersten Tage ihrer Schwangerschaft ab bis zur Entbindung sei die Frau stets in heiterer Stimmung und rein am Körper, trage Schmuck und weisse Kleider, verrichte sühnende und glückbringende Gebräuche, ehre Götter, Brahmanen und Respectspersonen, berühre nichts Schmutziges oder Missgestaltetes, meide was übel riecht oder aussieht, höre keine aufregenden Reden an, geniesse keine trockenen, abgestandenen, stinkenden oder nassen Speisen, gehe nicht aus, begebe sich nicht in ein leeres (verlassenes) Haus, einen Tempel, einen Bestattungsplatz oder unter einen Baum, hüte sich vor Zorn, Schrecken und Fleischeslust, trage keine schweren Lasten, spreche nicht übermässig laut und meide (überhaupt) alles, was dem Fötus schaden könnte. Auch darf sie sich nicht öfter salben oder einreiben oder körperlich ermüden, muss dieselben Vorschriften wie eine Menstruirende (§ 39) beobachten, ihr Sitz oder Bett sei weich, nicht zu hoch, mit einer Lehne versehen, nicht zu eng, ihre Nahrung anregend, flüssig, vorherrschend süss, in appetitreizender Weise zubereitet (Su. 3, 10, 1). Ähnliche Listen der Schädigungen des Fötus (*garbhopaghātakara*) bei C. 4, 4, 10 und 4, 8, 16; S. 2, 3, 206. Wenn die Schwangere zänkisch ist, wird ihr Kind an Epilepsie leiden, wenn sie eine Trinkerin ist, wird es durstig, gedächtnisschwach oder unbeständig sein, wenn sie gerne Büffelfleisch isst, wird es kriegerisch, rotäugig und haarig, wenn sie gerne Süsses isst, leidet es an Harnruhr (Diabetes), wird stumm oder unförmlich dick, wenn sie gern Scharfes isst, schwach, arm an Samen oder kinderlos u. dgl. (C. l. c.; S. 2, 3, 206 f.; Su. 3, 3, 17--25). Solche Schwangerschaftsgelüste (s. o.) können aber auch günstig auf den Fötus wirken. So wird das Kind reich und vornehm, wenn sie das Gelüste hat, einen König zu sehen, tugendhaft und heilig, wenn es sie nach einer Einsiedelei gelüstet (Su. l. c.). Erkrankungen der Schwangeren behandle man nur mit gelinden, süssen, kühlenden und angenehmen Mitteln, Brechmittel, Abführmittel, Blutentziehung u. dgl. (scharfe) Mittel sind zu vermeiden; denn eine Schwangere gleicht einem vollen Ölgefäss, das man nicht ins Schwanken bringen darf (C. 4, 8, 18). Für jeden Schwangerschaftsmonat wird eine besondere Diät verordnet, deren Hauptbestandteil Milch nebst zerlassener Butter, saurer Milch und Sahne bildet. Im 8. oder 9. Monat muss die Schwangere ein öliges Klystier nehmen, um alte Excremente aus dem Körper zu entfernen und einen günstigen Geburtswind herbeizuführen. Hierauf führe man mit Öl getränkte Baumwolle in die Vagina ein, um den Zugang zu der Gebärmutter geschmeidig zu machen (C. 4, 8, 29—31; Su. 3, 10, 2; S. 2, 3, 208; A. 2, 1, 59—68). Im 9., 10., 11. oder 12. Monat erfolgt die Geburt (Su. 3, 3, 26), genauer in der Zeit vom 1. Tag des 9. (Mond-) Monats bis zum Ende des Jahres (C. 4, 4, 11; S. 2, 2, 203; A. 2, 1, 66).
c35.s1.6
¹ Hillebrandt, Rituallitteratur § 9. —
c35.s1.7
² l. c. § 10, vgl. auch Kau. Sū. 35, 12 ff. —
c35.s1.8
³ Lüders, Sanskrit *dohada* Gött. Nachr. 1898, 2—5; Aufrecht, *dohada* ZDMG. 52, 763; Jolly, Sanskrit *dohada*, *dvaihṛdayya* IF. 10, 213---5. Böhtlingk erklärt *dohada* aus *dohā* + *da* = Milchsecretion bewirkend d. h. »Verlangen nach dem was Milch erzeugt« (ZDMG. 55, 98).
c35.s1.9.1
§ 41. Embryologie. — Zu der in § 39 dargelegten Theorie der Zeugung ist nachzutragen, dass den Lehren der Philosophie gemäss die in den Mutterleib eintretende Seele eine Emanation der Weltseele ist (vgl. § 37). Wie beim Untergang und der Neuschöpfung der Welt der Schöpfer, die Weltseele (*brahmā*), der alles wirkende, allgestaltige Urgeist, der unvergängliche, ewige Urquell, das höchste, unentfaltete Wesen zuerst den Luftraum schafft, dann der Reihe nach die vier anderen Elemente, den Wind und die übrigen (Feuer, Wasser und Erde), deren Eigenschaften (*guṇa*) stärker entwickelt sind, so verfährt er auch bei dem Eintritt in den Menschenkörper, indem er zuerst den (leeren) Luftraum in sich aufnimmt, dann den Wind und die übrigen Elemente mit stärker entwickelten Eigenschaften. Dieser ganze Process der Annahme von Eigenschaften verläuft aber in unendlich kurzer Zeit (C. 4, 4, 4; vgl. Y. 3, 67—74; Vi. 96, 51). Im ersten Monat ist der Fötus eine zusammengeballte, von den fünf Elementen verdeckte schleimige Masse. Im zweiten Monat wird er ein fester Ball, ein (längliches) Fleischgewächs oder eine rundliche (»halbkugelförmige« D., »knospenartige« Bhoja) Masse (*arbuda*), indem Kälte, Hitze und Wind ihn zur Entwicklung bringen; weiterhin wird dann daraus je nachdem ein Knabe, ein Mädchen oder ein Zwitter (*napuṃsaka*). Im dritten Monat entwickelt sich der Körper nach fünf Richtungen hin (S.), d. h.
