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Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c7: Viertes Capitel. Die orthoepische Diaskeuase

Die Hymnen des Rigveda, Bd. I: Metrische und textgeschichtliche Prolegomena c7

Language
German

Contents

Viertes Capitel. Die orthoepische Diaskeuase

c7.2

Die Textgestalt des Ṛigveda stand nicht allein in der Brâhmaṇazeit, sondern schon in der Entstehungszeit der jüngeren Saṃhitâs im Wesentlichen fest: das haben uns die vorangehenden Untersuchungen gelehrt. Aber diesem Satz muss in einer bestimmten Richtung eine Einschränkung hinzugefügt werden: das was wir mit einem Worte die orthoepischen Details des Textes nennen können, war damals von der uns vorliegenden Gestalt noch weit entfernt; die definitive Ordnung des Textes in dieser Hinsicht ist ein Vorgang, welcher einem späteren Zeitraum der vedischen Textgeschichte zugehört und ihn erfüllt. Wir denken vor Allem an die Behandlung der Sandhierscheinungen: beispielsweise die genauere Festsetzung und Begrenzung der Elision und der Nichtelision von anlautendem a hinter e und o, die Verwandlung von i und u in y und v vor Vocalen, die Contraction der Vocale, der Uebergang und der Nichtübergang von s in ḥ vor k und p. Ein andrer wichtiger Kreis von Fällen, die vermuthlich in demselben Zeitalter ihre endgiltige Feststellung empfangen haben, betrifft die neben einander liegenden äquivalenten Formen mit kurzem und langem Vocal, insonderheit mit kurzem und langem Endvocal, die Setzung z. B. von abhi und abhî, von tena und tenâ: Formenpaare, deren Behandlung in unsrer Ueberlieferung zwar, wie wir zeigen werden, im Ganzen auf die Ṛishis selbst zurückgeht, in vielen Einzelheiten aber die Hand von Grammatikern verräth. Kurz gesagt: für das Zeitalter, dessen Thätigkeit in Bezug auf den Vedatext wir jetzt untersuchen müssen, standen zwar die Worte — bis auf geringfügige Ausnahmen — fest. Ob es an irgend einer Stelle heissen sollte sumnam oder dyumnam, ob inakshat oder inakshan: derartiges war, im Ganzen wenigstens, nicht zweifelhaft. Aber die Regelung der Buchstaben, die Unterscheidung von divaḥ pari und divaḥ pari, von pra sma vâjeshu und â smâ ratham, von divo’ antân und indrovatu u. dergl. mehr gab zu Speculationen Anlass, bei welchen die theologischen Grammatiker sich nicht in derselben Weise, wie in Bezug auf die eigentliche Substanz der Worte, an Vorhandenes, Ueberliefertes gebunden fühlten, sondern sich berechtigt hielten die betreffenden Erscheinungen selbstgefundenen Normen zu unterwerfen.

c7.3

Suchen wir nun nach einer nähereren Bestimmung des Zeitalters, als dessen Werk die Redaction des Textes in den bezeichneten Richtungen anzusehen ist, so wird mit Entschiedenheit behauptet werden können, dass jene Arbeit nicht vor dem Ende der Brâhmaṇaperiode gemacht worden ist. Wir werden hier auf die Frage geführt, welches Aussehen in phonetischer Hinsicht der Vedatext in der Brâhmaṇazeit zeigte: ob damals z. B. tvam hy agne oder tuam hi agne, ob devâyâgnaye oder devâya agnaye gesagt wurde. Um dies zu ermitteln, ist es natürlich, wie kaum ausdrücklich hervorgehoben zu werden braucht, nicht genügend, die überlieferte Schreibung der Brâhmaṇas oder der in den Brâhmaṇas vorkommenden Vedaverse in Betracht zu ziehen. Ist, wie wir glauben, die uns vorliegende künstliche Regulirung der Lautgestalt erst nach der Entstehung der Brâhmaṇas vollzogen worden, so mussten unvermeidlich die betreffenden Feststellungen nachträglich auch durch die Vedaverse in den Brâhmaṇas, ja in den meisten Beziehungen auch durch den prosaischen Brâhmaṇatext selbst durchgeführt werden. , Zufälligerweise ist aber in den Brâhmaṇas eine nicht geringe Anzahl von directen Aeusserungen darüber erhalten, wie viele Sylben irgend ein Wort oder eine Gruppe von Worten hat; und diese Zeugnisse führen zu Ergebnissen, welche für die Geschichte der lautlichen Textbehandlung nicht ohne Wichtigkeit sind.

c7.4

Wir weisen hier zuerst auf die Bemerkungen hin, welche in Brâhmaṇaabschnitten der Taittirîya Saṃhitâ an den Vers Ṛv. V, 50, 1 geknüpft werden. Dieser Vers lautet in seiner Taittirîya-Gestalt: viṣve devasya netur marto vṛṇîta sakhyam, viṣve râya’ ishudhyasi dyumnaṃ vṛṇîta pushyase. Dazu bemerkt das Brâhmaṇa (Ts. VI, 1, 2, 6): saptâksharam prathamam padam ashṭâksharaṇi trîṇi ¹). Also die Schädigung, welche das Metrum im ersten Pâda durch das netur (wohl für nayitur) erlitten hatte, stand schon damals fest. Aber der zweite Pâda galt für achtsylbig: folglich kann man damals noch nicht sakhyam gesprochen haben, wie die spätere Diaskeuase gab ²), sondern die alte Aussprache sakhiam stand noch in Kraft.

c7.5

¹ Vergl. auch die Bemerkungen in Ts. V, 1, 9, 1; Śatap. Br. III, 1, 4, 23.

c7.6

² Man lasse nicht die unklare Vorstellung gelten, dass das spätere sakhyam nur eine »Schreibweise« oder dergl. sei. Sobald man, wie man dies muss, die Fernhaltung aller mit dem Schriftgebrauch zusammenhängenden Begriffe von diesem Kreis von Problemen ernst nimmt, leuchtet es ein, dass ein sakhyam, ein avostu im überlieferten Text nur deshalb stehen kann, weil in dem für die Gestalt dieses Textes entscheidenden Zeitalter eben so und nicht etwa sakhiam, avo’ astu gesprochen wurde. Dem steht es nicht entgegen, wenn im Prâti-

c7.7

Zu einem genau entsprechenden Ergebnis führt Ait. Brâhm. III, 46, wo vom Vâmadevyatexte gesagt wird: tat tribhir aksharair nyûnam. Dass von diesen drei fehlenden Sylben der Verse Ṛv. IV, 31, 1-3 zwei auf die Endungen von sakhînâm und jaritṛṇâm (Vers 3) fallen, ist unbezweifelbar: dann muss aber auch, wie ich meine, der dritte Fall auf den mit jenen genau gleichartigen Genetiv madânâm (Vers 2) bezogen werden. Mithin bleibt für bhavâsy ûtibhiḥ (Vers 3) keine der drei Unvollzähligkeiten mehr übrig; folglich sprach man hier bhavâsi ûtibhiḥ ¹). Auch hier also bewährt sich einerseits das Vorhandensein der tiefer liegenden (madânâm, sakhînâm wie oben netur), andrerseits das Nichtvorhandensein der oberflächlicheren Verunstaltungen der Textform in der Brâhmaṇazeit ²).

c7.8

¹ Anders, aber gewiss nicht richtiger, der Scholiast zu Ait. Br. loc. cit., der die dritte Lücke nicht auf madânâm sondern auf bhavâsy verlegt, in Uebereinstimmung mit der Anukramaṇî-Bezeichnung von Vers 3 als pâdanicṛit. Die Gânagestalt des Verses hat das bhavâsi richtig erhalten (Sâmav. ed. Bibl. Ind. vol. III p. 90 fg.).