c35.s1.9.2
es entstehen die Beine, die Arme und der Kopf, zugleich überhaupt die Ansätze zu allen Körperteilen, mit Ausnahme der erst nach der Geburt zur Entwickelung kommenden, wie Zähne und Pubertätsmerkmale, und alle Sinne. Aus dem Luftraum entstehen die Stimme, das Gehör, die Beweglichkeit, die Feinheit (der Wahrnehmung) und das Unterscheidungsvermögen, aus dem Wind das Gefühl, der Gefühlssinn, die Rauheit, das Handeln, die Entfaltung der Elemente (des Körpers) und die Bewegungen, aus dem Feuer die Farbe, das Gesicht, das Licht, die Verdauung und die Wärme, aus dem Wasser der Geschmack, der Geschmackssinn, die Kühle, die Weichheit, die Glätte und die Feuchtigkeit, aus der Erde der Geruch, der Geruchssinn, die Schwere, die Festigkeit und die Gestalt. Die gleichen Erscheinungsformen wie in der Welt treten auch am Menschen auf (C. 4, 4, 5—7; vgl. Y. 3, 75—78). Mit der Entstehung der Sinne fällt auch die Entwickelung des Vorstellungsvermögens, das erste Auftreten der Kindesbewegungen und der Schwangerschaftsgelüste zusammen, s. o. § 40; nach Su. 3, 3, 14 fällt dies erst in den nächsten Monat. Im vierten Monat gelangen alle Körperteile und das Herz zur deutlichen Ausbildung, und der Fötus wird fest. Im fünften Monat nehmen Fleisch und Blut zu, nach C. mehr als in den anderen Monaten, woraus sich die besondere Abmagerung der Schwangeren in diesem Monat erklärt, zugleich wird der Geist lebhafter.
c35.s1.9.3
Im sechsten Monat kommen die Haare am Kopf und am Körper, die Nägel, die Knochen, Sehnen, Adern u. s. w. zur Ausbildung, auch die Kraft und Farbe nimmt zu, weshalb nach C. in diesem Monat bei der Schwangeren die Kraft und Farbe besonders abnimmt. Im siebenten Monat ist er mit allen Gliedern versehen und mit allen Existenzbedingungen ausgestattet (so dass ein in diesem Monat geborenes Kind lebensfähig ist, wenn es auch der Frühgeburt wegen nicht lange lebt, Ar. zu A. 2, 1, 58); die Schwangere ist deshalb in diesem Monat besonders angegriffen. Im achten Monat wird durch die den Chylus führenden Kanäle die Lebenskraft (*ojas*) bald aus der Mutter in das Kind, bald aus dem Kind in die Mutter geleitet; wegen dieses Hin- und Hergehens der Lebenskraft ist ein in diesem Monat geborenes Kind nicht lebensfähig, auch ist die Mutter wie auch der Fötus bald heiter, bald niedergeschlagen, ja auch die Mutter ist in Lebensgefahr. Um eine Niederkunft in diesem Monat zu verhindern, bringt man eine Spende von Fleisch und Reis an den Dämon Nairṛta dar. Über den Geburtstermin s. § 40 (C. 4, 4. 5—11; Su. 3, 14—26; S. 2, 2, 202 f.; A. 2, 49—66; vgl. Y. und Vi. l. c.). Die vorstehende Entwickelungstheorie, wenn auch die herrschende (vgl. auch Garbha-Upanishad bei Deussen, Sechzig Upanishad’s 608), ist doch nicht die einzige. So erwähnt Su. 3, 3, 28 die Ansichten älterer Lehrer, wonach der Kopf zuerst entsteht, weil in ihm die Sinnesorgane wurzeln;
c35.s1.9.4
oder das Herz, weil es der Sitz der Intelligenz und des Geistes ist; oder der Nabel, weil von ihm aus der Körper des Menschen sich entwickelt; oder die Hände und Füsse, weil von ihnen die Bewegungen des Fötus ausgehen; oder die Mitte des Körpers, weil auf ihr die Entstehung aller Glieder beruht. Diese verschiedenen Anschauungen werden aber von Su. nicht gebilligt, indem vielmehr alle Körperteile im Keim von Anfang an vorhanden seien und nur ihrer Feinheit wegen an dem unentwickelten Fötus noch nicht wahrgenommen würden. Es sei damit ebenso wie mit den Fasern, dem Fleisch, Kern und Mark einer Mango, die erst an der reifen Frucht sichtbar würden, oder mit einem Bambusbaum im Verhältnis zu einem Bambusschössling. Ähnlich C. 4, 6, 14.
c35.s1.10
§ 42. Geburtshilfe und Pflege der Wöchnerin. — Bei der Geburt dreht sich durch den Geburtswind der Fötus herum und tritt mit dem Kopf nach unten aus der Scheide aus, nach ihm die Nachgeburt, nachdem
c35.s1.11
Während der Schwangerschaft befindet sich der Fötus in der Gebärmutter, dem Rücken der Mutter zugekehrt, den Kopf nach oben, die Hände über der Stirn gefaltet, mit zusammengekrümmtem Körper, auf der rechten Seite (der Mutter) liegend, wenn er männlichen, auf der linken, wenn er weiblichen Geschlechts ist, in der Mitte, wenn er ein Impotenter ist. Wenn die Mutter schläft, schläft er, wenn sie erwacht, erwacht er, denn der Fötus ist nicht selbständig. Von der Empfängnis ab geschieht die Ernährung und Belebung des Fötus durch die den Chylus (*rasa*) leitenden, den ganzen Körper der Mutter durchziehenden Gefässe, indem von der zu Chylus gewordenen Nahrung der Schwangeren ein Teil ihren eignen Körper nährt, ein Teil ihre Brustmilch bildet und ein Teil den Fötus nährt und wachsen macht. Wenn der Körper des Fötus ausgebildet ist, hängt an seinem Nabel ein Gefäss, an diesem Gefäss die Placenta (*aparā*) und an dieser das Herz der Mutter. Dann strömt aus dem Herzen der Mutter der Speisesaft durch die Adern in die Placenta, von dort aus in den Nabel (des Fötus), und dann im Unterleib des Fötus durch das (Verdauungs-)Feuer desselben gekocht bringt er die Elemente und andere Bestandteile desselben zur Reife (C. 4, 6, 15; S. 2, 2, 203 f.; Su. 3, 3, 27; 3, 5, 42; Bhoja bei D. l. c.). Der Fötus entlässt keine Winde, Harn oder Kot, weil er noch keine Nahrung zu sich nimmt ausser dem Chylus, der von Unreinigkeit frei ist, und weil er im Unterleib keinen Wind hat. Er weint auch nicht, weil ihm durch die Placenta der Mund verstopft, die Kehle mit Schleim gefüllt und dem Wind der Durchgang versperrt ist. Ein- und Ausatmen, Bewegungen und Schlaf treten mit den entsprechenden Verrichtungen der Mutter ein (Su. 3, 2, 49—51; S. 2, 2, 204).