c7.9

² Es sei hier noch auf einige Sylbenzahlangaben in Bezug auf weitere Sâmantexte, Pañc. Br. IV, 2, 19; 8, 15; VII, 7, 1. 4; XII, 13, 20. 24, in der Kürze hingewiesen: durchweg werden die das Metrum verletzenden Contractionen und Halbvocale ignorirt.

c7.10

Wir weisen ferner auf Ait. Âraṇy. I, 3, 4, 16 hin. Hier wird der Vers Ṛv. X, 120, 1 als aus 41 Sylben bestehend behandelt: offenbar ist dabei jyeshṭham und ugras als zwei-

c7.11

ṣâkhya (572. 973; vergl. M. Müller Ṛv. Translation p. LXXVIII fg.) zum Zweck der Berechnung des Metrums der vyûha als zulässig erwähnt wird (wobei übrigens die Aussprache ohne vyûha doch als prakṛiti angesehen wurde; Prât. 882): ohne eine derartige Bestimmung hätte in der That der im Prâtiṣâkhya zu erörternde Stoff geradezu unabsehbare Dimensionen gehabt. Wie entschieden man aber mit Regeln wie derjenigen von der Ausschliessung eines i und u vor folgendem Vocal Ernst machte, zeigt der bekannte Fall der Worte iḍya, viḍvaṅga, in welchen, wenn der Vocal gesprochen wäre, nicht ḍ sondern ḷ erscheinen müsste.

c7.12

sylbig gerechnet ¹), während man bei madanty ûmâḥ über die richtige Sylbenzahl im Klaren war.

c7.13

¹ Die Verdunklung des Bewusstseins für die im Ṛv. so häufige Sylbengeltung anaptyktischer (Svarabhakti-) Vocale wie in ugraḥ (ug·raḥ; ebenso ind·ra, ag·ne, yaj·naḥ etc.; auch, wie Grassmann verkannt hat, p·ra, vergl. Ind. Stud. XVII, 240) scheint demnach auch bereits der Zeit vor der durchgreifenden phonetischen Diaskeuase anzugehören. Für den geringen Zeitwerth jener Svarabhaktivocale ist es, wie bei dieser Gelegenheit bemerkt werden möge, characteristisch, dass dieselben mit ausgesprochener Vorliebe in der offenbar flüchtigsten Sylbe der vedischen Metra, der zweiten Sylbe nach der Triṣṭubh-resp. Jagatîcäsur gebraucht werden; im Verseingang sind sie recht selten; ein Versausgang wie ind·raḥ (◡ ◡) findet sich — abgesehen von so zweifelhaften Belegen wie dhûr·teḥ I, 128, 7, at·raiḥ 129, 8 — wohl überhaupt nicht; der im Gen. Loc. dual. auf -tros d. h. -taros auch im Versausgang so häufig erscheinende Vocal ist eben nicht anaptyktisch. — In die ältere Zeit möchte ich es auch verlegen, dass aus der Vedarecitation der als zweisylbig gerechnete ṛ-Vocal verschwunden ist (s. Benfey, Vedica und Verwandtes 25 fgg.; zahlreiche Belege, in denen man zwischen der Annahme einer metrischen Anomalie und derjenigen eines zweisylbigen ṛ schwanken kann, sind oben S. 68 fg., 74, 79 fg. begegnet), und ähnlich möchte ich über die Fälle denken, in welchen der Veda — ganz so wie später die altbuddhistische Pâlipoesie — zwei Sylben auf dem Wege rapider Aussprache zur Geltung einer einzigen zusammendrückt (s. insonderheit M. Müller, Rigv. Translation p. CXLII fgg.).

c7.14

Das Wort svar wird bekanntlich bei den Vâjasaneyins einsylbig, bei den Taittirîyas zweisylbig geschrieben (suvar). Geht dieser Gegensatz auf die Entstehungszeit der beiderseitigen Texte zurück oder beruht er auf Abweichungen im Verfahren der späteren Diaskeuasten? Die Analogie der bisher besprochenen Stellen empfiehlt die letztere Auffassung, und für dieselbe entscheidet, dass das Śatapatha Brâhmaṇa, welches sich an mehreren Stellen über die Sylbenzahl von svar ausspricht (II, 1, 4, 14; XI, 1, 6, 5; XIV, 8, 6, 4. 5), unabänderlich zwei Sylben annimmt, also die Form der Taittirîya-Diaskeuase bevorzugt. Dies ist um so bemerkenswerther, als es sich dabei nicht um metrische Stellen handelt, bei welchen die Rücksicht auf das Versmaass die Sylbenzählung beeinflussen könnte. — Dass râjanya als viersylbig, dyaus als zweisylbig gezählt wird (Śat. Br. V, 1, 5, 14; XIV, 8, 15, 1), dass die Worte prâṇopâno vyânaḥ (nicht etwa in einem metrischen Pâda) acht Sylben bilden sollen (XIV, 8, 15, 3), kann nach alledem nicht überraschen. Ja man ging so weit, sogar in solchen Worten, bei denen nach Ausweis der metrischen Texte die sylbenbildende Geltung des y und v in der That ausgeschlossen oder durchaus ungewöhnlich war, doch eine Sylbe für diese Laute zu rechnen: so erklärte man tvak für zweisylbig (Śat. Br. X, 4, 1, 17) und satyam für dreisylbig (Śat. Br. XIV, 8, 6, 2, vergl. Ait. Âraṇy. II, 1, 5, 5). Deutlicher als in solchen Angaben kann es sich nicht zeigen, wie wenig man in der Brâhmaṇazeit an Theorien dachte, welche statt des i und u vor Vocalen ein y resp. v verlangt hätten.

c7.15

Wir beschliessen diese Zusammenstellung mit einigen Angaben der Brâhmaṇas über die Sylbenzahl der Worte ukthaṃ vâcîndrâya und verwandter Formeln; auch hier handelt es sich um prosaische, einer metrischen Norm wenigstens nicht direct ¹) unterworfene Sätze. In den Worten ukthaṃ vâcîndrâya zählt Taitt. Saṃh. III, 2, 9, 2. 4 und ebenso Ait. Brâhm. III, 12 ²) sieben Sylben; man sprach mithin in der Zeit dieser Brâhmaṇatexte noch vâci indrâya. Dazu stimmt es, wenn nach dem Kaush. Brâhm. XIV, 3 die Formel uktham avâcîndrâya zusammen mit der Antwort ukthaṣâḥ elf Sylben zählen soll. Ebenso sieht das Aitareya (a. a. O.) die Formel uktham vâcîndrâya devebhyaḥ als elfsylbig an: es muss vâci indrâya und devebhiaḥ gesprochen worden sein¹). Selbstverständlich aber konnte, wie im vedischen Verse, so auch in dieser liturgischen Prosa da, wo irgend eine Veranlassung dazu vorlag, durch Contraction die Sylbenzahl verringert werden; und auch hierfür liefert die in Rede stehende Gruppe von Formeln ein Beispiel: es sollen nämlich nach dem Kaushîtaka (a. a. O.) die Worte avâcîndrâyoktham devebhyaḥ mit der Antwort ukthaṣâḥ zusammen zwölf Sylben zählen, was die Contraction aller contrahirbaren Vocale voraussetzt.

c7.16

¹ Insofern allerdings ist auch bei diesen Formeln ein indirecter Einfluss des Metrums möglich und sogar nicht unwahrscheinlich, als bei der Feststellung derselben wenigstens in einigen der vorliegenden Recensionen das Streben im Spiel gewesen sein könnte, die Sylbenzahl der drei Hauptmetra (Gâyatrî, Triṣṭubh, Jagatî) herauszubringen und dadurch jene Formeln an den gesammten mit dieser Dreizahl zusammenhängenden Apparat ritueller Symbolik anzuknüpfen. Von dieser Seite her wird allerdings der Werth der betreffenden Sylbenzählungen als unbefangener Zeugnisse theilweise vielleicht beeinträchtigt.

c7.17

² Aber mit characteristischer Abweichung von dem Aitareya, dem es sonst folgt, rechnet das Gopatha Brâhmaṇa (II, 3, 10), den späteren Standpunct vertretend, diese Formel nur als ein ṣaḍakṣara.