c35.s1.12
Von der Mutter stammen Blut, Fleisch, Fett, Mark, Nabel, Herz, Leber, Milz, Nieren, Blase, Mastdarm, Bauch, After, Eingeweide, Lunge, Netzhaut, überhaupt die weichen Körperteile. Vom Vater stammen Haare und Bart, Nägel, Zähne, Knochen, Adern, Sehnen, Gefässe und Samen, überhaupt die harten Körperteile. Von der Seele, die sich beim Eintritt in den Mutterleib mit Samen und Menstrualblut vereinigt, stammen das Leben, die Erkenntnis der Allseele (*ātman*), der Geist, die Sinne, Freude und Schmerz, Liebe und Hass, Einsicht und Erinnerung und andere geistige Potenzen (C. 4, 3, 3—21; Su. 3, 3, 29; S. 2, 5, 220; A. 2, 3, 4—8). Aus dem Blute entstehen Leber und Milz, nach S., indem es von der durch den Hauch in den Gedärmen (*samāna*) angefachten Körperhitze gekocht wird. Die Lunge entsteht aus dem Schaum, der Magen (*uṇḍuka*) aus dem Secret des Bluts. Aus einem Extract (*prasāda*) von Blut und Fett entstehen die Nieren, aus einem Extract von Fleisch, Blut, Schleim und Fett die Hoden. Die Eingeweide entstehen nach S. aus einem Extract von Blut und Fleisch, nach Su. wird ein Extract von Blut und Schleim durch die Galle gekocht, worauf auch der Wind hinzutritt, so entstehen dann durch Kochen im Unterleib die Eingeweide, der After und die Blase. Der Wind, von Hitze begleitet, bahnt sich Kanäle, durchdringt das Fleisch und bringt überall Muskeln hervor, auch bildet er die Adern und Sehnen, nachdem er aus dem Fett fettige Stoffe aufgenommen hat. Das Herz entsteht aus einem Extract von Schleim und Blut. Es gleicht einem umgekehrten Lotuskelch, der sich öffnet, wenn der Mensch wacht, und schliesst, wenn er schläft. Es ist vorzugsweise der Sitz der geistigen Thätigkeit (Su. 3, 4, 22—29; S. 2, 5, 222 f.).
c35.s1.13
sie sich von dem Herzen der Mutter losgerissen hat (C. 4, 6, 15; Su. 3, 5, 42; S. 2, 2, 204). Die Regeln über die Behandlung der Gebärenden werden eingeleitet durch Bestimmungen über die Erbauung des »Hauses der Wöchnerin« (*sūtikāgṛha*, *sūtikāgāra*). Man hat darunter eine Hütte zu verstehen, 8 *hasta* (à 1¹/₂ engl. Fuss) lang und 4 *hasta* breit. Dieselbe soll je nach der Kaste der Frau aus verschiedenen Holzarten aufgeführt werden, das Ruhebett der Wöchnerin soll aus dem nämlichen Material bestehen, die Wand soll bestrichen sein, die Thür nach Osten oder Süden (Norden) gelegen, das Hausgeräte reichlich und passend verteilt (Su. 3, 10, 2; S. 2, 3, 209; A. 2, 1, 73 f.). Auch Feuer, Wasser, ein Mörser, eine Abortgrube, ein Baderaum und eine Küche (oder Küchengeräte) sollen sich darin befinden, Butter, Öl, Honig, verschiedene Salze und Arzneien, scharfe eiserne Messer (wohl zu Operationen) u. a., sowie auch viele ehrenwerte, geschickte Frauen, die schon öfter geboren haben, und Brahmanen, die den AV. kennen (C. 4, 8, 32). Das Feuer entspricht wohl dem Wöchnerinfeuer (*sūtikāgni*) der Gṛhyasūtras, das besonders zur Verscheuchung der bösen Geister dient¹. In diese Hütte bringe man die Schwangere im 9. Monat, oder schon vor Beginn desselben, an einem glückverheissenden Tag unter Opferspenden an Brahmanen und Kühe und anderen Feierlichkeiten. Dort erwarte sie bei passender Diät ihre Entbindung. Bei der geringsten Harn- oder Kotanhaltung gebrauche sie Stuhlzäpfchen (C. 4, 8, 33; S. l. c.).