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¹ Das Gopatha (a. a. O.) nimmt hier natürlich nur neun Sylben an.

c7.19

Man sieht, dass an Stellen wie den hier gesammelten die Brâhmaṇatexte durch den Inhalt ihrer Angaben die lautliche Form, in der sie uns überliefert sind, selbst widerlegen. Wir gewinnen so einen Anhaltspunct für die Ueberzeugung, dass jene in den überlieferten Vedatexten vollzogene ebenso durchgreifende wie gewaltsame Regelung der Contractionen, des Eintretens der Halbvocale für die Vocale u. s. w. in eine jüngere Periode als die Entstehungszeit der Brâhmaṇas gehört.

c7.20

Erwägungen andrer Art kommen hinzu, die freilich für sich allein keine volle Beweiskraft besitzen würden, aber doch im Stande sind, das anderweitig gefundene Resultat wesentlich zu unterstützen: die Betrachtung der Praxis, welche die Theologen des Brâhmaṇa-Zeitalters in ihren eignen Versen hinsichtlich der bei der vedischen Textdiaskeuase in Frage kommenden Puncte beobachtet haben. Es wäre allerdings principiell unrichtig anzunehmen, dass die Textordner den alten Texten nur solche Lautgesetze aufdrängen konnten, welche in der poetischen Praxis ihrer eignen Zeit thatsächlich anerkannt waren. Man sieht leicht, dass die phonetische Speculation über Vorhandenes, namentlich wenn sie von Männern gehandhabt wurde, die für ungesunde, in der Luft schwebende Einfälle so zugänglich waren wie die vedischen Grammatiker, sich nicht ohne Weiteres an dieselben Wege zu binden brauchte, welche die phonetische Behandlung neuen, selbstgeschaffenen Stoffes im gleichen Zeitalter einschlug. Wollten wir, um die Entstehungszeit der dem Veda aufgedrängten Sandhiregeln zu ermitteln, in der späteren Literatur nach Texten suchen, für welche jene Regeln genau zuträfen, so würden wir dieselben nirgends finden. Im Prâtiśâkhya selbst fehlt es nicht an Stellen, an welchen Śaunaka's eigne Verse mit den von ihm ausgesprochenen Gesetzen im Widerspruch stehen. Aber ein nicht zu vernachlässigendes Element des Richtigen bleibt doch übrig in dem Gedanken, dass bei den mit dem Vedatext beschäftigten Grammatikern und den gleichzeitigen selbst producirenden Verskünstlern verwandte Anschauungen über Fragen der phonetischen Behandlung zu erwarten sind. Die vornehmste Veranlassung für jene Grammatiker, in den Veda irgend welche für denselben thatsächlich nicht passende Lautgesetze hineinzutragen, wird doch immer die gewesen sein, dass die literarische Sprache ihrer eignen Zeit jene Gesetze mehr oder minder anerkannte. In dem Grade dieser Anerkennung, in der Schrankenlosigkeit der Durchführung solcher Gesetze mochte die grammatische Speculation der lebendigen poetischen Praxis voraneilen oder hinter ihr zurückbleiben. Sie mochte an manchen Puncten auf Seitenwege gerathen, deren willkürliche Richtung sich jeder Erklärung von unsrer Seite entzieht. Aber im Grossen und Ganzen können wir darum doch kaum auf einem falschen Wege sein, wenn wir eine Diaskeuase, die dem Veda gewisse in der jüngeren Literatur thatsächlich geltende Regeln der lautlichen Behandlung aufzwingt, nicht in ein Zeitalter setzen mögen, welches von der Befolgung jener Regeln noch weit entfernt war. Und entfernt genug in der That war die Praxis der Versmacher aus der Brâhmaṇaperiode von dem unnatürlichen Extrem, bis zu welchem die spätere Zeit und in ihr die vedische Diaskeuase gegangen ist. Man befand sich allerdings auf einem Wege, der zu diesem Extrem führte, aber wir brauchen unter den in den Brâhmaṇas vorkommenden und unzweifelhaft aus dem Brâhmaṇa-Zeitalter, theilweise sogar aus den jüngeren Regionen dieses Zeitalters herrührenden Versen nicht lange zu suchen, um noch immer recht zahlreichen Beispielen der alten, naturwüchsigen Wortformen mit i und u statt des späteren y und v, mit Hiatus statt der Contraction zu begegnen. Nur Weniges sei aus der Fülle der vorhandenen Materialien herausgegriffen. Das Metrum verlangt i statt y z. B. Ait. Brâhm. VIII, 23 aṣvân baddhvâya medhiân; VII, 17 (Ṣunaḥ-ṣepa-Legende) nâpâgâḥ ṣaudrân niâyàt, sauhârdiàya me ṣriyai; Ṣatap. Brâhm. XIV, 4, 3, 34 (Kaṭh. Up. II, 4, 9) yataṣ codeti sûriaḥ, u. dergl. mehr. Am Wortende vor folgendem Vocal wird i verlangt Ṣatap. Br. X, 5, 2, 18 anne bhâti apaṣritaḥ etc. Statt v wird u verlangt Ṣatap. Br. XIV, 4, 3, 1 due devân abhâjayat; XIV, 4, 3, 34 (Kaṭh. Up. II, 4, 13) sa evâdya sa u ṣuaḥ. Hiatus zwischen a und a, a und â, â und a wird durch das Metrum erfordert: Ait. Br. V, 30 akṛitvâ anyad upayojanâya; VII, 17 yathaiva Âṅgirasaḥ san; VII, 18 Jahnûnâm ca adhipatye, etc. etc.

c7.21

Hält man die Praxis der Lautbehandlung, wie sie durch derartige Stellen characterisirt wird, neben diejenige der Sûtrazeit, welche etwa in den Versen des Ṛik-Prâtiṣâkhya vorliegt, so ergiebt sich die Entscheidung darüber von selbst, welchem der beiden Zeitalter die endgiltige phonetische Ordnung des Ṛiktextes zugehören oder näher stehen muss. Die Discrepanzen zwischen den Brâhmaṇaversen und den Normen der vedischen Diaskeuase verrathen die Differenz zwischen zwei Perioden, von denen die eine sich erst auf dem Wege zu der späteren Künstlichkeit der Lautbehandlung befindet, die andre diesen Weg bereits zurückgelegt hat. Andrerseits die Discrepanzen zwischen den Prâtiśâkhyaversen und den Gesetzen der Diaskeuase erklären sich leicht aus den verschiedenartigen Bedingungen, welchen, wie wir schon oben bemerkten, das Redigiren alter Verse und das Anfertigen neuer unterliegt; gemeinsam aber erscheint hier auf beiden Seiten der maassgebende Standpunct derselben unlebendigen, allein von Theorien — und zwar von ebenso weit getriebenen wie verkehrten Theorien — geleiteten Lautbehandlung. So kann das Resultat nicht zweifelhaft bleiben, dass die Feststellung unsres vedischen Textes mit seiner künstlichen Behandlung der Contractionen, der Halbvocale u. s. w. nicht wesentlich älter ist, als das Ende der Brâhmaṇaperiode.