c35.s1.14.1
Das Herannahen des Geburtsactes kündigt sich durch folgende Symptome an: Abgeschlagenheit der Glieder, Müdigkeit im Gesicht und in den Augen, Schlaffheit und gleichsam Lockerwerden der Bänder der Brust, Herabsinken des Bauchs und ein Gefühl von Schwere im Unterleib, Stechen in der Brust, Blase, Hüfte, den Seiten, dem Rücken, Schmerzen und Zucken in der Schamgegend, Appetitlosigkeit, Auswurf, Ausleerungen und Urinlassen, schleimiger Ausfluss aus der Vagina. Hierauf beginnen die Wehen und der Ausfluss des Fruchtwassers. Sobald die Wehen beginnen, binde man ihr ein Amulet um (S. A.), spreche Segenswünsche über sie aus, gebe ihr Früchte mit Namen männlichen Geschlechts in die Hand, lasse ringsum Knaben sich aufstellen, salbe und bade sie in warmem Wasser und gebe ihr reichlich Reisschleim mit Butter zu trinken. Sie soll mit gebogenen Schenkeln und gekrümmtem Rücken, das Gesicht nach oben gekehrt, auf einem niedrigen, weichen Lager liegen, das mit Kissen und einem roten Stierfell (S.) bedeckt ist, umgeben von vier erfahrenen, mutigen Frauen reifen Alters, in reinen Kleidern, vor denen sie keine Scheu hat, die sich die Nägel geschnitten haben und die Wöchnerin mit freundlichen Reden aufheitern. Dann lasse man sie wiederholt an Riechpulver riechen, räuchere sie und reibe sie mit lauwarmem Öl ein, besonders an den Genitalien, wodurch das Hinausfallen des Fötus mit dem Kopf nach unten befördert wird;
c35.s1.14.2
dass die Umdrehung des Fötus erfolgt ist, erkennt man daran, dass er, von dem Herzen der Mutter losgelöst, in den Bauch tritt und den Blasenhals erreicht, wobei die Wehen häufiger werden (C. S. A.). Nach C. S. A. soll man sie nun auf ihr Bett legen. Sie muss dann suchen, den Fötus hinauszupressen, wobei eine der Frauen ihr zuredet. Darüber, ob sie, wenn nach den Wehen die Geburt nicht erfolgt, aufstehen und mit einem Stössel Getreide in einem Mörser stossen soll, offenbar um durch diese kräftige Bewegung die Wehen zu verstärken, sind die Ansichten geteilt. C. S. erklären sich dagegen, weil die Schwangere zu jeder Zeit starke körperliche Anstrengungen vermeiden müsse und bei dem Geburtsact besonders empfindlich und in Lebensgefahr sei, dagegen empfehlen C. S. A. Umhergehen und Gähnen. Auch unzeitiges Pressen ohne vorhergängige Wehen ist vom Übel und schadet der Mutter wie dem Kind, das dadurch verkrüppelt oder kränklich auf die Welt kommt. Zuerst presse sie nur allmählich, dann immer stärker, zuletzt, wenn der Fötus heraustritt, sehr kräftig, bis die Geburt erfolgt ist. Während sie presst, sollen ihr, um sie zu erfreuen, die Frauen zurufen: Geboren, geboren, einen reichen, reichen Sohn. Wenn der Fötus stecken bleibt (Su. S. A.), räuchere man die Vagina mit der Haut schwarzer Schlangen oder mit der Piṇḍītapflanze, oder binde eine Hiraṇyapuṣpīwurzel um ihre Hände und Füsse, oder sie halte gewisse Pflanzen in der Hand (C. 4, 8; Su. 3, 10; S. 2, 3; A. 2, 1).
c35.s1.14.3
Ein ähnliches Verfahren findet statt, wenn die Nachgeburt nicht herauskommt³. Zunächst soll eine Frau die Wöchnerin untersuchen, um festzustellen, ob die Nachgeburt herausgekommen ist oder nicht (C.). Wenn nicht, soll eine der Frauen sie mit der rechten Hand oberhalb des Nabels kräftig drücken, mit der linken Hand sie am Rücken anfassen und tüchtig schütteln. Dann soll sie ihr mit der Ferse auf die Hüfte treten, ihre Hinterbacken umfassen und dieselben mit aller Kraft zusammendrücken, hierauf mit einer Haarfechte oder mit einem mit Haar umflochtenen Finger ihr in den Hals fahren⁴; der hierdurch zu bewirkende Brechreiz kann auch durch die Verabreichung gewisser Brechmittel und ekelerregender Substanzen, wie Urin, erzielt werden. Auch Räucherungen der Vagina und Einspritzungen in dieselbe, Einreibung der Genitalien mit scharfen Substanzen, Ölklystiere, Bestreichung der Stirn mit Wolfsmilch, oder der Fersen und Handflächen mit Lāṅgalīwurzel, Genuss gewisser Arzneien wie z. B. eines Decocts von verschiedenen Pflanzen, in die man das abgerissene rechte Ohr eines lebendigen männlichen Esels eingetaucht hat, Herausziehen der Nachgeburt mit der Hand, jedoch nach Einölung derselben und Beschneidung der Nägel, und andere Mittel werden empfohlen (C. 4, 8, 34—39; Su. 3, 10, 3—8. 17; S. 2, 3, 209--12; A. 2, 1, 74--91).
c35.s1.15
³ Vgl. Hillebrandt l. c. § 13.
c35.s1.16
⁴ So noch heutzutage, vgl. Chevers, A Manual of Judicial Jurisprudence for India 769.
c35.s1.17
Die Wöchnerin salbe man nach Su. mit Balā-Öl und reibe sie mit einem Absud von den Wind beseitigenden Kräutern ein. Wenn bei ihr noch ein Rest von den Krankheitsstoffen (*doṣa*) geblieben ist, gebe man ihr am nämlichen Tag Pfeffer (*pippalī*), Pfefferwurzel und andere scharfe Stoffe, pulverisirt und vermischt mit Zuckerwasser, zu trinken. Hiermit fahre man 2 oder 3 Tage lang fort, bis das verdorbene Blut beseitigt ist. Wenn das Blut gereinigt ist, gebe man ihr 3 Tage lang mit Vidārīgandhā zubereitetes Öl- oder Milchmus zu trinken. Dann gebe man ihr, je nach dem Zustand ihrer Kräfte und ihrer Verdauungskraft, Reis mit einer mit Gerste u. s. w. versetzten Wildpretbrühe. Wenn sie anderthalb Monate lang diese Diät beobachtet hat, hören die Beschränkungen in Bezug auf ihre Diät und Lebensweise auf, und sie wird nicht mehr als Wöchnerin (*sūtikā*) bezeichnet. Nach Einigen ist dies erst dann der Fall, wenn die Menses wieder eintreten (Su. 3, 10, 13). Auch soll ihr Leib gesalbt und mit einem grossen Stück Zeug umwunden werden, damit der Wind nicht in den Leib treten und denselben beschädigen kann. Neben stärkenden Speisen und Getränken werden der Wöchnerin überhaupt Salbung des Körpers, Einreibungen, Bäder und Übergiessungen u. s. w. empfohlen. Solche Pflege der Wöchnerinnen ist notwendig, da ihnen sonst schwere oder sogar unheilbare Leiden drohen (C. 2, 8, 43f.; S. 2, 3, 212f.; A. 2, 1, 94—100 f.).