c7.22

Die Literatur etwa dieser selben Zeit liefert uns, als Bestätigung des bisher Gefundenen, bemerkenswerthe Indicien dafür, dass gerade damals die Aufmerksamkeit gewisser Kreise in einer vorher nicht dagewesenen Art sich auf lautliche Fragen, vor Allem auf Fragen des Sandhi zu richten begann. In der eigentlichen Brâhmaṇa-Literatur, welche gewiss nicht karg damit war, den ganzen Apparat des damals vorhandenen Vorstellungskreises zu ihren symbolisirenden Phantasien über das Opfer heranzuziehen, treten Spuren derartiger Betrachtungen kaum auf ¹), so nahe dieselben, als in directester Beziehung zur Gestalt der zu recitirenden Texte stehend, jenen Theologen an sich hätten liegen müssen ¹). Dies ändert sich an einigen Stellen jener Anhänge zu den Brâhmaṇas, die uns in den Âraṇyakatexten resp. Upanishaden vorliegen. Jetzt treten Begriffe wie die der Ûshmans und Sparṣas hervor; jetzt erscheint in der »saṃhitâyâ’ upanishat« (Ait. Âr. III; Kaush. Âr. VII. VIII; vergl. Taitt. Âr. VII, 3) eine ganze weitverzweigte Masse von Begriffen und Doctrinen, die sich auf die verschiedenen möglichen Behandlungen des Vedatextes nach seiner lautlichen Seite beziehen, und zugleich eine Anzahl von Namen eben derselben theologischen Grammatiker, die auch in den Prâtiṣâkhyen als Autoritäten erwähnt werden: an der Spitze Namen wie die des Ṣâkalya (Sthavira Ṣâkalya²)), Mâṇḍûkeya (Ṣûravîra Mâṇḍûkeya und Hrasva Mâṇḍûkeya), Mâṇḍavya. Es sind Namen, welche ebenso aus der Namensphäre der Brâhmaṇaliteratur hinaus in eine jüngere Zeit führen, wie die Gedankenkreise, die mit diesen Namen verknüpft sind, uns den Uebergang aus der Ideenwelt des Aitareya Brâhmaṇa oder des Kaushîtaki Brâhmaṇa zur Denkweise der literarischen Periode veranschaulichen, deren characteristische Höhepuncte die Prâtiṣâkhyen und das Nirukta bilden.

c7.23

¹ Vereinzelt steht die Bemerkung über Vimada als den viriphita ṛishi, s. Boehtlingk Roth s. v. riph.

c7.24

¹ Ueberhaupt steht das Nachdenken über Grammatisches — ganz anders als das über metrische Dinge — in den Brâhmaṇas noch in seinen Anfängen. Die betreffenden Materialien aus dem Aitareya stellt Aufrecht S. 431 seiner Ausgabe zusammen. Die andern Texte ergeben auch nicht viel; man vergleiche etwa Taitt. Saṃh. I, 5, 2, 2; Ṣat. Br. II, 2, 3, 27; X, 5, 1, 2 etc.

c7.25

² An die Identität dieses Ṣâkalya oder seines Sohnes mit dem Vidagdha Ṣâkalya des Ṣatapatha scheint nich zu denken.

c7.26

Hier liegt ein wichtiger, fester Punct in der Geschichte der Ṛigveda-Ueberlieferung: Ṣâkalya, der Urheber der Ṣâkala-ṣâkhâ und der Verfasser des Padapâṭha³): jünger, wie wir sahen, als die eigentlichen Brâhmaṇatexte, aber alt genug, dass ein ihn erwähnender Abschnitt in die Anhängsel der Brâhmaṇas, unter Texte, denen man noch immer die volle Dignität vedischer Śruti zuerkannte, aufgenommen werden konnte, älter ferner als Śaunaka, dessen Prâtiśâkhya den Padapâṭha zur Grundlage hat und den Śakalya sammt seiner Schule überaus häufig nennt, älter als Yâska, der ihn gleichfalls citirt (Nir. VI, 28), älter vollends als Âśvalâyana und Śaṅkhâyana.

c7.27

³ Es ist bekannt, dass bereits die »saṃhitâyâ’ upanishat« vom Saṃhitâpâṭha, Padapâṭha und dem die Eigenthümlichkeiten der beiden verbindenden Kramapâṭha weiss; vergl. Max Müller Rik-Prâtiṣâkhya p. VI fg. — Ebendort Einl. S. 7, Roth zu Nir. IV, 4 s. über Ṣâkalya als den Verfasser des Padapâṭha.

c7.28

Doch der eigentliche Ort, die Thätigkeit des Śakalya, den Begriff der Śakala-śakhâ eingehender zu erörtern, ist dies noch nicht. Śakalya kommt für uns vorläufig nur insofern in Betracht, als er für die chronologische Orientirung in Bezug auf die Redaction, welche dem Vedatext seine jetzige lautliche Gestalt gegeben hat, von Wichtigkeit ist. In der Literatur der Zeit, welcher ungefähr wir jene Redaction zuschreiben müssen, begegneten wir seinem Namen. Wir müssen nun genauer zu bestimmen suchen, welches sein Verhältniss zu jener Diaskeuase des vedischen Textes ist. Da Śakalya der Verfasser des Padapâṭha ist, die Diaskeuase aber den Saṃhitâpâṭha betrifft, werden wir hier zu der Frage — oder zu einem Theil der Frage — geführt: wie verhalten sich Saṃhitâpâṭha und Padapâṭha?

c7.29

Es ist bekannt und oft genug ausgesprochen, dass der Padapâṭha zum Saṃhitâpâṭha nichts Neues hinzubringt 1), sondern eine Analyse des Saṃhitâpâṭha giebt, so gut sie eben das Wissen der altindischen Grammatiker zu geben im Stande war. Hätten wir nur den Saṃhitâpâṭha, so könnten wir aus demselben ohne Weiteres einen eben solchen oder vielmehr in mancher Beziehung einen besseren Padapâtha herstellen. Das Umgekehrte wäre unmöglich. Zahlreiche echte und wichtige Eigenthümlichkeiten des Saṃhitâtextes sind im Padatext verwischt und mussten nach dem ganzen Princip des Padapâtha verwischt werden; sie wären von ihm aus nie, am wenigsten mit den wissenschaftlichen Mitteln der indischen Grammatiker herzustellen gewesen; die Ueberlieferung, die uns jene Eigenthümlichkeiten erhalten hat, muss dem Wesen der Sache nach eine alte, weit über den Padapâtha hinausgehende sein. Es braucht an diese Dinge hier nur mit einem Wort erinnert zu werden; die Details, welche diesen Andeutungen die concrete Vervollständigung zu geben hätten, liegen jedem Kenner des Veda nahe. Nehmen wir ferner die zahlreichen Fälle hinzu, in welchen der Padapâtha einen irrigen und zwar unverkennbar auf irriger Interpretation des Saṃhitâpâtha beruhenden Text giebt, so scheint klar, dass der Saṃhitâpâtha das unbedingt Aeltere, der Padapâtha das unbedingt Jüngere ist.

c7.30

¹ Wir müssen nur die eigenthümliche Erscheinung der im Pada nicht zerlegten Verse des Riktextes ausnehmen: hierin steckt allerdings ein dem Padapâṭha eignes Moment brauchbarer Ueberlieferung. Siehe darüber weiter unten.

c7.31

Ich meine trotzdem, dass die hier berührten Momente doch zu einer vollständigen Entscheidung der Frage nach dem relativen Alter der beiden Pâthas noch nicht hinreichen. An einem gewissen Punct bleibt eine Lücke in dem Festgestellten übrig. Wenn der Saṃhitâpâtha an unzähligen Stellen Altes, dem Padatext an Dignität der Ueberlieferung weitaus Vorangehendes enthält, weist er doch andrerseits auch, wie wir sahen, eine durchgehende Beeinflussung durch gewisse junge phonetische Theorien auf, welchen zu Liebe der Text weitgreifenden Umgestaltungen unterworfen ist. Können diese jüngeren und jüngsten Phasen der auf den Saṃhitâpâtha gerichteten grammatischen Thätigkeit nicht mit dem Padapâtha gleichaltrig sein, vielleicht aus denselben Werkstätten stammen wie jener? In der That erklärt sich Weber in seinen Untersuchungen über den Padapâṭha der Taittirîya Saṃhitâ (Indische Studien XIII, 2) für die Gleichaltrigkeit. »Die Abfassung der Padapâṭha,« sagt er, »ging vermuthlich mit der Redaction der Saṃhitâ selbst Hand in Hand, war eben auch ein Werk desselben Bedürfnisses; sie bilden gleichsam den ersten authentischen Commentar dazu.« Wenden wir diesen von Weber ausgesprochenen allgemeinen Satz auf den Ṛigveda im Besonderen an, so besagt er, dass die Redaction des Ṛik-Saṃhitâpâṭha durch Śâkalya, den Verfasser des Padapâṭha, selbst oder doch in engem Zusammenhang mit der Thätigkeit des Śâkalya vollzogen sein müsste.

c7.32

Ich glaube, dass damit doch um einen Schritt, wenn auch kaum um einen sehr grossen Schritt zu weit gegangen ist. Freilich können wir nicht erwarten, dass zur Kritik jener Auffassung sich uns irgendwie ausgedehnte Materialien darbieten werden. Soll nicht etwa nur für die durch unsre Saṃhitâ hindurchscheinende alte Textform, sondern für die überlieferte Redaction dieser Saṃhitâ ein höheres Alter dem Padatext gegenüber erwiesen werden, so müssen sich natürlich gerade in Puncten, die nicht den alten Textbestand, sondern jene über denselben hingegangene Redaction und ihr technisches Verfahren betreffen, Spuren eines älteren, dem Padakâra abhanden gekommenen Wissens aufzeigen lassen. Dass es an derartigen Spuren fast ganz fehlt, ist begreiflich. In der ungeheuren Mehrzahl der Fälle, in denen die Saṃhitâ durch die phonetische Diaskeuase umgestaltet worden ist, stehen sich Saṃhitâ- und Padatext einfach und unverfänglich gerade so gegenüber, wie sie sich eben nach den Grundsätzen, auf welchen die Gestalt beider Pâṭhas beruht, gegenüberstehen müssen. Aber, so viel ich sehe, findet sich wenigstens eine Gruppe von Fällen, welche den Bedingungen unsrer Fragestellung genau entsprechen.

c7.33

Mehrere Nominative sing. fem. von Stämmen auf wurzelhaftes â erscheinen im Saṃhitâtext ausgehend auf -â, das mit folgendem Vocal nicht zusammengezogen ist. Die Fälle sind nach der Aufzählung Lanman’s ¹) und des Prâtiśâkhya (Sûtra 163) die folgenden: VI, 75, 3 jyâ iyam; VII, 32, 14 śraddhâ it; VIII, 48, 14 nidrâ iṣata; X, 4, 1 prapâ asi; X, 129, 5 svadhâ avastât. Warum haben die Ordner des Saṃhitâtextes hier nicht der sonst von ihnen befolgten Praxis gemäss Contraction eintreten lassen? Dass der alte, wahre, durch das Metrum erkennbare Text nicht contrahirte, kann nicht der Grund gewesen sein: die Fälle sind zahllos, welche beweisen, dass es diese Rücksicht für die Diaskeuasten nicht gab ²). So hat unzweifelhaft Lanman Recht, wenn er annimmt, dass die betreffenden Nominative von den Redactoren des Saṃhitâtextes als -âḥ ausgehend angesetzt wurden, wo dann natürlich die Contraction ausgeschlossen war. Diese Auffassung der Formen ist nicht nur, wie bekannt, sehr gut möglich, sondern der grosse Procentsatz der Fälle, in welchen hier das Metrum den (scheinbaren) Hiatus fordert, verglichen mit der viel geringeren Häufigkeit des Hiatus bei den wirklich auf -â ausgehenden Formen (s. unten S. 385 fg. Anm. 1) lässt dieselbe als nahezu gesichert erscheinen. Der Padaverfasser aber, — auch dies hat schon Lanman hervorgehoben —, verleitet offenbar durch die später immer häufiger werdenden Nominative auf -â von derartigen Stämmen, setzte die Padaformen als jyâ, śraddhâ u. s. w. an: wodurch die Bewahrung des Hiatus im Saṃhitâtext zu einer unerklärlichen, im Prâtiśâkhya denn auch (a. a. O.) ausdrücklich verzeichneten Singularität wurde. Aehnlich übrigens wie bei diesen Nominativen auf -âs ist der Hergang offenbar noch in zwei andern in demselben Sûtra des Prâtiśâkhya verzeichneten Fällen gewesen: bei manîshâ agniḥ I, 70, 1 und ayâ iṣânaḥ I, 87, 4. An der ersten Stelle haben die Ordner der Saṃhitâ offenbar nicht contrahirt, weil sie richtig den Acc. plur. manîshâs, an der zweiten, weil sie den Nom. sing. ayâs erkannten. Der Padapâṭha aber nahm irrig manîshâ und ayâ an (vergl. Analoges bei Lanman 363). Hier haben wir also eine Anzahl sehr klarer Fälle, in welchen nicht einfach — was häufig ist — der Saṃhitâtext in seinen aus alter Ueberlieferung bewahrten Elementen sich dem Padatext überlegen zeigt, sondern vielmehr in einem Punct jener moderneren phonetischen Diaskeuase, welche die Vocalcontractionen etc. durchgeführt hat: die Textordner, auf deren Rechnung ṣukraitu für ṣukrâ etu, madhyamendra für madhyamâ indra zu setzen ist, bewiesen, indem sie vor jyâ iyam, nidrâ iṣata, ayâ iṣânaḥ mit ihren Contractionen Halt machten, eine weitergehende Kenntniss resp. eine richtigere Beurtheilung der Wortformen, als sie in Śâkalya’s Padapâṭha und in Śaunaka’s Prâtiśâkhya zu finden ist¹).

c7.34

¹ Noun-Inflection 444. Vergl. Aufrecht Rigveda II², S. V Anm. 1; Weber, Ind. Stud. XIII, 104 Anm. 2.

c7.35

² Nur bei den weiter unten zu besprechenden Nasalirungen (pathâṅ anehasâ u. dergl.) wird vielleicht eine gewisse Beachtung dieses Gesichtspuncts in der That angenommen werden müssen: aber die Feststellung dieser Nasalirungen scheint älter zu sein, als diejenige Phase der Diaskeuase, welche die Vocalcontraction durchführte.

c7.36

¹ Es sei gestattet hier noch über einige den Fällen von jyâ iyam etc. benachbarte Facta dem bereits von Lanman Gesagten wenige Worte hinzuzufügen. L. (444) macht darauf aufmerksam, dass der Saṃhitâtext, welcher X, 129, 5 mit Recht svadhâ avastât giebt, inconsequent ist, indem er mit unberechtigter Contraction I, 165, 6 svadhâsit, V, 34, 1 svadhâmitâ liest. Aber kann nicht an beiden Stellen der gleichfalls bereits im Rigveda vorhandene (Lanm. 445) Nom. svadhâ vorliegen, welcher nach den Principien der Diaskeuase contrahirt werden musste? I, 165, 6 scheint mir das Metrum die Contraction, also auch die Form auf -â sogar wahrscheinlich zu machen (so scandirt den Vers auch Grassmann s. v. svadhâ 1); V, 34, 1 ist jene Form wenigstens durchaus zulässig, und der entstehende Hiatus des ursprünglichen, metrischen Textes würde

c7.37

Natürlich kann die Möglichkeit nicht in aller Strenge widerlegt werden, dass vereinzelte Details des Saṃhitâpâtha noch nach jener umfassenden Diaskeuase, von welcher die Feststellung der Contractionen einen Theil bildet, Veränderungen erlitten und ihre jetzige Form erhalten haben mögen. Aber darum wird es doch als hinreichend erwiesen angesehen werden dürfen, dass die charakteristischen Haupteigenthümlichkeiten der Sandhibehandlung des Saṃhitâtextes schon vor Śâkalya in demselben vorhanden gewesen sind¹). Für sehr erheblich übrigens werden wir die Zwischenzeit zwischen jener grossen phonetischen Diaskeuase und Śâkalya kaum zu halten haben. Dafür sprechen einerseits die oben dargelegten Momente, die es verbieten, jene Diaskeuase bis in die eigentliche Brâhmaṇazeit zurückzuverlegen, andrerseits

c7.38

¹ Hier befinden wir uns in Uebereinstimmung mit Roth, welcher die Padagelehrten als »Erklärer eines nicht von ihnen verfassten, nicht einmal von ihnen redigirten Textes« bezeichnet (KZ. XXVI, 47).