§ 43. Pflege des Neugeborenen
c35.s2.1
Gleich nach der Geburt reinige man das Kind von der Eihaut und gebe ihm Steinsalz und Butter in den Mund. Hierauf folgen Handlungen, welche die Wiederbelebung des durch den Geburtsact angegriffenen, hilflos zappelnden Kindes zum Zweck haben, entsprechend der »Belebung« (*āyuṣya*) der Gṛhyasūtras¹. So werden an den Ohren des Neugeborenen zwei Steine aneinander gerieben, die Ohrwurzel mit kaltem oder warmem Wasser benetzt, Balā-Öl auf das Kind ausgegossen, ein mit Butter getränktes Tuch auf seinen Kopf gelegt, an seiner rechten Ohrwurzel ein Spruch ausgesprochen, der den Wunsch enthält, dass es hundert Jahre lang leben möge (C. 4, 8, 39; Su. 3, 10, 9; S. 6, 1, 170; A. 6, 1, 1—4). Nach C. (l. c. 40) findet die Reinigung des Kindes erst nach der Wiederbelebung statt, und die Verabreichung von Salz und Butter dient als Brechmittel (*prachardana*). Wenn das Kind sich ermuntert hat, umschnüre man die Nabelschnur acht (vier, S. A.) *aṅgula* (Fingerbreiten) weit vom Nabel mit einem leinenen Faden und schneide sie mit einem scharfen Messer ab; dann hänge man (um Ausfluss zu verhindern, D.) das Ende des Fadens dem Kinde locker um den Hals (C. 4, 8, 40; Su.; S. l. c.; A. 6, 1, 5). Wenn der Nabel des Kindes schmerzt, reibe man ihn ein und besprenge ihn mit einem Pulver. Wird die Nabelschnur nicht richtig behandelt, so können schmerzhafte Krümmungen des Körpers, Schnappen nach Luft und andere Leiden (Tetanus? s. u.) entstehen. Daher ist der Neugeborene mit milden, den Wind und die Galle beruhigenden Salben, Einreibungen, Besprengungen und Butter zu behandeln. Hierauf ist die Ceremonie des *jātakarman*² zu vollziehen, dann gebe man dem Kind in vorschriftsmässiger Weise Honig und Butter zu essen, hierauf in gleicher Weise zuerst die rechte Brust zu trinken, dann stelle man einen mit Mantras besprochenen Krug nahe an seinen Kopf hin. So nach C. 4, 8, 41. Nach Su. 3, 10, 10—12 soll man den Neugeborenen mit kaltem Wasser aufmuntern, dann das *jātakarman* vollziehen lassen und ihn an einer Mischung von Honig, Butter, Anantā(-Wurzel), Brāhmī-Saft und (pulverisirtem) Gold lecken lassen, die man ihm mit dem Ringfinger in den Mund steckt. Hierauf salbe man ihn mit Balā-Öl und wasche ihn mit einem Absud von Bäumen, die Milchsaft geben, oder mit wohlriechendem Wasser, oder mit Wasser, das durch heisses Gold oder Silber erwärmt ist, oder mit einem lauwarmen Absud. Da die Muttermilch bei den Frauen erst nach drei oder vier Tagen auftritt, gebe man am ersten Tag dreimal mit Sprüchen eingesegneten Honig und Butter, vermischt mit Anantā, dem Kind zu trinken, am zweiten und dritten Tag mit Lakṣmaṇā zubereitete Butter, dann (am vierten Tag) Muttermilch mit Honig und Butter, soviel als auf die flache Hand geht, zweimal am Tag. Von da ab soll das Kind nach S. A. so viel Muttermilch trinken dürfen, als es wünscht. Aus S. 6, 1, 170 f. und A. 6, 1, 6 ff. ist noch zu entnehmen, dass man nach der Waschung oder Übergiessung des Kindes auch seine Lippen, Zunge und Kehle mit dem mit einem Baumwolltuch bedeckten Zeigefinger der rechten Hand abwischen soll, worauf die Speisung des Kindes mit einer ganz kleinen Quantität (*hareṇumātra*) von Honig und Butter vermischt mit einem Teig aus gewissen Pflanzen erfolgt, um dem Kind Verstand, langes Leben und Stärke zu verleihen, entsprechend dem *medhājanana* der Gṛhyasūtras³. Die Bekleidung und das Lager des Kindes sei weich, leicht, rein und wohlriechend (C. 4, 8; S. 6, 1; A. 6, 1, 25).
c35.s2.2
¹ Hillebrandt, Rituallitteratur § 13, vgl. Oldenberg, Die Religion des Veda 337 f.
c35.s2.3
² Ähnlich noch jetzt, vgl. z. B. Bose, The Hindoos as they are 22.
c35.s2.4
Eine Reihe weiterer Handlungen hat die Beschützung des Kindes und der Wöchnerin gegen Dämonen zum Zweck⁴. So soll der Arzt die Hütte der Wöchnerin ringsum mit Zweigen umgeben, auch soll man dem Kind damit fächeln, überall in der Hütte Senf und andere Körner streuen, räuchern, täglich zweimal ein Feueropfer darbringen, vor der Namengebung (s. u.) eine Mörserkeule quer vor die Thür legen, ein Bündel von gewissen Zweigen und von Kräutern, welche *rakṣoghna* (Dämonen tötend) heissen, an der oberen Thürschwelle und an dem Kind aufhängen, das (früher erwähnte Wöchnerin-)Feuer unterhalten, ein Brahmane soll zehn Tage lang Sühngebräuche und Gebete verrichten, die erwähnten Frauen sowie Freunde und Verwandte sollen zehn oder zwölf Tage lang wachen, und die Hütte soll mit Gesang und Musik, Speisen und Getränken u. s. w. und frohen Menschen erfüllt sein (C. 4, 8, 42; S. l. c.; Su. 3, 10, 19). Besonders in der sechsten Nacht sollen diese Gebräuche stattfinden (A. 6, 1, 21; S. 172), was dem noch jetzt bestehenden Cultus der Ṣaṣṭhī »Göttin der Sechsten« entspricht, der auf dem an diesem Tag oder etwas später in Folge ungeschickter Trennung der Nabelschnur häufig auftretenden Starrkrampf der Kinder beruht.⁵
c35.s2.5
Am 10. Tag, oder am Tag nach der 10. Nacht, oder am 12. Tag findet das Aufstehen der Wöchnerin und die Ceremonie der Namengebung (*nāmakaraṇa*) statt, die ähnlich wie in den Gṛhyasūtras⁶ beschrieben wird. Neben einem beliebigen Rufnamen erhält das Kind noch einen zweiten Namen, der von der Constellation zur Zeit seiner Geburt hergenommen ist, oder nur den letzteren Namen (C. 4, 8, 45; Su. 3, 10, 20; S. 6, 1, 172; A. 6, 1, 22 f.). Im 4. Monat wird, entsprechend dem ersten Ausgang (*niṣkramaṇa*, *niṣkramaṇikā*) der Smṛtis und Gṛhyasūtras⁷, das Kind aus der Hütte schön geschmückt hinausgetragen, um die Götter zu ehren. Im 5. Monat wird es auf die Erde niedergesetzt, unter Hersagung eines Spruchs, in dem die Erde aufgefordert wird, es wie eine Mutter zu schützen. Im 6. Monat folgt wie nach den Gṛhyasūtras⁸ die erste Fütterung des Kindes mit Reis (*annaprāśana*), hiermit beginnt die Abgewöhnung des Kindes. Im 6.—8. Monat soll ein Arzt ihm die Ohren durchstechen, bei einem Knaben zuerst das rechte, bei einem Mädchen zuerst das linke, worauf an goldenen Reifen befestigte Kleinodien an das Ohr gehängt werden. Wenn dem Kind die Zähne gewachsen sind, soll man es allmählich abgewöhnen und ihm Milch (von Ziegen und anderen Tieren) und leichte, nahrhafte Speisen geben, auch Süssigkeiten u. s. w. (S. 6, 1, 173—5; A. 6, 1, 28—40). Su. 3, 10, 46 (vgl. S. l. c. 175) spricht auch von dem Unterricht, der den Knaben je nach ihrem Stande erteilt wird, sobald sie das erforderliche Alter erreicht haben, und von ihrer Verheiratung, s. § 39.
c35.s2.6
Die Spielsachen des kleinen Knaben sollen bunt, Geräusch machend und unterhaltend sein, sie dürfen nicht schwer sein, eine scharfe Spitze haben, in den Mund des Kindes dringen, sein Leben gefährden oder es erschrecken (C. 4, 8, 56). Überhaupt muss man sich hüten, ein Kind zu erschrecken, oder ihm mit Dämonen zu drohen, auch wenn es ungehorsam ist, weint oder nicht essen will, weil sich sonst die *graha*, die gefürchteten Krankheitsdämonen des Kindes (§ 50), seiner bemächtigen würden. So darf man ein Kind auch nicht plötzlich wecken oder es heftig bewegen, um nicht die Grundsäfte des Körpers zu stören und die natürlichen Ausscheidungen zu hemmen, muss es vielmehr in hundertfacher Weise zu erfreuen suchen. Um einer Verkrümmung des Rückens vorzubeugen, lasse man es nicht immer auf dem Boden sitzen. Man hüte es auch vor Wind, Sonne, Blitz, Regen, dem Schatten eines Hauses, bösen Planeten, Dämonen und anderen Fährlichkeiten und lasse es Amulette tragen. Kinderkrankheiten (§ 50) bekämpfe man mit milden Mitteln, Laxirmittel sind ausser in den schwersten Fällen ganz zu meiden (C. 4, 8, 55—57; Su. 3, 10, 41—5; S. l. c. 173—6; A. 6, 1, 42—50). C. 4, 8, 53 (vgl. S. 173) spricht auch von der Erbauung einer besonderen Hütte für das Kind (*kumārāgāra*) durch einen kundigen Baumeister; sie soll gegen den Wind geschützt, aber nach einer Seite hin windfrei sein, wohl ausgestattet mit Geräten, Wasser, einem Kochplatz, reinlich, frei von Ungeziefer, hell, schön etc.
c35.s2.7
¹ Hillebrandt l. c. § 14.
c35.s2.8
² Nach M. 2, 29 und den Gṛhyasūtras findet dagegen das *jātakarman* vor der Abnabelung statt, s. Speijer, Jātakarma 47; Hillebrandt l. c. Nach Ward bei Chevers l. c. 769 pflegen noch jetzt die nach der
c35.s2.9
Geburt, doch vor der Abnabelung stattfindenden Ceremonien zwei Stunden zu dauern. — 3 Hillebrandt l. c. — 4 Vgl. Hillebrandt l. c. — 5 Crooke, Folk-Lore of Northern India (London 1896), 1, 131. — 6 Hillebrandt §§ 15, 17. — 7 l. c. § 19. — 8 l. c. § 20.