c7.39

hier wie in einer Reihe ähnlicher Fälle (s. sogleich) durch die Cäsur entschuldigt werden. — Was den Nom. sing. der Femininstämme auf nicht wurzelhaftes -â anlangt, so beweist die sehr lehrreiche Statistik Lanman's (355 fg.) deutlich das Bestreben der vedischen Dichter, den Hiatus zu vermeiden. Unter 1053 Fällen, in denen jene Nominative erscheinen, finden sich nur 27, wo im Innern des Pâda Hiatus hinter dem -â vorliegt; dieser Hiatus ist im Saṃhitâtext 23 mal, dem Princip der Diaskeuase entsprechend, durch Contraction beseitigt, an vier Stellen (vergl. Prâtiśâkhya 163) hat er sich in der Ueberlieferung erhalten. Diese Zahlenverhältnisse zeigen schon für sich allein, dass die sprachliche Gestalt dieser Formen eine andre ist, als bei den Nominativen der Stämme auf wurzelhaftes â mit der bei ihnen zu beobachtenden relativ ausserordentlich grossen Häufigkeit des (dort eben nur scheinbaren) Hiatus. Es muss hinzugefügt werden, dass der Hiatus bei den Nominativen auf -â grossentheils durch die Cäsur entschuldigt ist (in 12 von den 27 Fällen), welche Milderung der Härte bei den Formen auf -â[s] natürlich unnöthig war. — Die erwähnten vier Fälle des auch im überlieferten Saṃhitâtext bewahrten Hiatus betreffen die Worte îshâ (eine Stelle) und manîshâ (drei Stellen, die alle durch die Cäsur entschuldigt sind). Die identische Behandlung eben dieser äusserlich ähnlichen Worte ist recht im Styl der Diaskeuasteneinfälle; die Veranlassung könnte in dem oben (S. 385) besprochenen scheinbaren Fall des Hiatus bei manîshâ I, 70, 1 liegen.

c7.40

die weitgehende Orientirtheit über manche bei der Redaction des Samhitâtextes maassgebend gewesene specielle Anschauungen, die sich noch in einem Werk, das jünger ist als Śâkalya’s Padapâṭha, in dem Prâtiśâkhya des Śaunaka erhalten hat¹).

c7.41

¹ Vergl. z. B. die weiter unten zu gebenden Erörterungen über den Abhinihita Sandhi.

c7.42

Nach diesen Bemerkungen über die Chronologie der Redaction, welche dem Vedatext seine definitive lautliche Gestalt gegeben hat, wenden wir uns jetzt zu Erörterungen, die auf speciellen, möglichst paradigmatisch auszuwählenden Erscheinungsgebieten einerseits die hauptsächlichsten Typen des diaskeuastischen Verfahrens, andrerseits die zur Aufdeckung desselben anzuwendenden Untersuchungsmethoden veranschaulichen sollen. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass, wenn auch im günstigen Fall in den Resultaten, so doch schlechterdings nicht in der Untersuchung eine Sonderung zwischen den Schicksalen denkbar ist, die irgend eine lautliche Erscheinung durch die Diaskeuase und die sie vor derselben in den älteren Phasen der Ueberlieferung erlitten hat: die planmässigen Textumgestaltungen dort und die mehr naturwüchsigen Corruptelen hier werden in der Regel einander so kreuzen, dass eine getrennte Betrachtung ausgeschlossen ist. So füllen die Erörterungen, zu denen wir uns jetzt zu wenden haben, in gewisser Weise eine Lücke aus, die in unsren früheren Darlegungen über die ältere Textgeschichte geblieben ist: die Materialien, mit welchen wir dort operirten, konnten uns nur bis zu dem Wortbestande, aber nicht bis zu den lautlichen Details des Textes führen; indem wir uns hier mit den letzteren beschäftigen, wird uns Manches begegnen, was von Seiten der textgeschichtlichen Chronologie angesehen mit grösserer oder geringerer Wahrscheinlichkeit jenem früheren Zeitraum zuzuweisen wäre.

c7.43

Ueberall aber wird natürlich als letztes Ziel festzuhalten sein, dass der Weg zur Herstellung der echten, ursprünglichen Lautgestalt des Textes gefunden werden muss. Im Hinblick auf dieses Ziel nun werden wir besonders häufig auf die Nothwendigkeit geführt werden, die im einzelnen Fall vorliegenden Materialien auf eine bestimmte, stehend wiederkehrende Fragestellung hin zu prüfen: wir werden nämlich nach Maassstäben dafür suchen müssen, wie überall da, wo die Ueberlieferung irgend welche Regeln in phonetischer Beziehung beobachtet und diese dann durch Ausnahmen durchbricht, das Verhältnis von Regel und Ausnahme beurtheilt werden muss. Ist in solchen Fällen — und bei der Betrachtung fast aller zum Gebiet des Prâtiśâkhya gehörenden Gegenstände wird man auf Fälle dieser Art geführt — Verlass auf die häufig gezogene Schlussfolgerung: die Diaskeuasten würden nicht von der Regel abgewichen sein, wenn nicht altfeststehende, von uns zu achtende Ueberlieferung ihnen die Abweichung zur Pflicht gemacht hätte? Oder wäre der richtige Weg der Kritik vielmehr in einem nivellierenden Verfahren zu erkennen, das zu Gunsten einer Regel, sobald sich diese nur mit hinreichender Sicherheit als solche hat feststellen lassen, die Ausnahmen aus dem Text beseitigte? Es handelt sich also mit andern Worten darum, in dem Nebeneinanderstehen von Regeln und Ausnahmen taxiren zu lernen, wie weit etwa an Inconsequenzen des alten, echten Textes gedacht werden müsste, wie weit an Irrthümer der ihn fortpflanzenden Tradition, wie weit an Entstellungen der ihn durcharbeitenden Diaskeuase.

Der Abhinihita Sandhi

c7.s1.1

Für die bezeichnete Aufgabe scheint mir zunächst eine Gruppe von Erscheinungen überaus lehrreich zu sein, bei der fast überall die Metrik mit Sicherheit zeigt, welches die wahre Gestalt einer jeden Stelle ist: die Behandlung von auslautendem e und o (resp. as) und folgendem anlautendem a. Die Ueberlieferung lässt bekanntlich in der einen Reihe von Fällen den Abhinihita Sandhi eintreten: die Verschmelzung des a mit dem e resp. o; in der andern Reihe von Fällen bleiben die Vocale unverändert neben einander bestehen. Dass auch in der ursprünglichen Gestalt des Textes beide Möglichkeiten¹ ihr Recht haben, zeigt die Metrik. Für die Beurtheilung nun der Ueberlieferung ist es wichtig zu verfolgen, wie weit es der Diaskeuase gelungen ist, die beiden Fälle richtig gegen einander abzugrenzen. Ich habe zur Veranschaulichung der betreffenden Verhältnisse die Stellen von X, 90 bis zum Ende des zehnten Maṇḍala gesammelt²). Dabei stellte sich zunächst heraus, dass zwischen der wahren Natur der betreffenden Fälle und der Gestalt, welche sie in der Ueberlieferung zeigen, ein weitgehender Zusammenhang in der That vorhanden ist. Beispielsweise ist in X, 90 überliefert Vers 3 pâdosya, 4 pâdosya, 12 brâhmaṇosya, aber 6 vasanto asya, 5 virâjo adhi u. s. w., und Fall für Fall bestätigt das Metrum die betreffende Schreibung: so kann eine gewisse Tendenz der Diaskeuase, an den einzelnen Stellen die durch ihre ursprüngliche Natur geforderte Behandlung festzuhalten, nicht verkannt werden. Im Ganzen habe ich in den bezeichneten Abschnitten gezählt:

c7.s1.2

¹ Wir verstehen dieselben hier nur nach ihrer ganz ungefähren Natur: d. h. wir sprechen, wo beide Sylben bestehen bleiben, von e + a, o + a, und haben es an dieser Stelle noch nicht damit zu thun, was die genaue Natur der ersten, hier kurzweg durch e resp. o ausgedrückten Sylbe ist.