c35.s2.10
§ 44. Die Amme. — Die Muttermilch wird als die beste Nahrung empfohlen, um das Wachstum und Gedeihen der Kinder zu befördern. Wenn sie nicht gut ist, muss man eine Amme nehmen (A. 6, 1, 15). Die Amme (*dhātrī*) sei vom gleichen Stande wie das Kind, von Mittelgrösse und mittlerem Alter, nicht zu mager oder zu dick, gesund, von gutem Betragen, frei von tadelnswerten Neigungen und von Habsucht, nicht verkrüppelt oder verwachsen oder (sonst) von abschreckendem Äusseren, reinlich, liebevoll, aus guter Familie, nicht gemein oder eine die gemeine Geschäfte verrichtet, bescheiden, von dunkler Hautfarbe (die für schön gilt), keusch, eine deren Kind lebt, männlichen Geschlechts und gesund ist, und die viele und klare Milch hat. Ihre Brüste sollen nicht zu hoch sein, aber auch nicht schlaff herabhängen, nicht zu mager oder zu voll sein, mit guten Brustwarzen versehen, aus denen das Kind ohne Mühe trinken kann. Eine Hochbusige würde bewirken, dass das Kind den Mund aufsperrt (Maulsperre, Starrkrampf?), eine mit schlaffen Brüsten seine Nase und seinen Mund bedecken, so dass es ersticken muss. Kennzeichen guter Milch sind, dass sie, in ein Wassergefäss entleert, sich mit dem Wasser mischt, kalt, rein, dünn, (weiss) wie eine Muschel ist, (im Wasser) keine Blasen oder Fäden zieht, nicht an der Oberfläche schwimmt oder untersinkt. Bei solcher Milch wächst und gedeiht das Kind, wird gesund und kräftig (C. 4, 8, 47 f.; Su. 3, 10, 21, 26; S. 6, 1, 172). Schlechte Milch schwimmt im Wasser oben, ist dunkelrot, trocken, schaumig, leicht, nicht sättigend, Windkrankheiten bewirkend, von herbem Nachgeschmack, verstopfend u. s. w., wenn sie durch Wind verdorben ist; sie hinterlässt im Wasser gelbe Streifen, ist schwarz, blau oder kupferrot, Gallenleiden bewirkend, sehr warm, bitter, sauer und scharf von Nachgeschmack u. s. w., wenn sie durch Galle verdorben ist; sie sinkt im Wasser unter, ist ganz weiss, süss, von salzigem Nachgeschmack, klebrig, Schleimkrankheiten bewirkend u. s. w., wenn sie durch Schleim verdorben ist (C. 4, 8, 49; Su. 2, 10, 21 f.; S. 6, 2, 177; A. 6, 2, 2—4). Als Hauptursache solcher Störungen der Säfte wird eine fehlerhafte Ernährung der Mutter oder Amme betrachtet (Su. 3, 10, 27 f.; S. l. c.). Die Milch ist ein süsser Extract aus (verdauter Nahrung, der sich aus dem ganzen Körper in die Brüste zieht Su. 2, 10, 16). Durch heftige Gemütsbewegungen wie Zorn, Kummer, sinnliche Liebe, auch durch ungesunde Speisen und Getränke kann die Muttermilch völlig versiegen. Um Milch zu bekommen, muss die Frau Gerste, Weizen, Reis, Fleisch von Sumpftieren, sauren Gerstenschleim, Knoblauch, Fische, Gemüse, geistige Getränke mit Ausnahme von Rum, Milch, Fleischbrühe u. dgl. geniessen; auch Vermeidung von Anstrengungen und Aufheiterung wird empfohlen (Su. 3, 10, 25 f.; S. 6, 1, 172; C. 4, 8, 51).
c35.s2.11
Durch schlechte Milch entstehen verschiedene Säuglingskrankheiten, die ein geschickter Arzt an den Symptomen erkennt. Wenn das Kind an irgend einem Körperteil Schmerz empfindet, berührt es denselben immer wieder und weint, wenn andere ihn berühren. Bei Kopfleiden schliesst es die Augen und kann den Kopf nicht aufrecht halten. Bei Herzleiden beisst es sich auf Zunge und Lippen, atmet schwer, ballt die Fäuste und blickt nach oben. Wenn die Eingeweide krank sind, entsteht Harn- und Stuhlverhaltung, Erbrechen, Flatulenz, Kollern im Leib, das Kind wird blass, beisst die Mutterbrust, verkrümmt seinen Rücken und bläht den Bauch auf. Bei Blasenleiden ist der Harn angehalten, mit Schmerzen, Durst, Angst, Verdrehen der Augen und Bewusstlosigkeit. Wenn der ganze Körper krank ist, weint das Kind unnatürlich (Su. 3, 10, 29—32; S. 6, 2, 277; A. 6, 2, 5—8). Husten, Atembeschwerden, Fieber und Erbrechen entstehen, wenn der Säugling aus einer zu vollen Brust, aus der noch keine Milch abgelaufen ist, übermässig dicke Milch trinkt; darum soll man solche Milch meiden (Su. 3, 10, 24; S. 6, 1, 172). Die schlechte Milch der Mutter oder Amme muss durch verschiedene Arzneien »gereinigt« werden, insbesondere werden Brech- und Abführmittel empfohlen, auch muss die Patientin eine bestimmte Diät beobachten (C. 4, 8, 49 f.). Dabei kommt es darauf an, ob das Kind nur mit Muttermilch, oder nur mit Reis, oder mit Muttermilch und Reis genährt wird: im ersten und dritten Fall wird die Arznei der Amme und dem Kind, im zweiten Fall nur dem Kind verabreicht. Der Säugling nimmt die Arznei ein, mit Butter oder Zucker vermischt, oder sie wird als Teig auf der Mutterbrust verrieben, worauf das Kind daran saugt, oder die Lippe des Säuglings (*kṣīrapa*) wird damit bestrichen. Bei Fieber darf man nicht dem Säugling zur Stillung seines Durstes die Brust reichen, auch Abführmittel, Klystiere und Brechmittel sind unzulässig, ausser bei Lebensgefahr. Für gewisse Fälle werden Fett- und Schwitzmittel, Einreibungen, kalte Abgiessungen u. s. w. verordnet; so soll eine schmerzhafte Anschwellung des Nabels, als *tuṇḍi* (»Schmeerbauch«) bezeichnet, mit heissen Umschlägen, eine Entzündung des Afters mit Salben und Arzneien von *rasāñjana* behandelt werden (Su. 3, 10, 33—40; S. 6, 2, 177; A. 6, 2, 9—19). Für besonders schlimm gilt die Krankheit *kṣīrālasaka* (»Milchtrommelsucht«): das Kind bekommt wasserartigen, übelriechenden, schaumigen Durchfall, lässt weissgelben, zähen Urin, leidet an Fieber, Ekel, Durst, Erbrechen, Aufstossen u. s. w. Die Behandlung besteht hauptsächlich darin, dass man sowohl der Amme als dem Kind sofort ein Brechmittel giebt (S. 6, 2, 178 f.; A. 6, 2, 20—4).