c7.s1.3

² Uebergangen wurden dabei die Fälle, wo die beiden Vocale am Ende und Anfang zweier Pâdas zusammentreffen. Hier findet in Wirklichkeit nie, in der Ueberlieferung — wenn kein Avasâna steht — immer der Sandhi statt (Prâtiṣ. 138). Diese für sich gesondert dastehende, auf einer handgreiflichen Diaskeuastenschrulle beruhende Textentstellung durfte in der vorliegenden Erörterung bei Seite gelassen werden.

c7.s1.4

1) Fälle, wo der Abhinihita Sandhi von der Ueberlieferung richtig gesetzt ist: 19.
2) Fälle, wo der Sandhi richtig nicht gesetzt ist: 211.
3) Unrichtiges Setzen des Sandhi: 22.
4) Unrichtiges Nichtsetzen des Sandhi: 1.

c7.s1.5

Die Diaskeuase hat also alle Fälle, in welchen der Sandhi eintreten muss, bis auf einen einzigen (X, 108, 5), richtig erkannt, oder vielleicht sagen wir besser, richtig gekannt. Sie setzt ihn nur ausserdem in einer Anzahl von Fällen, wo er nicht hingehört. Dies sind die folgenden — wir ordnen sie nach Gruppen, deren Bedeutung gleich klar werden wird:

c7.s1.6

| (I). | (II). |
| X, 94, 4 kroṣantovidan | X, 95, 6 añjayoruṇayo |
| 99, 4 yahvyovanîr | 115, 9 ṛishayovocan |
| 101, 1 indrâvatovase | 126, 4 supranîtayoti |
| 102, 1 indrovatu | 126, 5 svastayeti |
| — nova | 95, 5 purûravonu |
| 107, 11 devâsovatâ | 100, 9 vasavostu |
| 109, 1 tevadan | 185, 1 avostu. |
| 113, 7 tamova | |
| 120, 7 dadhishevaram | (III). |
| 171, 2 ṣirova | X, 95, 5 mevyatyai |
| 177, 2 gandharvovadat | 99, 8 ṣyenoyopâṣṭir |
| 182, 2 novatu. | 181, 3 tevindan. |

c7.s1.7

Vergleicht man diese Fälle unter einander und mit dem Prâtiṣâkhya, so wird es klar, woher der Irrthum stammt.

c7.s1.8

In der ersten Gruppe von Fällen folgt auf das o oder e, hinter welchem ein a geschwunden ist, stets ein v und dahinter eine kurze Sylbe. In der zweiten Gruppe geht dem geschwundenen a eine der Sylben -ayo, -aye, -avo voran. Für beide Fälle schreibt das Prâtiśâkhya (139. 141) ausdrücklich den Abhinihita Sandhi vor. Hier ist also die richtige Abgrenzung der Fälle mit und ohne den Sandhi durch ein Dogma gestört — die Entstehung desselben festzustellen ist mir nicht gelungen — welches von den Ordnern des Saṃhitâpâtha ohne Rücksicht auf das Metrum dem Text aufgezwungen worden ist. Dem Prâtiśâkhya sind nicht nur die Fälle, in welchen diese unzutreffende Regel angewandt ist, sondern es ist ihm auch diese letztere selbst bekannt. Neben jenen Fällen, 19 an der Zahl, bleiben dann nur die drei übrig, welche unsre dritte Gruppe bilden: hier liegen vereinzelte, soviel ich sehe auf kein Princip zurückführbare Fehler vor (Prâtiś. 144, 4. 6; 151, 7). Weitere Fälle derartiger Fehler aus allen Theilen des Ṛigveda findet man unter den im Prâtiśâkhya 142 fgg. aufgeführten Stellen.

c7.s1.9

Man wird diese Discussion des Ueberlieferten und seiner Fehler in Bezug auf einen Punct, wo wir unsrerseits ohne Weiteres das Ursprüngliche herzustellen im Stande sind, nicht überflüssig finden: je weniger wir eben an dieser Stelle auf die Ueberlieferung angewiesen sind, um zum echten Text zu gelangen, um so viel sicherer können wir uns gerade hier einen Maassstab über die Zuverlässigkeit dieser Ueberlieferung bilden, wie wir ihn für andre, fraglichere Puncte der Textbehandlung nothwendig bedürfen. Die Kritik der Tradition aber, die wir hier angestellt haben, führt uns auf folgendes Urtheil: Im Grossen und Ganzen hält die Tradition das Richtige fest; sie müsste, wenn wir sie als solche nöthig hätten, als brauchbare Führerin bei der Aufsuchung desselben anerkannt werden. Ihre Mängel beruhen vornehmlich auf der Annahme einiger willkürlich erfundenen Grundsätze, nach denen der Text gewaltsam umgedemodelt ist. Diese Grundsätze müssten uns, als jeder denkbaren Ratio entbehrend, schon an sich verdächtig sein, auch wenn wir die Fehler, mit welchen der Text durch sie belastet wird, nicht vermittelst des Metrums als solche erweisen könnten. Es hat sich gefunden, dass das Prâtiśâkhya von jenen Grundsätzen der Diaskeuase, die in den Augen Śaunaka’s natürliche wirkliche, für den Vedatext geltende Gesetze sind, richtige Kenntniss besitzt. Endlich hat sich gefunden, dass neben jenen systematischen Entstellungen in der Ueberlieferung eine kleine Reihe einzelner Fehler übrig bleibt, deren Vorhandensein als ein nicht weiter erklärliches Factum hingenommen werden muss, und bei denen es, wie man sieht, schlechterdings keinen Sinn haben würde, eben ihre Unerklärlichkeit als ein Indicium positiver, für die Kritik unantastbarer Berechtigung zu behandeln¹).

c7.s1.10

¹ So würde es, um den hier gewonnenen Maassstab auf einige andre Fälle anzuwenden, verfehlt sein, nach dem Grund zu suchen, aus dem IX, 107, 1 (Prât. 334) parîto shiñcata, oder X, 63, 5 (Pr. 177) maho âdityân, oder VII, 33, 3 (Pr. 176) tatâreva (= tatâra eva), oder VIII, 9, 9 (Pr. 177) aṣvineva (= aṣvinâ eva) geschrieben ist. Solche Dinge gehören in das Gebiet des schlechthin Irrationellen, das, wer sich mit dem überlieferten Text beschäftigt, einfach hinzunehmen, wer nach dem ursprünglichen Text forscht, aller Wahrscheinlichkeit nach einfach zu corrigiren hat. Die beiden letzten der angeführten Fälle sind übrigens besonders characteristisch. Die anomale Contraction reicht hier über das Pâdaende hinüber; wir sehen also, dass auch bei Erscheinungen, die so sicher ursprünglich sind, wie der Sandhi an der Pâdagrenze, derartige Anomalien sich finden: ein deutliches Zeichen, wie verfehlt es wäre, denselben irgend welche historische Bedeutung beizumessen.

c7.s1.11

Freilich darf die Möglichkeit nicht ganz ausser Augen gelassen werden, dass die Ueberlieferung eben in dem hier besprochenen Puncte besser ist als im Durchschnitt, weil hier das Metrum besonders wesentlich dazu beitragen konnte, Fehler zu verhüten. In der That möchte ich meinen, dass wenigstens für die ältere Phase der Tradition, als das Bewusstsein des Metrums noch lebendiger war, diese Möglichkeit nicht unzutreffend ist; anders dürfte in Bezug auf die spätere Diaskeuase zu urtheilen sein, da diese bekanntlich durch eine überaus geringe Beachtung des Versmaasses characterisirt wird. —

c7.s1.12

Wir gehen nun zu weiteren Gruppen von Fällen über, in denen wir die Ueberlieferung des vedischen Lautbestandes prüfen und die Regeln oder Gewohnheiten, welchen die Träger dieser Ueberlieferung gefolgt sind, kennen lernen wollen.