c35.s2.12
Das erste Anlegen des Kindes an die Brust geschieht in feierlicher Weise. Wenn die Amme oder Mutter süsse, reichliche und reine Milch hat, soll sie sich an einem glückverheissenden Tage des Mondmonats baden und salben, ein weisses, reines Gewand anziehen, gewisse stärkende Kräuter sich auf den Kopf legen, ihr Gesicht nach Osten kehren und das Kind mit nach Norden gewendetem Gesicht an ihrer zuvor gewaschenen rechten Brust trinken lassen, nachdem zuerst etwas Milch aus derselben abgelaufen ist. Dabei ist ein Spruch herzusagen, der den Wunsch ausdrückt, dass das Kind nach dem Genuss der in den beiden Brüsten enthaltenen Milch ein langes Leben erlangen möge, wie die Götter nach dem Genuss von Ambrosia (C. 4, 8, 52; Su. 3, 10, 21—3; S. 6, 1, 172). Nach A. 6, 1, 15 f. bekommt das Kind nicht eine, sondern zwei Ammen.
c35.s2.13
Wenn Brustmilch nicht zu haben ist, gebe man dem Kinde Ziegenmilch oder Kuhmilch, aber nicht viel auf einmal, nach S. mit einer Zuthat von gewissen Wurzeln. Nach 6 Monaten beginnt dann die Reisdiät, s. o. § 43 (Su. 3, 10, 43 f.; S. 6, 1, 173).
§ 45. Abortus
c35.s3.1
— Frühgeburten werden herbeigeführt durch allzu schwere, warme oder scharfe Speisen oder Getränke, insbesondere Fleisch und berauschende Getränke, ungenügende Nahrung, Fasten, Unverdaulichkeit, ungewohnte körperliche Anstrengung, geschlechtlichen Verkehr, heftige Bewegungen, Fahren in einem stark stossenden Wagen, Laufen, Straucheln, Stürzen, Fallen in eine Grube oder einen Brunnen, unbequemes Sitzen, Nachtwandeln, Unterdrückung der natürlichen Ausleerungen, Zorn, Kummer, Angst, Schrecken, unangenehme Gehör- und Gesichtseindrücke, Durchfall, Brech- und Purgirmittel, fruchtabtreibende Mittel und andere Schädlichkeiten (C. 4, 4, 10; 4, 8, 16; Su. 2, 8, 1; S. 2, 3, 106; A. 2, 1, 44—7; 2, 2, 22). Der Fötus geht entweder als unreife Frucht ab, oder vertrocknet oder stirbt im Mutterleib (A. l. c.). Wie eine Frucht, die von Würmern angefressen ist oder durch den Wind herabgeschüttelt wird, vor der Zeit abfällt, ebenso geht der Fötus vor der Zeit ab, wenn er sich von seiner Verbindung (mit der Mutter) in Folge irgendwelcher Schädlichkeiten losgelöst hat, während bei einer normalen Geburt der Fötus sich nach Ablauf seiner Zeit von der Placenta löst, wie eine reife Frucht sich von selbst von ihrem Stiele löst. Abortus im Beginn der Schwangerschaft heisst *garbhavicyuti*, *garbhavidrava*. Wenn die Schwangere wegen fehlerhaften Verhaltens in den ersten zwei bis drei Monaten wieder menstruirt, so erkennt man daraus, dass der Fötus nicht bleiben wird, denn in dieser Periode ist der Fötus noch nicht fest geworden (C. 4, 8, 19; Su. 2, 8, 1. 4—6; S. 2, 4, 214; M. 456). Auch bei der Erkrankung der weiblichen Genitalien, welche den Namen *putraghnī* »den Sohn tötend« führt (§ 49), wird der Blutfluss (*raktasaṃsrāva*) als die Todesursache des Fötus hervorgehoben (Su. 6, 38, 11). Nach Su. und M. reichen solche Frühgeburten bis zum 4. Monat inclusive, dagegen wird ein Abortus im 5. oder 6. Monat, wenn der Körper des Fötus schon fest geworden ist, als *garbhapāta* bezeichnet (Su. 4, 8, 7; M. 418). Andere lassen die Periode des *garbhapāta* schon mit dem 4. Monat beginnen (C. l. c.; Bhoja in Citaten). Der Hergang beim Abortus ist nach Su. S. so zu denken, dass die losgelöste Frucht aus der Gebärmutter hinaustritt und die Eingeweide beunruhigt. Durch die Beunruhigung des Unterleibs in Verwirrung gebracht, bewirkt der eingezogene Wind heftige Schmerzen im Blasenhals, Abdomen, den Seiten und der Scheide, Verstopfung und Harnverhaltung, tötet den Fötus, wenn er noch jung ist, und treibt ihn hinaus (Su. 2, 8, 1; S. 2, 4, 216).
c35.s3.2
Wenn dagegen der Fötus schon entwickelt ist und stirbt ab, so erscheint der Unterleib gespannt, prall und kalt, als ob ein Stein darin steckte. Der Schmerz wird sehr heftig, der Fötus bewegt sich nicht, es treten keine Wehen auf, auch kein Ausfluss aus der Scheide, dagegen Schwindel, Durst, Atembeschwerden und Erschöpfung, die Augen sind eingesunken, die Wöchnerin fühlt sich sehr unbehaglich, schwankt umher, verfällt in Zuckungen, ist ausser sich und abgemattet, weint, kann vor Schweratmigkeit Tag und Nacht nicht schlafen, schnauft, empfindet Schmerzen beim Atemholen und magert ab: an diesen Zeichen erkennt man das Absterben des Fötus (C. 4, 8, 25; S. 2, 4, 216; A. 2, 2, 22—4). Su. 2, 8, 9 nennt als Symptome das Aufhören der Kindsbewegungen und Wehen, eine schwärzlich bleiche Gesichtsfarbe, stinkenden Atem und stechende Schmerzen.
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