Länge des Endvocals im Saṃhitâtext gegenüber einer Kürze des Padatextes

c7.s2.1

Wir beschäftigen uns mit dem bekanntlich im Ganzen vom Metrum abhängigen Auftreten von Formen mit langem Endvocal (yenâ, bharatâ, abhî etc.) — auf die Betrachtung der Endvocale unsre Erörterung einzuschränken möge uns gestattet sein — neben gewöhnlicheren, im Padapâtha statt jener erscheinenden, welche die Kürze des Vocals aufweisen (yena, bharata, abhi). Das ausführliche Werk Benfey’s über die Quantitätsverschiedenheiten in den Saṃhitâ- und Pada-Texten hat die Uebersicht über die Materialien und die Beurtheilung zahlreicher einzelner Puncte auf das Wesentlichste erleichtert; so sind wir der Nothwendigkeit überhoben, eine Darstellung zu liefern, die ein Umfassen sämtlicher Einzelheiten sich zum Ziele setzte. Eine Reihe aber der principiellsten und für die vedische Textgeschichte entscheidendsten Fragen, die auf dem bezeichneten Gebiete entstehen, ist es jenem grossen Forscher nicht mehr vergönnt gewesen zu lösen. Wir versuchen dieselben nach Kräften der Lösung näher zu bringen.

c7.s2.2

Die Bedingungen, denen die Untersuchung der Quantitätsverschiedenheiten unterworfen ist, bringen es mit sich, dass wir hier nur mit einem erheblich geringeren Maass von Sicherheit vorgehen können, als vorher in Bezug auf den Abhinihita Sandhi. Wo yo’ asmai und wo yosmai gelesen werden muss, ist fast durchweg mit Bestimmtheit zu sagen; darüber aber, ob der vedische Dichter in den Sylben 5-7 der Trishtubh etwa die Form bharata oder bharatâ gewählt hat, wird man nicht mit derselben Sicherheit zu urtheilen im Stande sein.

c7.s2.3

Wir versuchen die Grundthatsachen in Bezug auf den Wechsel derartiger Formenpaare zunächst so darzustellen, wie sie sich in der Ueberlieferung zeigen. Wir begleiten dann diese Darstellung Schritt für Schritt, soweit wir dafür Anhaltspuncte besitzen, mit der Frage nach der Berechtigung des Ueberlieferten. So dürfen wir hoffen, wenigstens einen Theil der Stellen zu entdecken, an welchen die Ueberlieferung das Richtige, sei es geleitet von verkehrten diaskeuastischen Principien, sei es in Folge einfacher Irrthümer verfehlt hat.

c7.s2.4

Zuerst ist zu fragen, welche Schlussvocale der Verlängerung¹ fähig sind. Sodann, unter welchen Bedingungen, insonderheit unter welchen metrischen Bedingungen die Verlängerung thatsächlich eintritt.

c7.s2.5

¹ Es sei der Kürze wegen gestattet, von »Verlängerung« kurzer Vocale auch da zu sprechen, wo es sich in der That um das Nebeneinanderliegen einer gebräuchlicheren Form mit kurzem und einer minder und nur unter bestimmten Bedingungen gebräuchlichen mit langem Vocal handelt.

c7.s2.6

Bereits Benfey (Quantitätsversch. II, 80) hat auf das Factum hingewiesen, dass unter den Fällen, welche einen unverlängerten Schlussvocal an den die Verlängerung besonders begünstigenden Versstellen zeigen, das auslautende i mit auffallender Häufigkeit auftritt. Genauere Betrachtung ergiebt, dass der überlieferte Text das i in gewissen Endungen recht oft, in andern nirgends verlängert zeigt, und so wird man auf die Beobachtung geführt, dass überhaupt in gewissen Worten resp. Endungen der Schlussvocal, nach dem überlieferten Text zu ertheilen, sehr zur Verlängerung hinneigt; bei andern findet sich die Verlängerung selten, bei noch andern überhaupt nicht. In besonders hohem Grade der Verlängerung fähig ist der Schlussvocal z. B. der Verbalformen auf -ta, -tha, -tana, -ma, -sva, der Imperative auf -a, -hi, -dhi, der Instrumentale auf -ena, einzelner Adverbia wie atra u. s. w. Selten verlängert wird beispielsweise der schliessende Vocal der Genetive auf -asya (Lanman 338), der Locative auf i (Lanman 411. 426); nirgends derjenige der Dative auf -âya, der neutralen Nom. plur. auf -i, der Verbalformen auf -mi, -si, -ti¹), -nti, -tu, -ntu.

c7.s2.7

¹ Ich finde nur eine Ausnahme II, 26, 4: urushyatim amhaso rakshati rishah.

c7.s2.8

Geht nun der bezeichnete, im überlieferten Riktext deutlich hervortretende Gegensatz der verlängerungsfähigen und der stets kurzen Endvocale auf die Zeit der Rishis selbst zurück? Es kann nicht schwer sein, dies festzustellen: wenn beispielsweise avatǎ zur Zeit der Liedabfassung eine andre prosodische Geltung hatte als avatĭ, taratǎ eine andre als taratĭ, so lässt sich erwarten, dass uns das Erscheinen und das Nichterscheinen dieser Worte an bestimmten Stellen der Metra Indicien hierfür liefern wird, welche von etwaigen Irrthümern der Diaskeuasten unabhängig sind. In der That liegen derartige Indicien ganz unzweifelhaft vor. So findet sich nach M. Müller's Wortindex avata im Ganzen an 10 Stellen, darunter fünfmal so, dass der Schlussvocal auf eine Stelle trifft, an welcher die Länge gefordert wird: wo dann der überlieferte Text avatâ giebt. Dagegen avatu hat seine Schlusssylbe unter 15 Fällen nur dreimal an einer derartigen Stelle, und in allen drei Fällen (X, 100, 1; 103, 7; 182, 2) wird das u durch Position lang. Also ganz abgesehen von Diaskeuase und Ueberlieferung galt schon den Liedverfassern selbst dies u nicht in derselben Weise für metrisch verwendbar, wie das auslautende a von avata. — Tarata findet sich an einer von überhaupt nur zwei Stellen mit der durch das Metrum geforderten Verlängerung des Endvocals, tarati im Ganzen an 7 Stellen, darunter viermal so dass das i auf eine Länge des metrischen Schemas trifft: aber an dreien von diesen vier Stellen wird die Länge durch Position bewirkt, an einer (IX, 96, 15) durch die Contraction taratîd, so dass auch hier klar ist, dass tarati für sich allein mit tarata in Bezug auf seine metrische Verwendbarkeit nicht auf einer Linie stand. — Paṣyata hat an einer von 6 Stellen eine durch das Metrum geforderte, an einer andern eine wenigstens der metrischen Neigung entsprechende Verlängerung des Schlussvocals; paṣyati (8 Stellen) verlängert den Schlussvocal nie und steht auch nie an Stellen, die dies veranlassen könnten. Dhâvata (6 Stellen) steht in drei Fällen so dass die Verlängerung des a durch das Metrum nöthig gemacht wird; ausserdem begegnet dhâvatâ einmal, wo die Verlängerung nicht geradezu gefordert ist. Dagegen dhâvati (17 Stellen) und dhâvatu (4 Stellen) finden sich nirgends an einer Stelle des Verses, wo Länge des Schlussvocals verlangt wurde.

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